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online seit 03.01.2024

Nehmen Sie keine unerwarteten Nachnahme-Sendungen an!

Aktuell erreichen uns gehäuft Meldungen zu unerwarteten Paketzustellungen, welche bei der Annahme per Nachnahme zu bezahlen sind. Nach einer Übernahme stellt sich häufig heraus, dass der Inhalt wertlos ist, beziehungsweise die Ware nie bestellt wurde. Achtung: Nehmen Sie Nachnahmesendungen nur an, wenn Sie ein entsprechendes Paket erwarten und den Absender kennen. Eine Rückerstattung über die Post ist im Problemfall nämlich nicht mehr möglich!

Wie läuft die Betrugsmasche ab?

Kriminelle gelangen an Adressdaten und wählen jene aus, bei denen sie davon ausgehen, dass mehrere Personen dort wohnen oder arbeiten. Anschließend verschicken sie je ein Paket per Nachnahme an die Adressen und hoffen darauf, dass diese von jemandem bezahlt und angenommen werden. Besonders hoch sind die Erfolgsaussichten für die Kriminellen dann, wenn die eigentlichen Empfänger:innen nicht anwesend sind, sondern beispielsweise ein Familienmitglied oder Arbeitskolleg:innen der Post die Tür öffnen. Im Glauben der/dem eigentlichen Empfänger:in damit einen Gefallen zu tun, nehmen diese die Pakete häufig unüberlegt an und bezahlen den Nachnahmebetrag.

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Zahlungen per Nachnahme sind nicht über die Post rückholbar! Für eine Rückerstattung versehentlich bezahlter Beträge wäre der Händler bzw. Versender des Pakets zuständig. In Betrugsfällen ist es aber so gut wie aussichtlos eine solche Rückzahlung von den Kriminellen zu erhalten.

Unterschiedliche Varianten der Betrugsmasche

Die Betrugsmasche tritt in unterschiedlichen Varianten auf:

  • Die Kriminellen geben als Absender Verwandte oder Bekannte der Empfänger:innen an: So erhalten Sie beispielsweise ein Paket welches angeblich von Ihrem Schwager aus dem Ausland stammt. Diese Variante setzt voraus, dass die Kriminellen auch den Namen Ihrer Verwandtschaft kennen.
  • Die Kriminellen geben als Absender einen Unternehmensnamen an, welche im ersten Moment Vertrauenswürdig erscheinen: So erhalten Sie beispielsweise ein Paket im Namen eines großen Versandunternehmens und erkennen nicht sofort, dass das Paket tatsächlich von Kriminellen stammt.
  • Die Kriminellen geben keine Information zum Absender an oder es sind lediglich Scheinunternehmen angegeben: So erhalten momentan beispielsweise mehrere Personen Pakete einer „Yigo Space LLC Limited“, ohne diese bestellt zu haben. In einem Test gelang es uns nicht, das Geld über das Unternehmen rückbuchen zu lassen.

Wie schützen Sie sich?

Nehmen Sie keine Nachnahme-Sendungen an, welche Sie nicht tatsächlich erwarten. Sollten Sie ein Paket für Verwandte, Mitbewohner:innen oder Arbeitskolleg:innen annehmen wollen, so tun Sie dies nur nach entsprechender Absprache, ob diese auch wirklich ein Paket des angegebenen Absenders erwarten. Ist eine solche Rücksprache nicht möglich, darf das Paket nicht angenommen werden. Daraufhin sollte entweder ein neuerlicher Zustellversuch vorgenommen oder das Paket in einem Paketshop zur Abholung bereitgehalten werden.

Sie wurden Opfer der Betrugsmasche?

Sie haben für ein Nachnahmepaket bezahlt, welches von Kriminellen verschickt wurde? Dann ist eine Rückbuchung leider kaum möglich. Sollte ein Absender mit funktionierenden Kontaktinformationen angegeben sein, können Sie zwar versuchen, Kontakt aufzunehmen, um eine Rückbuchung zu fordern. In aller Regel reagiert man auf derartige Anfragen aber nicht, oder versucht lediglich an weitere Daten oder Ausweisdokumente zu gelangen.

Darüber hinaus können Sie lediglich polizeiliche Anzeige erstatten.

Beratung & Hilfe

Für konkrete Beratungsanfragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Stellen, die wir auf der Seite Beratung & Hilfe für Sie aufgelistet haben.

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