Was tun, wenn Sie in einem Fake-Shop bestellt haben?
Sie haben im Internet eingekauft. Das bestellte Produkt kommt aber nicht an, E-Mails an den vermeintlichen Shop bleiben unbeantwortet. Kommt Ihnen das bekannt vor, haben Sie wahrscheinlich in einem Fake-Shop eingekauft. Wir zeigen Ihnen, was Sie tun können, wenn Sie in die Shopping-Falle getappt sind.
Wird ein bestelltes Produkt nicht geliefert, müssen Sie natürlich nichts bezahlen. Handelt es sich um einen Fake-Shop, ist es allerdings sehr schwierig bereits bezahltes Geld zurückzubekommen. Leider bleibt oft nur der Gang zur Polizei.
Versuchen Sie Ihr Geld zurückzubekommen!
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Kontaktieren Sie den Online-Shop: Auch wenn Fake-Shops kaum antworten werden, sollten Sie dennoch den Shop kontaktieren. Erklären Sie, dass Sie vom Vertrag zurücktreten und dementsprechend der Kaufpreis zurückgebucht werden soll. Bei den meisten Zahlungsdienstleistern (wie zum Beispiel bei PayPal oder Kreditkarte), müssen Sie nachweisen, dass Sie den Fake-Shop kontaktiert haben, bevor Sie eine Rückbuchung Ihres Geldes versuchen können.
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Bezahlung mit Vorkasse: Oft bieten Fake-Shops nur Vorkasse an. Das bedeutet, dass Sie bereits bezahlen müssen, bevor die Ware geliefert wird. Haben Sie vorab bezahlt, ist es sehr schwierig das Geld zurückzubekommen. Kontaktieren Sie dennoch Ihre Bank und fragen Sie, ob es Möglichkeiten einer Rückbuchung gibt. Je schneller Sie das machen, desto eher erhalten Sie Ihr Geld zurück.
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Bezahlung mit Kreditkarte: Kontaktieren Sie Ihr Kreditkartenunternehmen und erklären Sie die Situation. Bitten Sie um eine Rückerstattung der Beträge. Oftmals ist es auch ratsam, Ihre Karte zu sperren.
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Bezahlung mit PayPal: Im Falle einer PayPal-Bezahlung erhalten Sie Ihr Geld über den Käuferschutz zurück. Alle Informationen dazu, finden Sie auf der Seite „Käufer- & Betrugsschutz“ von PayPal.
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Bezahlung mit Klarna: Fordert Klarna Geld von Ihnen, obwohl keine Ware geliefert wurde, sollten Sie Ihre Situation erklären. Im Artikel „Was kann ich bei Problemen mit Klarna tun?“, erklären wir Ihnen, was Sie tun können.
Ist eine Rückzahlung nicht möglich, bleibt leider nur eine Betrugsanzeige bei der Polizei. Gehen Sie dafür zur nächsten Polizeidienststelle und erzählen Sie, was passiert ist. Nehmen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis sowie alle Unterlagen mit, die den Betrug belegen!