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online seit 04.08.2021

Achtung Scheckbetrug: Restaurant-BesitzerInnen erhalten betrügerische Reservierungsanfragen!

BetrügerInnen versuchen mit vermeintlichen Reservierungen an das Geld von Restaurant-BesitzerInnen zu kommen: Wenn ein vermeintlicher Gast aus dem Ausland für eine größere Gruppe reservieren und das Geld vorab per Scheck bezahlen will, gilt es vorsichtig zu sein. Stellt sich heraus, dass ein deutlich höherer Scheck ausgestellt wurde als mit Ihnen vereinbart, sollten Sie auf jeden Fall den Kontakt abbrechen. Es handelt sich um Betrug!

Symbolbild Restaurant

Wir haben bereits über ScheckbetrügerInnen berichtet, die versuchen Hotels, Zimmer- oder Ferienwohnung-VermieterInnen abzuzocken. Doch auch bei Restaurants versuchen die Kriminellen Ihr Glück.

Wie funktioniert der Scheckbetrug?

Am Anfang scheint alles recht einfach zu gehen: Ein vermeintlicher Gast schreibt einem Restaurant in Österreich eine E-Mail und will für eine größere Gruppe reservieren. Ein Leser der Watchlist Internet berichtete zum Beispiel, dass für ein Hockey Team aus England reserviert werden sollte. Die Kommunikation verläuft freundlich, schnell sind sich das Restaurant und der vermeintliche Gast einig. Doch ab diesem Punkt, gibt es einige Alarmsignale, die Sie als Restaurant-BesitzerIn stutzig machen sollten:

Der Gast will vorab mit einem Scheck bezahlen.

Auch wenn das Restaurant erklärt, dass Scheckbezahlungen nicht möglich sind, beharrt der Gast darauf, nur mit Scheck bezahlen zu können.


Der Scheck fällt deutlich höher aus als mit dem Restaurant vereinbart.

Dabei kann es sein, dass schon vor der Scheckausstellung erklärt wurde, dass er höher ausfallen wird (zum Beispiel, weil auch andere Kosten wie Flug- oder Hotelkosten abgedeckt werden sollen oder es einen Mindestbetrag für die Zahlung per Scheck gäbe). Manchmal behauptet der vermeintliche Gast aber auch, dass unabsichtlich (beispielsweise aufgrund eines Tippfehlers) zu viel Geld bezahlt wurde.


Das Restaurant soll den Betrag, der zu viel bezahlt wurde, zurücküberweisen.

Spätestens, wenn der Gast Sie bittet, die Differenz zu den vereinbarten Kosten zurückzubezahlen, sollten Sie den Kontakt abbrechen.


Der Scheck ist nicht gedeckt.

Denn erst nachdem Sie das Geld überweisen, stellt sich heraus, dass der Scheck gar nicht gedeckt war. Das von Ihnen überwiesene Geld ist also verloren. Oftmals handelt es sich dabei um mehrere Tausend Euro!


Überprüfen Sie die Daten des vermeintlichen Gastes!

Will jemand unbedingt per Scheck zahlen, sollten Sie bereits vorsichtig sein und den Kontakt lieber abbrechen. Wenn Sie sich unsicher sind, suchen Sie im Internet nach dem angeblichen Namen der Person oder nach anderen Daten, die Ihnen mitgeteilt wurden (zum Beispiel nach der Adresse).  Oftmals sind die BetrügerInnen schon unter dem Namen bekannt – so stoßen Sie rasch auf Warnmeldungen.

Sie haben das geforderte Geld überwiesen?

Wenn Sie bereits Geld an die BetrügerInnen bezahlt haben, ist dieses höchstwahrscheinlich verloren. Kontaktieren Sie trotzdem ihre Bank oder Ihr Kreditkarteninstitut und fragen Sie nach, ob zumindest ein Teilbetrag rückgebucht werden kann. Außerdem sollten Sie den Scheckbetrug bei der Polizei melden.

Beratung & Hilfe

Für konkrete Beratungsanfragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Stellen, die wir auf der Seite Beratung & Hilfe für Sie aufgelistet haben.

(Die Watchlist Internet bedankt sich bei einem Leser für die Meldung dieser Betrugsmasche.)

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