Vorsicht vor überteuerten Einreisegenehmigungen und E-Visa
Momentan stecken viele Konsument/innen mitten in der Planung ihrer nächsten Reise. Bei einigen Urlaubszielen, beispielsweise den USA, Kanada, der Türkei oder Ägypten, ist die Beantragung eines E-Visums oder einer Einreisegenehmigung vorab notwendig. Hierbei ist Vorsicht geboten, denn neben den offiziellen behördlichen Websites sind auch zahlreiche Dienstleister im Internet zu finden, die für die gleiche Leistung stark überhöhte Gebühren verrechnen. Zum Weltverbrauchertag am 15. März haben wir die wichtigsten Tipps zusammengestellt.
In der winterlichen Kälte sehnen Sie sich womöglich nach dem Sommer oder planen bereits Ihren nächsten Urlaub. Sollte für Ihr Urlaubsziel ein Visum oder eine Einreisegenehmigung notwendig sein, so sollten Sie darauf achten, ausschließlich die offiziellen behördlichen Stellen des jeweiligen Landes für die Beantragung zu nutzen. Die Gefahr auf Websites von Drittanbietern zu landen, die zwar seriös wirken aber überhöhte Gebühren verrechnen, ist insbesondere bei den Reisezielen USA, Kanada, Türkei und Ägypten gegeben.
Überhöhte Kosten
Die Preise für E-Visa und Online-Einreisegenehmigungen unterscheiden sich von Land zu Land, bewegen sich aber meist zwischen null und 25 Euro pro Antrag. Bei den externen Dienstleistern, die angeben, die Beantragung für Sie zu übernehmen, fallen teils weit höhere Gebühren an. Der offizielle ESTA-Antrag für die Einreise in die USA kostet beispielsweise etwa 10 Euro. Über die Plattformen von Drittanbietern werden hingegen häufig bis zu 80 Euro pro Antrag verlangt. Bei Buchungen für mehrere Personen, beispielsweise Ihre Familie, kann so schnell ein beträchtlicher Schaden entstehen.
Gefahr des Datenmissbrauchs
Wenn Sie die Dienste derartiger Drittanbieter in Anspruch nehmen, geben Sie sensible persönliche Daten und Reiseinformationen an Unbekannte weiter. Gelangen diese in die falschen Hände, besteht die Gefahr des Datendiebstahls. So könnten übermittelte Informationen unter Umständen für Verbrechen in Ihrem Namen genützt werden.
Sie haben die Dienste von Drittanbietern genutzt?
Sollten Sie Ihr Visum oder Ihre Einreisegenehmigung bereits über eine überteuerte Plattform gebucht haben, empfehlen wir, das Unternehmen zu kontaktieren und Ihren Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Verlangen Sie eine Rücküberweisung des bezahlten Betrages. Erfahrungsgemäß erweist sich die tatsächliche Rückerstattung meist als schwierig.
Sollten Sie das Geld nicht zurückbekommen, können Sie versuchen, bei Ihrem Zahlungsdienstleister eine Rückbuchung des Betrages zu beantragen. Ein Rechtsanspruch darauf besteht allerdings nicht.
Tipp: Behördliche Websites nutzen
Damit Sie sich Datenverluste, zusätzliche Kosten und einiges an Ärger ersparen, raten wir Ihnen, erforderliche Einreisegenehmigungen ausschließlich über die offiziellen Regierungswebsites der Urlaubsländer zu beantragen. Diese finden Sie ganz einfach auf der Website des österreichischen Außenministeriums.
Beratung & Hilfe
Für konkrete Beratungsanfragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Stellen, die wir auf der Seite Beratung & Hilfe für Sie aufgelistet haben.
(Aufgrund des bevorstehenden Weltverbrauchertages am 15. März 2019 möchten wir Konsument/innen vor der Gefahr überteuerter Visa und Einreisegenehmigungen warnen.)