Direkt zum Inhalt
online seit 09.09.2025

Bitte um Rückbuchung nach Überweisungsfehler? Vorsicht vor der Lastschriftfalle!

Eine Non-Profit-Organisation erhält aus heiterem Himmel eine große Spende! Die Freude währt aber nicht lange, da gleich darauf ein E-Mail ins Postfach flattert. Der Inhalt: Durch ein verrutschtes Komma sei versehentlich zu viel Geld überwiesen worden, nun bitten die Spender:innen um die Rücküberweisung des Differenzbetrags. Dahinter steckt in Wahrheit nichts anderes als ein dreister Betrugsversuch.

Das Szenario ist durchaus plausibel: Im Zuge eine Überweisung verrutscht ein Komma, die Folge ist die Überweisung eines viel höheren Betrags als eigentlich geplant. Im Stress des (Berufs)Alltags kann das schon einmal passieren.  Nicht oft, aber doch. Genau mit so einer Situation versuchen Kriminelle immer wieder an Geld zu kommen. Besonders stark ins Visier nehmen sie dabei gemeinnützige Organisationen. Aber auch Privatpersonen werden immer wieder Opfer einer Variation. Bekannt ist die Masche unter der Bezeichnung „Rücküberweisungsbetrug“ oder „Lastschriftfalle“.

Rücküberweisungsbetrug: Der typische Ablauf

Die Zutaten für die Betrugsmasche sind relativ einfach zusammenzutragen. Alles, was es braucht, sind eine möglichst glaubhafte Geschichte, eine E-Mail und ein Bankkonto.

  • Eine gemeinnützige Organisation erhält über das Online-Spendenformular auf der Website eine ungewöhnliche hohe SEPA-Lastschriftspende.

  • Die Bankdaten auf Absender:innenseite stimmen und halte einer Überprüfung stand. Auf den ersten Blick wirkt alles legitim.

  • Plötzlich flattert eine E-Mail-Nachricht ins Postfach. Der Inhalt: Bei der Überweisung sei ein Fehler überlaufen. Man hätte eigentlich nur 880 Euro spenden wollen, durch ein verrutschtes Komma seien es jetzt aber 8.800 Euro geworden.

  • Die vermeintlich edlen Spender:innen bitten um die Rücküberweisung der angeblichen Differenz.

  • Die Organisation kommt der Bitte nach – und stolpert genau in diesem Moment in die Falle.

Die vermeintliche Lastschrift über 8.800 Euro war nämlich nicht gedeckt oder von der Bank der vermeintlich edlen Spender:innen als „Fehllastschrift“ zurückgezogen. Somit ist der ursprünglich angekündigte Betrag nie eingegangen, der gemeinnützigen Organisation entsteht großer finanzieller Schaden.

„Hallo,

Ich bin überrascht, dass Sie 8.800 Euro von meinem Konto abgebucht haben. Ich habe Ihnen vor einigen Tagen eine Spende überwiesen, die 880 Euro hätte betragen sollen.

Ich hatte mit dieser Spende gute Absichten, aber dieser unerwartete Abschreibungsbetrag ist zu viel für mich, ich kann ihn mir finanziell nicht leisten. Könnten Sie den zu viel gespendeten Betrag von 7.920 Euro bitte dringend an NL64 XXXX XXXX XXXX XX zurücksenden?

info icon

Betrug auf Kleinanzeigen-Plattformen! Privatpersonen werden besonders auf Kleinanzeigen-Plattformen mit dieser Betrugsart ins Visier genommen. Sie erhalten eine Nachricht, in der von einem Fehler bei der Bezahlung einer anderen Rechnung die Rede ist. Die Kriminellen fordern den angeblich fälschlicherweise ausgezahlten Betrag über die Funktion „Familie und Freunde“ zurück. 

So schützen Sie sich vor der Lastschriftfalle

Die wichtigste Devise im Umgang mit derartigen Rückforderungen per E-Mail: Ruhe bewahren! Auch wenn in der Nachricht mit Ausdrücken wie „bitte dringend“ für Stress gesorgt werden soll. Denn auf diesen Stress und eine damit verbundene sinkende Vorsicht setzen die Kriminellen. Die wichtigsten Punkte:

  • Überweisen Sie den angeblichen Differenzbetrag keinesfalls selbst zurück! Weisen Sie die Spender:innen vielmehr an, bei ihrer Bank für eine Rückbuchung des gesamten Betrags zu sorgen.

  • Überprüfen Sie E-Mails immer genau und gleichen Sie diese mit etwaigen Zahlungseingängen ab.

  • Geht die vermeintliche Fehlbuchung von Erstspender:innen aus, ist besondere Vorsicht angebracht.

In die Rücküberweisungsfalle getappt: Das können Sie jetzt tun!

Wer eine Banküberweisung freigibt, hat in der Regel nur sehr schlechte Chancen, diese auch wieder Rückgängig zu machen. Der Einspruch muss auf jeden Fall unmittelbar darauf erfolgen, sonst ist die Wahrscheinlichkeit noch geringer.

  • Kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank und schildern Sie die Situation! Die Expert:innen dort wissen, ob noch etwas getan werden kann.

  • Beobachten Sie Ihr Konto in den nächsten Wochen und Monaten genau! Achten Sie dabei auf ungewöhnliche Bewegungen bzw. Eingänge.

  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei! Auch wenn der Betrag nicht mehr zurückgeholt werden kann, ist jeder Hinweis hilfreich für mögliche Ermittlungen der Behörden.

Link kopiert