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online seit 12.10.2023

Angebliche Branchenbücher und Firmenverzeichnisse locken in teure Abo-Falle!

Aktuell werden uns zahlreiche unseriöse Branchen-, Adressen- und Firmenverzeichnisse gemeldet, die versuchen Unternehmen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Per E-Mail, Telefon oder Fax werden Unternehmen dazu überredet, sich in ein nutzloses und oft gar nicht existierendes Branchenbuch einzutragen. Wer auf das Angebot eingeht, schließt ein überteuertes Abo ab, das nur schwer zu kündigen ist. Betroffen von dieser Abzocke sind vor allem kleine und mittlere Unternehmen.

Sie möchten Ihre Reichweite und Sichtbarkeit im Internet erhöhen? Dann sollten Sie sich vor unseriösen Angeboten wie firmenfinderonline.com, regiomarketing.eu oder stadtkarten-ortskarten.online in Acht nehmen, denn mit diesem Versprechen versuchen die Abzocker:innen Sie in eine teure Abo-Falle zu locken. Ein Abo, das oft eine lange Laufzeit von mehreren Jahren hat.

Um die betroffenen Unternehmen zum Abschluss eines solchen Abonnements zu bewegen, wird selten mit einem Neueintrag in das jeweilige Verzeichnis geworben, sondern mit folgenden Tricks gearbeitet:

  • Korrektur und Ergänzung: Die Empfänger:innen werden aufgefordert, ihre Firmendaten zu überprüfen. Denn nur vollständige und aktuelle Firmendaten helfen, im Internet möglichst gut sichtbar zu sein. Mitgeschickt wird ein Formular, das bereits mit einigen Firmendaten ausgefüllt ist und unterschrieben zurückgeschickt werden soll. Doch wer das Formular unterschreibt, schließt ein teures Abo ab.

  • Abo-Kündigung: Ähnlich funktioniert auch diese Masche. Allerdings soll in diesem Fall kein Formular mit Datenänderungen ausgefüllt und unterschrieben werden, sondern eine Abo-Kündigung. Freundlicherweise weisen die unseriösen Firmenverzeichnisse darauf hin, dass ein Abo besteht und helfen bei der Kündigung. Aber auch hier gilt: Erst wenn Sie das Formular unterschreiben, schließen Sie ein Abonnement ab.

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Die unseriösen Registerhaie versuchen nicht nur per E-Mail, sondern auch per Telefon oder Fax mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. Manchmal werden sogar Rechnungen oder Formulare per Post verschickt!

Sie haben unterschrieben?

Schreiben Sie dem unseriösen Unternehmen und erklären Sie, dass das Schreiben rechtswidrig ist und gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstößt. Dieses Gesetz hält in § 28a fest:

Es ist verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs für Eintragungen in Verzeichnisse, wie etwa Branchen-, Telefon- oder ähnliche Register, mit Zahlscheinen, Erlagscheinen, Rechnungen, Korrekturangeboten oder ähnlichem zu werben oder diese Eintragungen auf solche Art unmittelbar anzubieten, ohne entsprechend unmißverständlich und auch graphisch deutlich darauf hinzuweisen, daß es sich lediglich um ein Vertragsanbot handelt.

Aufgrund dieser Rechtswidrigkeit gilt:

  • Zahlen Sie nichts ein! Sie werden in nächster Zeit Rechnungen erhalten, zahlen Sie diese nicht!

  • Ignorieren Sie weitere Kontaktversuche. Lassen Sie sich nicht von Mahnungen und Drohungen einschüchtern!

  • Sie haben bereits bezahlt? Fordern Sie Ihr Geld beim Unternehmen zurück. Kontaktieren Sie außerdem Ihre Bank und Fragen Sie nach Möglichkeiten, um Ihr Geld zurückzuholen.

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