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Liste betrügerischer Jobangebote

Kriminelle inserieren im Internet regelmäßig betrügerische Jobangebote. Besonders beliebt sind Tätigkeiten für Umfrageplattformen oder Marktforschungsportale. Geld erhalten Sie hier keines. Stattdessen laufen Sie Gefahr, dass in Ihrem Namen Geldwäsche oder andere kriminelle Machenschaften betrieben werden. An dieser Stelle warnen wir vor allen uns bekannten Plattformen mit betrügerischen Jobangeboten. Die Liste wird laufend aktualisiert. Sind Sie auf eine Website mit betrügerischem Jobangebot gestoßen, die hier nicht auftaucht? Informieren Sie uns über das Meldeformular.

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Was sind betrügerische Jobangebote?

Kriminelle inserieren Stellenangebote oder schreiben ihre Opfer direkt über Messenger wie WhatsApp oder Telegram an, um Ihnen einen Job anzubieten. Sie erhalten jedoch kein Geld, sondern laufen Gefahr, Opfer von Identitätsdiebstahl zu werden, Geld zu waschen oder Geld zu verlieren.

Dabei gibt es unterschiedliche Arten von betrügerischen Jobangebote, zum Beispiel Bewertungsjobs, Jobs als Tester:in, als Babysitter:in oder Tätigkeiten für Umfrageplattformen oder Marktforschungsportale.

Wie erkennen Sie betrügerische Jobangebote?

  • Einfache Tätigkeiten und attraktive Arbeitsbedingungen: Homeoffice, flexible Arbeitszeiten, frei wählbare Anstellungsverhältnissen, keine Voraussetzungen notwendig und obendrein eine gute Bezahlung: Mit solchen Arbeitsbedingungen versuchen Kriminelle ihre Opfer zu ködern.

  • Persönliche Kontaktaufnahme: Seien Sie skeptisch, wenn Sie persönlich über WhatsApp oder Telegram kontaktiert werden!

  • Forderung von Geld, ungewöhnlichen Überweisungstätigkeiten oder Ausweiskopien: Spätestens wenn Geld oder Ausweiskopien gefordert werden, sollten Sie den Kontakt abbrechen. Das gilt auch, wenn Sie Ihre Aufgabe der Transfer von Geldbeträgen ist. In diesem Fall machen Sie sich der Geldwäsche strafbar!

Was tun, wenn Sie von angeblichen Arbeitgebern betrogen wurden?

Brechen Sie sofort jeden Kontakt ab und blockieren Sie alle Kontaktkanäle. Wir empfehlen Ihnen auch, sich an die Polizei zu wenden und Ihre Situation zu schildern. Dies gilt insbesondere, wenn Sie sich wegen Geldwäsche strafbar gemacht oder Ihre Ausweispapiere weitergegeben haben.

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