Was kann ich bei Problemen mit Klarna tun?
„Das Produkt ist noch gar nicht gekommen, trotzdem will Klarna, das ich bezahle.“ „Klarna schickt trotz Rücksendung Mahnungen.“ „Ich habe Ramsch bekommen, Klarna fordert aber eine Zahlung.“ Immer wieder berichten uns Konsument:innen von Problemen mit Klarna und sind ratlos. Wir zeigen Ihnen, was Sie bei ungerechtfertigten Zahlungsaufforderungen und Mahnungen von Klarna tun können.
Was ist Klarna?
- Klarna ist ein schwedischer Zahlungsdienstleister, der Ihnen unter anderem „Kauf auf Rechnung“ ermöglicht.
- Klarna übernimmt für den Online-Shop die Abwicklung der Zahlung. Der Online-Shop muss sich nicht mehr darum kümmern. Dafür erhält Klarna einen kleinen Teil des Kaufpreises.
- „Kauf auf Rechnung“ und „Klarna – Kauf auf Rechnung“ ist nicht das gleiche. Die Internet Ombudsstelle erklärt Ihnen die Unterschiede zwischen „Klarna“ und „Kauf auf Rechnung“.
- Wählen Sie Klarna, bezahlen Sie den offenen Betrag nicht an den Online-Shop, sondern an Klarna.
- Bei einer Bezahlung mit Klarna haben Sie zwei Ansprechpersonen: Den Online-Shop, mit dem Sie einen Kaufvertrag abschließen und der Ihnen die Ware schickt und Klarna, dem Sie den Kaufpreis überweisen.
Welche Probleme mit Klarna auftreten und was Sie tun können
- Sie erhalten Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen, obwohl die Bestellung noch gar nicht geliefert wurde.
- Sie haben bei einem betrügerischen oder problematischen Online-Shop mit Klarna bezahlt und keine Ware erhalten.
- Sie haben stark mangelhafte oder völlig minderwertige Ware geliefert bekommen. Klarna fordert trotzdem eine Zahlung.
- Klarna schickt Mahnungen, obwohl Sie die Bestellung zurückgesendet und den Vertrag widerrufen haben.
- Sie erhalten eine Rechnung, obwohl Sie gar nichts bestellt haben.
- Sie erhalten trotz Zahlung eine Mahnung.
Sie erhalten Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen, obwohl die Bestellung noch gar nicht geliefert wurde.
Klarna hat üblicherweise eine Zahlungsfrist von 14 oder 30 Tagen. Zahlen Sie nicht innerhalb dieser Frist, erhalten Sie eine Mahnung, selbst wenn die Bestellung noch gar nicht geliefert wurde. Das liegt wahrscheinlich daran, dass Klarna vom Online-Shop nicht über Lieferverzögerungen oder sonstige Probleme informiert wurde und Mahnungen automatisiert ausgesendet werden.
Das können Sie tun:
Informieren Sie Klarna darüber, dass Sie keine Lieferung erhalten haben. Loggen Sie sich dafür im Kundenportal von Klarna ein. Die Zahlung wird dann pausiert. Kontaktieren Sie auch den Online-Shop und fragen Sie nach.
Sie haben bei einem betrügerischen oder problematischen Online-Shop mit Klarna bezahlt und keine Ware erhalten.
Auch unseriöse Online-Shops nutzen manchmal Klarna. Sie erhalten dann keine Ware, werden aber trotzdem von Klarna aufgefordert zu zahlen. Meist trudeln schon Mahnungen oder sogar Inkassoschreiben ein.
Das können Sie tun:
Kontaktieren Sie den Online-Shop und Klarna. Erfahrungsgemäß wird der unseriöse Shop gar nicht zurückschreiben oder Sie vertrösten und irgendwann nicht mehr antworten. Informieren Sie Klarna darüber, dass Sie keine Lieferung erhalten haben und daher nicht bezahlen werden. Loggen Sie sich dafür im Kundenportal von Klarna ein und wählen „Ein Problem melden“.
