Online-Händler:innen aufgepasst: Kriminelle machen Fake-Bestellungen und holen sich gleich doppelt das Geld zurück
Mit vermeintlichen Bestellungen versuchen Kriminelle derzeit an das Geld von Online-Händler:innen zu kommen: Kriminelle bestellen „unabsichtlich“ zu viel, verlangen anschließend den bereits bezahlten Betrag von den Händler:innen zurück. Gleichzeitig nutzen die Betrüger:innen die Funktion der SEPA-Lastschrift, bei der Zahlungsanfechtungen in einem bestimmten Zeitraum automatisch anerkannt werden.
Die Masche mit der Überbezahlung ist nicht neu: Restaurant-BesitzerInnen erhalten betrügerische Reservierungsanfragen oder Hotellerie-Betriebe: Vorsicht vor kriminellen Buchungs- & Stornierungsversuchen - das sind zwei Beispiele, in denen wir bereits über Kriminelle berichtet haben, die für Produkte oder Dienstleistungen zu viel bezahlen, und zwar nur um sich anschließend durch unterschiedliche Ausreden das Geld „zurückzuholen“. Geld, das allerdings niemals bezahlt wurde. Denn Kriminelle nutzen dabei meist Schecks, die sich erst im Nachhinein als nicht gedeckt herausstellen oder sie setzen auf geklaute Kreditkarten.
Wie funktioniert die Masche?
Aktuell nutzen die Kriminellen den Online-Bezahldienst Stripe und missbrauchen gezielt eine Funktion des SEPA-Lastschriftverfahrens: So können alle Zahlungen, die per SEPA-Lastschriftverfahren getätigt wurden innerhalb von acht Wochen und ohne Angaben von Gründen nach Abbuchung angefochten werden. Diejenigen, die diesen Anfechtungsprozess innerhalb der Frist starten – in diesem Fall also die Kriminellen – erhalten automatisch Recht, das Geld wird zurückgebucht.
So oder so ähnliche läuft die Masche konkret ab:
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Der Kriminelle gibt sich als Kunde aus und bestellt in einem Online-Shop 50 Tische. Er verwendet dafür den Online-Bezahldienst Stripe und zahlt per SEPA-Lastschrift 6.000 Euro.
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Das Tischlerei-Unternehmen erhält von Stripe eine Nachricht, dass eine Zahlung von 6.000 Euro eingegangen ist. Das Unternehmen wendet sich an den Kunden, ohne zu wissen, dass es sich um einen Kriminellen handelt.
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Der Kriminelle antwortet dem Unternehmen, es sei ein Fehler passiert: Er wolle nicht 50, sondern nur 5 Tische bestellen. Er fragt, ob man den Kauf rückgängig machen kann.
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Das Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet eine Rückerstattung auszulösen und macht das auch.
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Gleichzeitig führt die Bank des Kriminellen einen Anfechtungsprozess durch. Dieser Prozess führt zu einer automatischen Rückbuchung des Geldes an den Kriminellen. Denn: Innerhalb einer Frist von 8 Wochen wird das Geld von Stripe automatisch zurückgebucht.
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Stripe verlangt nun die zurückgebuchten 6.000 Euro vom Unternehmen. Das Unternehmen bemerkt den Betrug und will nicht bezahlen, da es das Geld bereits selbst zurückerstattet hat. Doch da diese automatischen Anfechtungen endgültig sind, muss das Unternehmen bezahlen und sich anschließend an den Kriminellen wenden, um das Geld wieder zurückzuerhalten.
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Der Kriminelle freut sich über seinen Gewinn und denkt natürlich nicht daran etwas zurückzuerstatten.
Die rechtliche Grundlage für diesen Betrug wird in der FAQ der Internet Ombudsstelle Kann ich eine Lastschrift wieder zurückbekommen? erklärt:
Im Unterschied zu einer Überweisung oder einer Kreditkartenzahlung können Sie eine SEPA-Lastschrift (d. h. eine Abbuchung aufgrund eines SEPA-Lastschriftmandats) innerhalb von acht Wochen rückgängig machen (Recht auf bedingungslose Rückerstattung). Sie müssen dazu Ihre Bank kontaktieren und der konkreten Abbuchung (Lastschrift) widersprechen (§ 71 Abs 1 Zahlungsdienstegesetz 2018). Eine Begründung für die Rückbuchung müssen Sie nicht angeben.
Diese Art des Betrugs ist also möglich, sobald ein Online-Shop das Lastschriftverfahren anbietet. Wir empfehlen Ihnen daher bei SEPA-Lastschriften vorsichtig zu sein oder diese Zahlungsmöglichkeit in Ihrem Online-Shop erst gar nicht anzubieten.
Uns sind auch Fälle bekannt, in denen Kriminelle an Vereine gespendet haben und anschließend behaupteten, dass sie aus Versehen zu viel gespendet hätten. Das Prozedere danach läuft gleich ab wie beim Beispiel mit dem Tischlerei-Unternehmen.
Sie sind in die Falle getappt?
Wenden Sie sich an den Stripe-Kundensupport und schildern Sie die Situation. Dieser wird Ihnen womöglich erklären, dass Sie nichts machen können. Wir empfehlen Ihnen jedoch hartnäckig zu bleiben und nach möglichen Lösungen zu fragen. Erstatten Sie außerdem Anzeige bei der Polizei. Kriminelle werden nur strafrechtlich verfolgt, wenn eine Anzeige vorliegt. Nehmen Sie für die Anzeige einen amtlichen Lichtbildausweis mit sowie alle Unterlagen, die den Betrug belegen.