Direkt zum Inhalt
online seit 18.09.2019

SMS von „PostInfo“ führt in Abo-Falle

Zahlreiche HandynutzerInnen erhalten momentan eine SMS von PostInfo. Sie haben angeblich etwas bei einer Verlosung gewonnen. Um den Gewinn einzulösen, müssen sie einem Link folgen. Dieser führt zu einer Umfrage auf einer gefälschten Post-Seite. Achtung: dieses SMS stammt nicht von der Post, sondern von Kriminellen. Sie werden in eine Abo-Falle gelockt.

Die Freude ist groß: Angeblich haben Sie nach der Beantwortung weniger Fragen Adidas Schuhe gewonnen. Sie müssen nur zwei Euro für den Versand überweisen. Überweisen Sie dieses Geld, tappen Sie jedoch in eine Abo-Falle, denn die Kriminellen schreiben im Kleingedruckten, dass Sie mit der Überweisung ein Abo abschließen und die Kriminellen nun monatlich 80 Euro von Ihrer Kreditkarte abbuchen dürfen.

Wohin führt der Link?

Der Link führt Sie auf eine gefälschte Post-Seite. Dort erfahren Sie, dass Sie angeblich eine auserwählte Person sind, die nach der Beantwortung einer kurzen Umfrage an einem Gewinnspiel teilnehmen kann. Nach drei kurzen Fragen gelangen Sie zu einem virtuellen Rubbellos. Natürlich rubbeln Sie beim zweiten Versuch einen Gewinn frei: Adidas Schuhe.

2 Euro für Versandkosten

Wenn Sie die Schuhe haben möchten, müssen Sie lediglich 2 Euro für den Versand bezahlen. Dafür werden Ihre Kreditkartendaten sowie andere persönliche Daten abgefragt. In Wahrheit tappen Sie jedoch in eine Abo-Falle, denn der Teufel steckt im Kleingedruckten: mit der Überweisung von zwei Euro schließen Sie ein Abo ab, das den Kriminellen eine monatliche Belastung Ihrer Kreditkarte von 80 Euro erlaubt.

Ich habe meine Daten angegeben – was kann ich tun?

  • Gibt es Kontaktdaten, können Sie versuchen das Abo zu kündigen. Verlangen Sie eine sofortige Kündigung und Rückerstattung der abgebuchten Beträge.
  • Erhalten Sie keine Antwort, setzen Sie sich schnellstmöglich mit Ihrem Kreditkarteninstitut in Verbindung. Erklären Sie Ihre Lage und ersuchen um Rückerstattung der abgebuchten Beträge. Versuchen Sie auch den Abo-Anbieter für weitere Abbuchungen von Ihrer Kreditkarte zu sperren, sofern dies möglich ist.

Info: Beträge, die Ihnen ohne Ihre Zustimmung abgebucht wurden (z.B. Beträge, auf die beim Kauf nicht ausreichend hingewiesen wurde oder die über den Wert Ihrer Bestellung hinausgehen), sind gemäß § 67 Zahlungsdienstleistungsgesetz 2018 von Ihrem Zahlungsdienstleister zurückzuerstatten.

Beratung & Hilfe

Für konkrete Beratungsanfragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Stellen, die wir auf der Seite Beratung & Hilfe für Sie aufgelistet haben.

Link kopiert