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online seit 07.06.2024

Fake-Werbung: Diskonter verkaufen keine GoPro für 139 Euro!

Hofer, das deutsche Gegenstück Aldi, aber auch Lidl bieten laut Werbeanzeige eine GoPro für nur 139 Euro an. Der Grund: Der jeweilige Diskonter eröffnet seine 10.000ste Filiale. Mit der Aktion sollen die Kund:innen belohnt werden. Wer auf Instagram oder Facebook auf eine solche Werbeanzeige stößt, sollte das Angebot ignorieren. Es handelt sich um Betrug, der in eine Abo-Falle führt.

„Originalpreis 449€, aktueller Preis 139€!“, so heißt es in zahlreichen betrügerischen Werbeanzeigen, die aktuell auf Instagram und Facebook geschaltet werden. Dabei geben sich Betrüger:innen als die Diskonter Hofer, Aldi und Lidl aus und behaupten, dass das 10.000ste Geschäft der Welt eine große Aktion veranstaltet, um Kunden zu belohnen. Neben einem Rabatt von 70 Prozent soll es auch einen Einkaufsgutschein im Wert von 50 Euro geben.

Klicken Sie nicht auf die Werbeanzeige!

Wenn Sie auf die Werbeanzeige klicken, landen Sie auf einer betrügerischen Webseite, auf der nochmals auf die Aktion hingewiesen wird. Zusätzlich versuchen die Kriminellen, Sie unter Zeitdruck zu setzen, da das Angebot nur für 100 Personen gilt.

Am Ende der Webseite befindet sich das Bestellformular. Abgefragt werden Daten wie Name, Telefonnummer und Adresse. Wer schließlich auf „Bestellung aufgeben“ klickt, erlebt eine böse Überraschung: Plötzlich ist von einer 7-tägigen Probezeit die Rede. Um welche Probezeit es sich handelt und was das Abo kosten soll, erfahren Sie nicht.

Sie sind in die Abo-Falle getappt?

Sie wurden bewusst getäuscht und nicht darauf hingewiesen, dass Sie mit der Zahlung ein Abo abschließen. Erklären Sie dem Abo-Anbieter, dass daher kein rechtmäßiger Abo-Vertrag zustande gekommen ist und zahlen Sie auf keinen Fall die Forderungen.

Wurden Kreditkartendaten abgefragt und Beiträge bereits abgebucht, kontaktieren Sie zusätzlich Ihr Kreditkarteninstitut. Fordern Sie eine Rückerstattung der Beträge und verweisen Sie auf § 67 Zahlungsdienstleistungsgesetz 2018. Dieses Gesetz besagt, dass Beträge, die ohne Ihre Zustimmung abgebucht wurden (z. B. Beträge, auf die beim Kauf nicht ausreichend hingewiesen wurde), vom Zahlungsdienstleister zurückerstattet werden müssen.

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