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online seit 03.12.2021

Mehrwertdienste versuchen Sie in die Abo-Falle zu locken!

Einmal die falsche App am Handy installiert, einen falschen Link geöffnet oder auf einen vermeintlich harmlosen Button geklickt: Am Smartphone kann es sehr schnell passieren, dass Sie in einer Abo-Falle landen und Ihre Telefonrechnung plötzlich deutlich höher ausfällt als gewohnt. Doch keine Sorge: Auch wenn bereits Geld abgebucht wurde, können Sie die Rechnung bei Ihrem Mobilfunkanbieter beanstanden.

Da es sich bei der Handyrechnung in der Regel um eine Pauschale handelt, fällt diese meist gleich hoch aus. Ist die Rechnung plötzlich deutlich höher, steckt wohl eine Abofalle von Mehrwert- oder Partnerdiensten dahinter. Wir zeigen Ihnen, wie schnell Sie in so eine Abofalle rutschen können und wie Sie sich davor schützen.

Wie ein vermeintlich harmloser Klick in die Abo-Falle führen kann!

Eine Leserin berichtet, dass Sie beim Online-Shopping am Smartphone auf ein Black Friday Angebot geklickt hat. Sie hat nichts bestellt, keine Zustimmungserklärungen oder Ähnliches abgegeben und doch landete sie in der Abo-Falle: So kam eine Minute später eine SMS mit einer Vertragsbestätigung, in der unter anderem folgendes stand:

Sie haben den Dienst 1Play des Anbieters CFM zu einem Preis von €5,00/ 1 x pro Woche erworben.

Im Zuge Ihrer Bestellung haben Sie der sofortigen Leistungserbringung und den damit verbundenen Verlust des Widerrufsrechts ausdrücklich zugestimmt. Sie haben daher kein Widerrufsrecht.

Wie es zu diesem Vertrag kommen konnte, ist dem Opfer nicht klar. Eine mögliche Erklärung ist jedoch, dass der unseriöse Anbieter Content for Mobile Ltd (CFM) mit einem sogenannten Clickjacking arbeitet.

Was ist Clickjacking?

Beim Clickjacking wird eine Webseite mit anderen Inhalten überlagert, die aber für die NutzerInnen nicht sichtbar sind. So können vermeintlich harmlose Klicks dazu führen, dass sie unwissend einem Vertrag zustimmen. In diesem Video wird anschaulich gezeigt, wie Clickjacking funktioniert:

Abo-Fallen können auch durch Apps ausgelöst werden!

Eine weitere Gefahrenquelle für Abo-Fallen sind Apps, die auch Fleeceware genannt werden. Dabei handelt es sich meist um Anwendungen mit nur wenigen Funktionen wie zum Beispiel Bildbearbeitungs-Apps, Screen Recorder oder Apps zum Erstellen von Foto-Collagen.

Dass dabei Kosten anfallen, wird entweder gar nicht erwähnt oder kaum sichtbar im Kleingedruckten versteckt. Oftmals locken diese Apps auch mit kostenlosen Probe-Abos, die ohne Wissen der Opfer automatisch verlängert werden.

In diesem Video erklären wir die Betrugsmasche:

Zuletzt haben wir auch über Smartphone-Ortungsdienste wie locating.mobi oder geolite.mobi berichtet, die nach einer einmaligen Zahlung von 50 Cent in eine Abo-Falle führen.

So schützen Sie sich vor Abo-Fallen am Smartphone!

Es gibt also unterschiedliche Möglichkeiten, wie Abo-Fallen durch Mehrwert- oder Partnerdienste zustande kommen. Das bedeutet aber nicht, dass Sie nichts dagegen unternehmen können. Denn mit nur wenigen Klicks lassen sich solche Dienste sperren. Loggen Sie sich dafür in das Kundenportal oder in die App Ihres Mobilfunkanbieters ein und deaktivieren Sie dort die Mehrwertdienste.

Je nach Mobilfunkanbieter wird die Mehrwertdienst-Sperre anders bezeichnet. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich an den Kundendienst.

Sie sind in die Falle getappt?

Wenn Sie bereits in die Falle getappt sind, ist das kein Grund zur Sorge. Denn: Wenn Sie nicht ausreichend auf die Kosten hingewiesen wurden, kommt auch kein rechtmäßiger Vertrag zustande und Sie können Ihre Telefonrechnung beanstanden. Gehen Sie dabei wie folgt vor:

  • Handelt es sich um betrügerische Apps, sollten Sie diese deinstallieren und das Abo kündigen! Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, finden Sie auf der Webseite der Google Play Hilfe beziehungsweise auf der Apple Support Seite.
  • Fordern Sie unrechtmäßig bezahlte Beträge von Ihrem Mobilfunkanbieter zurück, indem Sie sich an den Kundendienst wenden und Ihre Situation beschreiben.
  • Reagiert der Mobilfunkanbieter nicht oder wird die Rückerstattung verweigert, können Sie sich an die Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) wenden.

Überprüfen Sie außerdem regelmäßig Ihre Telefonrechnung, um auf Abweichungen rasch reagieren zu können. Die Rechnung muss nämlich innerhalb von drei Monaten beanstandet werden, damit Sie eine Rückzahlung fordern können!

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