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online seit 15.03.2022

Vorsicht vor Anrufe und E-Mails von „Besser-Gefunden“

Momentan werden Unternehmen telefonisch von „Besser-Gefunden“ kontaktiert. Die Person am Telefon erklärt Ihnen, dass Ihr Unternehmen einen Vertrag für die Schaltung von kostenpflichtigen Anzeigen im Firmenverzeichnis von „Besser-Gefunden“ abgeschlossen hat und die Gebühren bald fällig werden. Dieser Vertrag verlängert sich automatisch, wenn er nicht sofort schriftlich storniert wird. Vorsicht: Dabei handelt es sich um eine betrügerische Masche zur Kundengewinnung! Legen Sie auf und unterschreiben Sie nichts.

Die AnruferInnen von „Besser-Gefunden“ reden Ihnen ein, dass ein Vertrag für die Eintragung in ihr Firmenverzeichnis abgeschlossen wurde. Sie geben Ihnen aber die Möglichkeit, diesen umgehend zu stornieren. Dafür senden sie Ihnen per E-Mail ein Kündigungsformular, dass Sie unterschrieben zurücksenden müssen. Aber: Mit diesem Formular werden Sie in einen Vertrag gelockt. Sie unterscheiben keine Kündigung, sondern beauftragen eine Anzeige. Dieses Vorgehen ist betrügerisch. Daher kommt es auch trotz Unterschrift zu keinem gültigen Vertrag!

Wie läuft die betrügerische Kundengewinnung ab?

  1. Unternehmen werden von einem Call-Center telefonisch kontaktiert.
  2. Die Person am Telefon erklärt, dass bei „Besser-Gefunden“ eine kostenpflichtige Werbeanzeige in ihrem Firmenverzeichnis beauftragt wurde. Diese kann aber noch storniert werden. Dafür müssen Sie umgehend ein Kündigungsformular unterschreiben und an „Besser-Gefunden“ senden.
  3. Nach dem Gespräch erhalten Sie von info.bessergefunden@gmail.com das vermeintliche Kündigungsformular. Es ist bereits mit Ihren Firmenangaben ausgefüllt. Die fett formatierte Anmerkung „Keine automatische Verlängerung!!!“ neben dem Unterschriftfeld suggeriert, dass Sie eine Kündigung unterschreiben. Dem ist aber nicht so.
  4. Achtung: Dieses Kündigungsformular ist keine Kündigung, sondern ein Vertrag. Wer das Dokument nicht genau liest, wird in eine Falle gelockt. „Besser-Gefunden“ versucht Sie durch Ihre Unterschrift auf diesem vermeintlichen Kündigungsformular, in einen Vertrag zu verwickeln.
  5. Wer unterschreibt, bestätigt, dass ein kostenpflichtiger Anzeigentext geschalten wird. Im Kleingedruckten des vermeintlichen Kündigungsformular steht nämlich, dass Sie die Vorlage zur Veröffentlichung freigeben und den Anzeigenvertrag für weitere 2 Jahre abschließen.
  6. Dieser Vertrag ist betrügerisch. „Besser-Gefunden“ wird sich aber trotzdem darauf berufen und Sie zur Zahlung der Gebühren auffordern. Höchstwahrscheinlich werden Sie sehr aufdringlich per E-Mail und Telefon kontaktiert werden. Auch Mahnungen und Schreiben von AnwältInnen sind möglich.

Habe ich mit meiner Unterschrift tatsächlich einen Vertrag abgeschlossen? Muss ich bezahlen?

Nein. Sie haben keinen gültigen Vertrag abgeschossen und müssen auch nichts bezahlen! „Besser-Gefunden“ hat Sie bewusst getäuscht und in eine Falle gelockt. Bezahlen Sie auf keinen Fall.

 „Besser-Gefunden“ verstoßt gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dieses hält in § 28a fest:

Es ist verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs für Eintragungen in Verzeichnisse, wie etwa Branchen-, Telefon- oder ähnliche Register, mit Zahlscheinen, Erlagscheinen, Rechnungen, Korrekturangeboten oder ähnlichem zu werben oder diese Eintragungen auf solche Art unmittelbar anzubieten, ohne entsprechend unmißverständlich und auch graphisch deutlich darauf hinzuweisen, daß es sich lediglich um ein Vertragsanbot handelt.

Da gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen wird, kommt kein gültiger Vertrag zu Stande. Sie sind also nicht verpflichtet zu zahlen!

Ich habe bereits bezahlt – was nun?

Fordern Sie die Beträge zurück. Verweisen Sie auf das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Ist eine Kontaktaufnahme zu "Besser-Gefunden" nicht möglich, kontaktieren Sie Ihre Bank. Erkundigen Sie sich über die Möglichkeiten einer Rückholung Ihres Geldes. Die Erfolgschancen dafür sind aber sehr gering. Erstatten Sie auch eine Anzeige.

Beratung & Hilfe

Für konkrete Beratungsanfragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Stellen, die wir auf der Seite Beratung & Hilfe für Sie aufgelistet haben.

(Die Watchlist Internet bedankt sich bei ihren Leserinnen und Lesern für die Meldungen des betrügerischen Vorgehens von "Besser-Gefunden".)

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