Corona Hilfe für Unternehmen: Gefälschtes E-Mail im Namen des Bundesministeriums für Soziales im Umlauf
Zahlreiche UnternehmerInnen finden aktuell ein E-Mail mit dem Betreff "Überbrückungshilfe III - Informationen und Unterstützung für Unternehmen", angeblich vom Bundesministerium für Soziales, in ihrem Posteingang. Vorsicht: Dieses E-Mail stammt von Kriminellen und beinhaltet Schadsoftware. Öffnen Sie keinesfalls die beigefügten Dokumente!
Eine sehr echt wirkende E-Mail, gesendet von der Adresse „post@sozialministerium.com“, wird momentan massenhaft an unzählige UnternehmerInnen versendet. EmpfängerInnen werden im betrügerischen E-Mail über die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III informiert. Sie werden aufgefordert, ein digitales Formular im Anhang auszufüllen. Wer die Datei öffnet, infiziert jedoch das Gerät mit Schadsoftware!
E-Mail von „post@sozialministerium.com“ beinhaltet Schadsoftware
Kriminelle geben sich als Bundesministerium für Soziales aus und versenden massenhaft betrügerische E-Mails. UnternehmerInnen werden angeschrieben, um über die Überbrückungshilfe III zu informieren. Im Fake-E-Mail werden sie aufgefordert, ein digitales Antragsformular vom Anhang herunterzuladen. Auch weitere Infos zur Antragstellung befinden sich angeblich im Anhang! Schenken Sie diesem E-Mail keinen Glauben, es ist Fake. Der E-Mailanhang „Überbrückungshilfe III – Digitales Antragsformular“ beinhaltet Schadsoftware!
Der genaue Wortlaut der E-Mail lautet folgendermaßen:
Über die landesweit einheitliche Plattform kann ab sofort Antrag auf Überbrückungshilfe III gestellt werden. Unternehmen, die von der Corona-Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, erhalten so für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis zu 1,5 Millionen Euro. Diese muss nicht zurückgezahlt werden.
Über die landesweit einheitliche Plattform kann ab sofort Antrag auf Überbrückungshilfe III gestellt werden.
Unternehmen, die von der Corona-Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, erhalten so für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis zu 1,5 Millionen Euro. Diese muss nicht zurückgezahlt werden.
Bis zur endgültigen Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder ab März können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten.
Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro starten ab dem 15. Februar 2021.
Zur Antragstellung füllen Sie bitte das Digitale-Formular zum Antrag auf Überbrückungshilfe im Anhang dieser E-Mail aus. Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe III finden Sie im selbigem Dokument.
Das betrügerische E-Mail entlarven
Dass es sich dabei um ein betrügerisches E-Mail handelt, erkennen Sie an folgenden Merkmalen:
- Keine offizielle E-Mail-Adresse: Die E-Mail-Adresse des betrügerischen Absenders ist der echten E-Mail-Adresse des Bundesministeriums für Soziales sehr ähnlich. Sie unterscheiden sich lediglich durch ihre Endung. Die echte lautet: „post@sozialministerium.at“.
Die gefälschte lautet: „post@sozialministerium.com“. Kontrollieren Sie immer genau, ob es sich um eine gültige E-Mail-Adresse handelt! - Schlechtes Deutsch: Bereits bei kleinen Grammatik- oder Rechtschreibfehlern in E-Mails von offiziellen Behörden oder Unternehmen sollten Sie stutzig werden. Offizielle E-Mails sind in der Regel fehlerfrei und lektoriert!
- Keine direkte Ansprache: Im E-Mail werden keine Unternehmensnamen oder direkte Ansprechpersonen genannt. Dadurch kann die Mail massenhaft an möglichst viele Unternehmen verschickt werden. In der Regel können Sie davon ausgehen, dass derart wichtige Informationen an Sie persönlich und mit namentlicher Nennung gerichtet werden.
- Corona Hilfspakte werden nicht via E-Mail abgewickelt: Ein Antrag für finanzielle Unterstützung wird nicht per E-Mail gestellt. Auch fordert Sie weder das Sozialministerium noch das Finanzministerium zur Einreichung eines Antrags per E-Mail auf!
Informieren Sie sich über Corona-Hilfspaket auf der WKO-Website bzw. beim zuständigen Ministerium!
Sie haben die Datei geöffnet?
Wenn Sie die Datei bereits geöffnet haben, müssen Sie rasch handeln und die Schadsoftware entfernen. Dafür kann eine komplette Neuinstallation notwendig sein. Außerdem sollten Sie die Polizei einschalten und Anzeige erstatten. Im Artikel So schützen Sie sich effektiv vor Schadsoftware! finden Sie weitere hilfreiche Tipps, was Sie machen können, wenn Sie bereits Opfer von Schadsoftware wurden.
So können sich UnternehmerInnen schützen:
Um Firmennetzwerke bestmöglich vor Angriffen und Schadsoftware zu schützen, können Sie folgende Schritte setzen:
- MitarbeiterInnen schulen: Schulen Sie Ihre MitarbeiterInnen, damit Dateianhänge nur mit größter Vorsicht geöffnet werden und sie betrügerische Nachrichten erkennen können. Bei Unsicherheiten gilt es KollegInnen hinzuzuholen.
- Benutzer- und Administrationskonto anlegen: Auf Firmengeräten sollte jeweils ein Benutzer- und ein Administratorkonto angelegt werden. Dadurch können Sie einstellen, dass Programme nur nach Freigabe von AdministratorInnen installiert werden können.
- Betriebssysteme und Programme aktualisieren: Sind Ihre Betriebssysteme und Programme auf dem aktuellen Stand, ist das Gerät am besten vor verschiedenen Sicherheitslücken geschützt.
- Backups & Firewall: Schützen Sie sich zudem durch regelmäßige Backups, die extern und verschlüsselt gespeichert werden. Auch aktuelle Firewalls und Virenprogramme sind unerlässlich.
Beratung & Hilfe
Für konkrete Beratungsanfragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Stellen, die wir auf der Seite Beratung & Hilfe für Sie aufgelistet haben.
(Die Watchlist Internet bedankt sich für die Zusendung der betrügerischen Mail.)