Bleiben Sie hartnäckig, wenn Klarna weiterhin Geld fordert. Es besteht keine Zahlungspflicht. Wichtig ist aber, dass Sie Ihren Standpunkt schriftlich klarmachen und der Forderung widersprechen. Möglicherweise müssen Sie eine Anzeige gegen den betrügerischen Online-Shop erstatten. Erfahrungsgemäß schickt Klarna (automatisiert) weiterhin Mahnungen. Diese können Sie ignorieren.
Sie haben stark mangelhafte oder völlig minderwertige Ware geliefert bekommen. Klarna fordert trotzdem eine Zahlung.
Bezahlen Sie erstmal nicht. Ihr Kaufvertrag mit dem Online-Shop ist erst ordnungsgemäß erfüllt, wenn Sie einwandfreie Ware erhalten.
Das können Sie tun:
Kontaktieren Sie den Online-Shop und Klarna. Erfahrungsgemäß wird der unseriöse Shop gar nicht zurückschreiben oder Ihnen eine sehr teure Rücksendung vorschlagen. Informieren Sie Klarna darüber, dass Sie nicht die versprochene Ware erhalten haben und Sie daher nicht bezahlen werden. Loggen Sie sich dafür im Kundenportal von Klarna ein und wählen Sie „Ein Problem melden“.
Bleiben Sie hartnäckig, wenn Klarna weiterhin Geld fordert. Es besteht keine Zahlungspflicht. Wichtig ist aber, dass Sie Ihren Standpunkt schriftlich klarmachen und der Forderung eindeutig widersprechen.
Klarna schickt Mahnungen, obwohl Sie die Bestellung zurückgesendet und den Vertrag widerrufen haben.
Hier dürfte es zu einer Fehlkommunikation zwischen den beteiligten Parteien gekommen sein.
Das können Sie tun: Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten und die Ware zurückschicken, müssen Sie das dem Online-Shop formlos mitteilen. Damit Klarna Ihnen keine unbegründeten Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen schickt, empfehlen wir, auch Klarna über den Rücktritt zu informieren. Loggen Sie sich dafür im Kundenportal von Klarna ein und kündigen Sie die Rücksendung an.
Sie erhalten eine Rechnung, obwohl Sie gar nichts bestellt haben.
Dann wurden Sie höchstwahrscheinlich Opfer von Bestellbetrug.
Das können Sie tun:
Informieren Sie den Online-Shop und Klarna, dass Sie Opfer eines Identitätsmissbrauchs wurden. Teilen Sie am besten schriftlich mit, dass Sie keine Zahlung leisten werden. Möglicherweise müssen Sie eine Anzeige erstatten. Erhalten Sie Inkassoschreiben, sollten Sie auch das Inkassobüro über den Betrug informieren und der Zahlung widersprechen. Kommen weitere Mahnungen, können Sie diese ignorieren.
Sie erhalten trotz Zahlung eine Mahnung.
Dieses Problem ergibt sich wahrscheinlich aus einer Fehlkommunikation zwischen Ihnen und Klarna. Möglicherweise haben Sie einen falschen Verwendungszweck angeführt?
Das können Sie tun:
Loggen Sie sich ins Kundenportal von Klarna ein und übermitteln Sie eine Zahlungsbestätigung.
4 wichtige Tipps bei Problemen mit Klarna
- Sofort auf unberechtigte Zahlungsaufforderungen und Mahnungen reagieren. Am besten schriftlich!
- Mahnstopp oder Pausierung der Zahlung fordern, bis die Situation geklärt ist.
- Mahnungen und Weitergabe an Inkasso-Büros dürften teilweise automatisiert erfolgen. Haben Sie den Forderungen bereits zu Recht widersprochen, besteht kein Grund zur Sorge, sollten weitere Mahnschreiben einlangen.
- Sich Unterstützung von der Internet Ombudsstelle oder dem Konsumentenschutz Ihrer Arbeiterkammer holen.