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online seit 01.04.2020

Dreiecksbetrug bei Kleinanzeigen

Ebay, Willhaben, Shpock und Co. sind beliebt, um günstige und gebrauchte Ware zu kaufen oder nicht mehr gebrauchte Gegenstände zu verkaufen. Doch auch Kriminelle fühlen sich auf diesen Kleinanzeigenportalen wohl, da sie die Anonymität im Internet gezielt nutzen können. Eine besonders perfide Betrugsfalle in diesem Bereich ist der „Dreiecksbetrug“. Hier werden sowohl KäuferInnen als auch VerkäuferInnen abgezockt. Der Betrüger freut sich am Ende über die Ware, ohne dafür bezahlt zu haben.

Wie funktioniert der Dreiecksbetrug?

Der Name weist bereits darauf hin, beim Dreiecksbetrug benötigt es drei Personen, konkret: Einen ehrlichen Verkäufer, der eine meist hochwertige Ware in einem Kleinanzeigenportal anbietet. Eine Käuferin, die Interesse an dieser Ware hat und bereit ist dafür zu bezahlen. Und dazwischen der Betrüger, der ebenfalls die Ware will – jedoch ohne dafür zu bezahlen. Um das zu erreichen, wendet der Betrüger einen Trick an, der für den ehrlichen Verkäufer genauso wenig nachvollziehbar ist wie für die ehrliche Käuferin:

  1. Der Betrüger sucht in Kleinanzeigenportalen nach einer Ware. Er bekundet gegenüber dem ehrlichen Verkäufer Interesse und kündigt sogar an, den Betrag für die Ware in den nächsten Tagen über PayPal oder auf das Bankkonto zu überweisen.
  2. Gleichzeitig kopiert der Kriminelle die Anzeige des ehrlichen Verkäufers und stellt das Angebot in eine andere Kleinanzeigen-Plattform. Der Kriminelle wartet bis sich die ehrliche Käuferin meldet und die Ware kaufen möchte.
  3. Der Kriminelle gibt der Käuferin die Kontodaten des Verkäufers. Diese überweist das Geld an den Verkäufer.
  4. Der Verkäufer hat das Geld erhalten und versendet daher die Ware. Allerdings hat der Betrüger seine eigene Adresse genannt. Er erhält also das Paket mit der Ware, die von der ehrlichen Käuferin bezahlt wurde. Die Käuferin, die die Ware ehrlich bezahlt hat, wartet hingegen vergebens auf Ihr Paket.

KäuferInnen und VerkäuferInnen können Opfer sein

Wer bei dieser Betrugsfalle den größten Schaden davon trägt, hängt von der gewählten Bezahlart ab. Bei einer Überweisung hat der ehrliche Verkäufer Glück: Wenn er den Versand nachweisen kann, kann er auch das von der ehrlichen Käuferin überwiesene Geld behalten. Die Käuferin hingegen hat einen finanziellen Verlust, aber keine Ware. Im Falle einer PayPal-Zahlung gibt es einen Käuferschutz: Die Käuferin erhält den Betrag zurück, wenn die Versandadresse nicht mit der Adresse des PayPal-Kontos übereinstimmt. Bei dieser Variante geht der Verkäufer leer aus: Ihm wurde die Ware abgenommen, aber auch das schon bezahlte Geld dafür. 

Wie können Sie sich vor Dreiecksbetrug schützen?

Dreiecksbetrug ist eine besonders perfide Masche, da es sogar sein kann, dass am Ende eines der Opfer, nämlich der ehrliche Verkäufer, angezeigt wird. Von den Kriminellen, die VerkäuferInnen und KäuferInnen gegeneinander ausspielen, gibt es keine Spur mehr. Trotzdem gibt es ein paar Hinweise und Tipps, wie Sie DreiecksbetrügerInnen entlarven und sich selbst schützen können:

  • Namen und E-Mail-Adressen abgleichen: Vorsicht ist geboten, wenn der angegebene Name in der Kleinanzeige nicht mit den Namen der E-Mail-Adresse, mit dem Namen der kontoführenden Person oder mit dem Empfangsnamen des Pakets übereinstimmt.
  • Adressen abgleichen: VerkäuferInnen können sich schützen, indem Sie die Versandadresse mit der Adresse des PayPal-Kontos vergleichen. Unterscheiden sich die beiden Adressen, sollten Sie nachfragen und gegebenenfalls vom Verkauf absehen.
  • Dokumentieren Sie alle Abläufe im Zuge des Kaufs oder Verkaufs!
  • Abholung und Barzahlung: Die Ware vor Ort abzuholen und dort auch gleich zu bezahlen, ist die sicherste Variante – für VerkäuferInnen und KäuferInnen.

Weitere Tipps, um gegen Kleinanzeigenbetrug vorzugehen

Da nicht nur das Kaufen und Verkaufen über Kleinanzeigen immer beliebter wird, sondern auch der damit verbundene Betrug, gibt es mittlerweile unterschiedliche Maschen, wie Kriminelle vorgehen. Eine Übersicht finden Sie im Artikel Diese Kleinanzeigen-Betrugsmasche sollten Sie kennen. Abgesehen von den bereits genannten Punkten, sollten Sie folgende Tipps beachten, wenn Sie Kleinanzeigen erstellen oder Angebote auf den entsprechenden Portalen kaufen wollen: 

  • Seien Sie besonders vorsichtig bei Verkäufen und Überweisungen ins Ausland.
  • Sowohl besonders günstige Angebote als auch überhöhte Zahlungen können verdächtig sein.
  • Nutzen Sie die Nachrichtenfunktion der Kleinanzeigenportale, um den Kauf oder Verkauf abzuwickeln.
  • Achten Sie nicht nur auf personenbezogene Daten wie Name, E-Mail-Adresse und Versandadresse, sondern auch auf die Telefonnummer. Wenn die Vorwahl bei Telefonnummern nicht mit dem angegebenen Land der VerkäuferInnen oder KäuferInnen deckt, seien Sie vorsichtig.
  • Kontrollieren Sie vor dem Versand, ob die Zahlung tatsächlich auf Ihrem Konto eingegangen ist.

Beratung & Hilfe

Für konkrete Beratungsanfragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Stellen, die wir auf der Seite Beratung & Hilfe für Sie aufgelistet haben.

(Die Watchlist Internet bedankt sich bei zahlreichen Leserinnen und Lesern für die Meldungen zur Dreiecksbetrugsmasche auf Kleinanzeigen-Portalen.)

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