Aufgebrochene Postkästen wegen Bestellbetrug
Ein aufgebrochener Postkasten lässt im ersten Moment nicht auf einen tiefergreifenden Betrug schließen. Man könnte vermuten, dass es jemand lediglich auf den Postkasteninhalt abgesehen hatte. Tatsächlich handelt es sich häufig um den letzten Schritt eines Bestellbetrugs, bei dem Kriminelle den gelben Zettel der Post aus dem Postkasten stehlen, um die dazugehörige Postempfangsbox öffnen und ein zuvor an die Adresse ihrer Opfer bestelltes Paket stehlen zu können. Opfer müssen spätere Rechnungen und Mahnungen nicht bezahlen!
In meisten Fällen von Bestellbetrug fällt dieser erst auf, wenn die Opfer entweder nicht bestellte Pakete mit Rechnungen erhalten oder wenn Rechnungen und Mahnungen für bis dahin unbekannte Bestellungen im Postkasten landen. Um an Pakete zu kommen, setzen Kriminelle mittlerweile aber häufig auch auf die gelben Zettel, die zum Öffnen der jeweiligen Postempfangsboxen im Postkasten hinterlegt werden. Die erste Konsequenz für die Opfer: Ein aufgebrochener Postkasten. Dass dies der Paketentnahme für einen Rechnungskauf auf den eigenen Namen galt, merken die Opfer meist erst durch später folgende Rechnungen und Mahnungen. Hier lesen Sie, was zu tun ist, wenn Kriminelle Produkte auf Ihren Namen bestellen.
Wie läuft der Betrug ab?
Die Kriminellen verwenden fremde Wohnadressen, um in Online-Shops Bestellungen aufzugeben. Dabei nützen sie die Möglichkeit des Kaufs auf Rechnung aus, um vorab nicht für die Bestellung bezahlen zu müssen. Über Benachrichtigungen zum Versand auf ihre eigenen E-Mail-Adressen erfahren die Kriminellen, wann ein Paket zugestellt wird und ob es in einer Post-Empfangsbox abgelegt wurde. Sobald das Paket in einer Post-Empfangsbox abgelegt wurde, brechen sie den Postkasten ihres Opfers auf, entnehmen den gelben Zettel und können damit das bestellte Paket aus der Empfangsbox stehlen. Der Betrug war für die Kriminellen an diesem Punkt erfolgreich.
Das Opfer bemerkt zunächst ausschließlich das aufgebrochene Postfach. Später kommt es allerdings aufgrund der unbezahlten Rechnungen zu Forderungen der Online-Shops, die davon ausgehen, dass das Opfer, die Waren selbst bestellt, aber die Rechnungen noch nicht bezahlt hat.
Opfer müssen die Rechnungen nicht bezahlen!
Wer Opfer eines solchen Bestellbetrugs wurde, muss die offenen Rechnungen nicht bezahlen. Dennoch sollten die Online-Shops über den Betrug informiert werden, sodass diese die Forderungen einstellen. Während manche Online-Shops bereits nach einfachen Erklärungen zum Betrug die Forderungen einstellen, verlangen andere eidesstattliche Erklärungen oder die Erstattung polizeilicher Anzeige.
Hilfe, Kriminelle bestellen ständig Ware in meinem Namen!
Einige Betroffene werden gleich mehrmals Opfer von Bestellbetrug. Da die Unternehmen oder Zahlungsdienstleister bei jeder der betrügerischen Bestellungen um neuerliche Anzeige bitten könnten, um die Forderungen einzustellen, kann dies zu erheblichem Aufwand beim Opfer führen. Wir raten Betroffenen in diesem Fall, eine allgemein gehaltene Anzeige gegen Unbekannt wegen mehrmaligen Bestellbetrugs zu erstatten. Bei zukünftigen betrügerischen Bestellungen kann diese Anzeige den Unternehmen vorgelegt werden und sollte zur Einstellung der Forderungen führen.
Beratung & Hilfe
Für konkrete Beratungsanfragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Stellen, die wir auf der Seite Beratung & Hilfe für Sie aufgelistet haben.