Vorsicht vor Gewinnspielen, die Kreditkartendaten erfordern
Kriminelle geben sich als bekannte Unternehmen aus und verbreiten über unterschiedliche Kanäle gefälschte Gewinnspiele. Sie täuschen den TeilnehmerInnen vor, ein iPhone 11 Pro, einen E-Scooter oder Weber Grill gewonnen zu haben. Für den Versand des Gewinnes werden jedoch 1-3 Euro, die per Kreditkarte bezahlt werden müssen, verlangt. Vorsicht: Es handelt sich um eine Abo-Falle. Kriminelle buchen monatlich bis zu 90 Euro ab. Ihren angeblichen Gewinn erhalten Sie nicht!
Kriminelle geben sich beispielsweise als Post, Cineplexx oder Saturn aus und täuschen ein Gewinnspiel vor. Diese Gewinnspiele werden auf Facebook, per E-Mail, via SMS oder WhatsApp und durch Pop-Ups verbreitet. Um den Gewinn zu erhalten, muss lediglich ein kleiner Betrag für den Versand per Kreditkarte bezahlt werden. Achtung: Im Kleingedruckten schreiben die Kriminellen, dass Sie einen Abo-Vertrag abschließen und monatlich ein Betrag abgebucht wird. Rechtlich betrachtet kommt jedoch kein gültiger Vertrag zu Stande!
Wie funktioniert die Abo-Falle?
- Kriminelle geben sich beispielsweise als Post, Saturn, Cineplexx oder andere bekannte Unternehmen aus und benachrichtigen wahllos zahlreiche Personen über einen angeblichen Gewinn.
- Die vermeintlichen GewinnerInnen klicken auf einen Link und gelangen zum Gewinnspiel. Es scheint so, als wäre man auf der echten Website des Unternehmens, da die Kriminellen das gleiche Design und Firmenlogos verwenden. Tipp: Sehen Sie sich die Webadresse an!
- Kriminelle gaukeln den TeilnehmerInnen vor, ein teures Produkt gewonnen zu haben.
- Um den Gewinn zu erhalten, muss lediglich ein sehr kleiner Betrag (meist zwischen ein und drei Euro) für den Versand per Kreditkarte bezahlt werden.
- Achtung: Im Kleingedruckten steht, dass mit der Bezahlung ein Abo-Vertrag zu Standen kommt.
- Kriminelle buchen Monat für Monat einen hohen Betrag ab.
- In Wahrheit kommt kein gültiger Vertrag zustande, da Sie getäuscht und nicht eindeutig über diesen Vertrag informiert wurden. Sie sind in eine Abo-Falle getappt...
Nicht jedes Gewinnspiel auf Facebook ist seriös
Kriminelle nutzen Facebook, um die als Gewinnspiel getarnte Abo-Falle möglichst weit zu verbreiten. Sie erstellen dafür gefälschte Facebook-Seiten von Unternehmen und bewerben das Fake-Gewinnspiel mit einem gesponserten Beitrag. Der Beitrag erscheint dann in Ihrem Feed, auch wenn Sie die Seite nicht geliket haben.
Falsche Fakebook-Seiten erkennen
- Gefälschte Unternehmensseiten auf Facebook sind recht neu. Unter „Seitentransparenz“ sehen Sie, wann die Seite erstellt wurde.
- Kontrollieren Sie auf der Website des Unternehmens, ob es überhaupt einen Facebook-Account hat. In der Regel verlinkt das Unternehmen auf die Facebook-Seite.
- Haben Sie die Facebook-Seite als betrügerische eingestuft, melden Sie sie an Facebook!
Fake-Gewinnspiele erreichen Sie per E-Mail oder Pop-Up
Betrügerische Benachrichtigungen über einen angeblichen Gewinn werden auch per E-Mail versendet oder erscheinen als Pop-Up in Ihrem Browser. Haben Sie den Betrug frühzeitig erkannt und Ihre Kreditkartendaten nicht eingetippt, ist es möglich, dass Kriminelle Sie nochmals per E-Mail kontaktieren und Sie auffordern, die Versandkosten zu bezahlen. Ignorieren Sie derartige E-Mails und verschieben Sie sie in den Spam-Ordner!
Kriminellen versenden auch SMS und WhatsApp-Nachrichten
Was tun, wenn Sie Ihre Daten angegeben haben?
- Sie haben keinen gültigen Abo-Vertrag abgeschlossen. Die Abbuchung ist nicht rechtens, da zahlreiche gesetzliche Bestimmungen missachtet wurden.
- Teilen Sie dem Anbieter mit, dass Sie keinen Abo-Vertrag abgeschlossen haben und verlangen Sie eine Rückerstattung der abgebuchten Beträge. Einen Hinweis auf Kontaktdaten finden Sie in der Regel auf Ihrer Kreditkartenabrechnung. Dort ist meist eine Website angegeben.
- Werden weiterhin Beträge von Ihrer Kreditkarte abgebucht, kontaktieren Sie Ihr Kreditkarteinstitut. Erklären Sie, dass Sie die Abbuchungen nicht autorisiert haben. Beträge, die ohne Ihre Zustimmung abgebucht wurden (z.B. Beträge, auf die beim Kauf nicht hingewiesen wurde), sind gemäß § 67 Zahlungsdienstegesetz 2018 von Ihrem Zahlungsdienstleister (Kreditkartenunternehmen) zurückzuerstatten.
- Womöglich ist auch eine Sperre Ihrer Kreditkarte ratsam, damit es zu keinen höheren Abbuchungen oder weiteren Missbrauch kommt.
Beratung & Hilfe
Für konkrete Beratungsanfragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Stellen, die wir auf der Seite Beratung & Hilfe für Sie aufgelistet haben.
(Die Watchlist Internet dankt zahlreichen Leserinnen und Lesern für die Meldungen zu betrügerischen Gewinnspielen.)