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online seit 15.11.2022

So schützen Sie sich vor Abo-Fallen im Internet

Auch im Internet hat niemand etwas zu verschenken! Lassen Sie Vorsicht walten bei Angeboten, die zu gut sind, um wahr zu sein. Diese „Angebote“ nutzen Kriminelle, um Sie in die Falle zu locken. Wenn Sie bemerken, dass Geldbeträge ohne Ihre Zustimmung von Ihrem Konto abgebucht werden, handelt es sich möglicherweise um eine Abo-Falle!

Die Gratisangebote oder Gewinnversprechen erreichen Sie auf unterschiedlichem Wege: Per E-Mail, SMS, auf Social Media oder auf Websites. Egal ob Gewinnspiele für Smartphones, Tablets und Autos, unglaubliche Belohnungen für minimalen Aufwand oder vermeintlich kostenlose Dienstleistungen, derartige Angebote dienen häufig nur als Lockmittel für betrügerische Abonnements. Ein Grund zur Zahlung besteht so gut wie nie, auch wenn die Kriminellen etwas anderes behaupten oder die Abbuchungen gar automatisiert erfolgen.

Seien Sie daher skeptisch bei schier unglaublichen Gratisangeboten, Gewinnversprechen oder angeblichen kostenlosen Abo-Testversionen. Diese können Ihnen teuer zu stehen kommen.

Abzocke-Seiten rechtzeitig erkennen
  • Zu schön, um wahr zu sein: Sind Angebote zu schön, um wahr zu sein, ist die Betrugswahrscheinlichkeit hoch.

  • Widersprüche: Sind die Leistungen nicht gut beschrieben oder kommt es zu Widersprüchen, Finger weg! Häufig ist beispielsweise zuerst von einem gratis Smartphone, später aber lediglich von einer Gewinnspielteilnahme die Rede.

  • Preisgabe von persönlichen Daten: Sie werden zur Eingabe persönlicher Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc.) aufgefordert. Diese Infos werden anschließend genutzt, um Ihnen Rechnungen, Mahnungen oder gar Inkassoschreiben zu schicken.

  • Versteckte Kostenhinweise: Oft befinden sich versteckte Kostenhinweise auf den betrügerischen Websites. Sie sind versteckt in den AGBs oder im Kleingedruckten auf der Bezahlseite selbst leicht zu übersehen. Dies stellt einen Verstoß gegen die sogenannte „Button-Lösung“ dar und widerspricht einem gültigen Vertrag!

  • Eingabe von Kreditkartendaten: Verlangt man verschwindend geringe Geldbeträge von Ihnen, statt das Angebot vollkommen kostenlos anzubieten, geht es meist nur um Ihre Kreditkartendaten. Diese werden anschließend für wiederkehrende Abbuchungen missbraucht. Gemäß § 67 ZaDiG 2018 sind Ihnen derartige Zahlungen, die Sie nicht freigegeben haben, von Ihrem Zahlungsdienstleister zurückzuerstatten.

Handeln Sie nicht unüberlegt

Egal wie verlockend ein Angebot wirkt, lassen Sie sich nicht blenden und zu einer unüberlegten Handlung hinreißen. Bevor Sie einer Teilnahme zustimmen, sich anmelden oder Ihre Daten bekanntgeben, kontrollieren Sie die Websites ausführlich auf jegliche Hinweise, die auf Betrug hindeuten.

Suchen Sie über die Suchmaschine nach dem Angebot oder nutzen Sie die Suchleiste der Watchlist Internet. Womöglich stoßen Sie auf entsprechende Warnungen, falls die Websites schon in der Vergangenheit negativ aufgefallen sind.

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Sollten Sie Opfer einer Abo-Falle geworden sein, lesen Sie im Artikel Was tun, wenn Sie in eine Abo-Falle getappt sind was Sie tun können, um Schaden möglichst zu vermeiden!

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