Das Finanzamt versendet keine Pfändungsandrohung per SMS!
Aktuell werden erneut massenhaft Betrugs-SMS im Namen des Finanzamts versendet. Angeblich hätten Sie trotz mehrerer Mahnungen eine offene Forderung gegen sich nicht bezahlt. Daher würde nun ein Gerichtsvollzieher Ihren Hausrat pfänden. Achtung: Bezahlen Sie die Forderung nicht! Die Nachricht stammt nicht vom Finanzamt und Ihr Geld landet bei Kriminellen.
Bereits vor einigen Wochen haben wir vor der Betrugsmasche gewarnt, denn auch damals waren massenhaft SMS im Namen des Finanzamts im Umlauf. Die Nachricht liest sich aktuell wie folgt:
[FINANZAMT] Ihre offene Forderung mit der Nummer 4289473 wurde trotz mehrerer Mahnungen nicht beglichen. Am 13. Februar 2023 wird der Gerichtsvollzieher vorsorglich Ihren Hausrat pfänden. Sie können das Pfändungsverfahren vermeiden, indem sie den vollen Betrag sofort über Ihren Zahlungslink bezahlen. https :// finanzamt-bundesministerium-bmf4289473. info/BMF/4289473/
Die Nachricht wurde im aktuellen Fall am Sonntag, den 12.03.2023 versendet - vermutlich tausendfach. Bereits am Montag, den 13.03.2023 soll eine Pfändung erfolgen, die mit sofortiger Zahlung aber angeblich noch abgewendet werden kann. Der Link führt Sie auf eine nachgebaute Seite des Finanzamts.
Wie sollten Sie reagieren?
Wenn auch Sie diese Nachricht im Namen des Finanzamts erhalten haben sollten, ignorieren Sie diese ganz einfach. Die SMS stammt von Kriminellen, die Ihnen Geld stehlen wollen. Auch wenn die Kriminellen hinter der Nachricht versuchen, einen Zeitdruck zu erzeugen und durch die Androhung einer Pfändung Angst zu schüren, besteht hier kein Grund zur Sorge.
Sie haben bereits Geld bezahlt?
Sollten Sie die Überweisung des auf der verlinkten Phishingseite geforderten Betrages überwiesen haben, dann wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihre Bank. Fragen Sie nach den Möglichkeiten einer Rückholung bzw. eines Stopps der Überweisung. Ist das Geld bereits am Zielkonto eingelangt, besteht erfahrungsgemäß keine Möglichkeit mehr zur Rückbuchung des Geldes.
Ist Ihnen ein finanzieller Schaden entstanden, so empfehlen wir Ihnen, polizeiliche Anzeige zu erstatten.