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online seit 17.02.2021

Vorsicht bei zu günstigen Angeboten im Facebook-Marketplace!

Der Marketplace von Facebook ermöglicht nicht nur privaten VerkäuferInnen, neue und gebrauchte Produkte anzubieten, sondern auch kommerziellen HändlerInnen. Interessierte KäuferInnen sollten die Anzeigen und die dahinterstehenden Facebook-Profile jedoch genau überprüfen. Denn wie auch bei anderen Kleinanzeigenplattformen kommt es auf Facebook immer wieder zu Betrug. Wir zeigen Ihnen wie Sie betrügerische Angebote entlarven können.

Sie haben im Facebook-Marketplace ein unschlagbares günstiges Produkt gefunden? Dann sollten Sie lieber vorsichtig sein, denn Kriminelle locken Ihre Opfer gerne mit zu günstigen Angeboten. Wie so oft gilt: Wenn es zu schön ist, um wahr zu sein, ist es oftmals nicht wahr.

Vergleichen Sie die Preise!

Der Watchlist Internet wurde eine Anzeige gemeldet, in der ein kommerzieller Händler einen Teleskoplader der Marke Weidemann anbietet. An diesem Beispiel wollen wir Ihnen zeigen, wie Sie betrügerische Angebote im Facebook-Marketplace entlarven können.

Allein der Preis des angebotenen Teleskoplader sollte Sie stutzig machen. Wir haben nach dem Modell gesucht und staunten nicht schlecht als wir die marktüblichen Preise sahen: Auf Facebook wird der Teleskoplader für 14.000 Euro angeboten. Auf anderen Plattformen haben wir selbst für einen gebrauchten Teleskoplader keine Angebote unter 40.000 Euro gefunden.

Vergleichen Sie immer die Preise, wenn Sie sich unsicher sind. Gerade bei kommerziellen VerkäuferInnen sollten Sie stutzig werden, wenn die marktüblichen Preise um hunderte Euro oder wie in diesem Fall sogar um 10.000e Euro unterboten werden.

Kommerzielle VerkäuferInnen benötigen ein Impressum!

Mit einem Klick auf den Namen des Verkäufers – in diesem Fall „Klaus Klauss“ – können Sie herausfinden, ob es sich um ein kommerzielles oder um ein privates Angebot handelt. Klaus Klauss wurde als „kommerzielles Profil“ angelegt.

Wie bei jedem anderen Online-Shop gilt auch für kommerzielle VerkäuferInnen auf Facebook eine Impressumspflicht. Das heißt folgende Informationen sollten bei einem gewerblichen Inserat dabeistehen:

  • Name
  • Adresse
  • Kontaktmöglichkeiten (Telefon, Fax, E-Mail-Adresse)
  • Handelsregisternummer und Umsatzsteueridentifikationsnummer

Wir konnten diese Informationen weder beim Inserat noch auf dem Profil des Verkäufers finden!

Finden Sie keine Informationen zum Verkäufer oder zur Verkäuferin, sollten Sie Abstand von einem Kauf nehmen. Wenn es Probleme gibt, lassen sich Ihre Rechte nämlich nur schwer durchsetzen, wenn Sie gar nicht wissen, mit wem Sie es zu tun haben!

Überprüfen Sie das Facebook-Profil!

Facebook-Profile sind leicht zu fälschen, oftmals aber auch leicht zu entlarven. Folgende Punkte können Ihnen dabei helfen:

  • Ist das Facebook-Profil zum Beispiel sehr neu, kann das ein Alarmsignal sein. Bereits in der Anzeige sehen wir, dass der Verkäufer erst seit 2021 auf Facebook ist.
  • Auf dem Facebook-Profil finden sich kaum Informationen, außer die Änderungen des Profilbildes und des Titelbildes vor wenigen Tagen.
  • Das Titelbild und auch die Information beim Steckbrief, zeigen, dass der Verkäufer bei „Agro Park“ in Klagenfurt arbeitet. Wir haben nach diesem Unternehmen gesucht und konnten nichts dazu finden.
Überprüfen Sie Facebook-Profile, indem Sie nach dem angeblichen Unternehmen oder nach dem Profilbild suchen. So können Sie schnell Unstimmigkeiten herausfinden!

So können Sie nach einem Profilbild suchen!

Außerdem haben wir mit einer verkehrten Bildersuche nach dem Profilbild von „Klaus Klauss“ gesucht. Die Ergebnisse zeigen, dass es sich nicht um einen Verkäufer in Kärnten handelt, sondern um einen kanadischen Karikaturisten.

Damit Sie selbst eine solche Bildersuche durchführen können, erklären wir Ihnen in drei einfachen Schritten, wie das geht.

1. Zuerst klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das Profilbild und klicken dort auf „Grafikadresse kopieren“.

2. Danach öffnen Sie die Seite images.google.com. Hier können Sie die Grafikadresse einfügen, indem Sie mit der rechten Maustaste in das Textfeld klicken und danach auf „Einfügen“. Alternativ können Sie unter „Bild hochladen“ auch nach einem Bild suchen, dass Sie auf Ihrem Computer gespeichert haben.

3. Jetzt müssen Sie nur noch auf „Bildersuche“ klicken und die Ergebnisse werden angezeigt. In unserem Fall sehen wir schnell, dass das Bild zu einer ganz anderen Person gehört.

Sie haben das Geld bereits überwiesen?

Sie haben das Geld bereits überwiesen?

Haben Sie die Ware bereits gekauft und das Geld überwiesen, müssen Sie rasch handeln:

  • Nehmen Sie umgehend Kontakt mit Ihrer Bank auf und fragen Sie nach, ob es möglich ist den Betrag zurückzuholen.
  • Sollten Sie das Geld nicht zurückerstattet bekommen, ist ein polizeiliche Anzeige notwendig. Das gilt auch, falls Sie sensible Daten oder Ausweiskopien an die BetrügerInnen versendet haben.
  • Außerdem sollten Sie das Profil und das Inserat bei Facebook melden. Informationen dazu, wie das funktioniert, finden Sie auf dieser Seite.

Beratung & Hilfe

Für konkrete Beratungsanfragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Stellen, die wir auf der Seite Beratung & Hilfe für Sie aufgelistet haben.

(Die Watchlist Internet bedankt sich für die Meldung der betrügerischen Anzeige im Facebook-Marketplace.)

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