Vorsicht Abofalle: keto-diät.com kann 999 Euro pro Monat kosten!
Zahlreiche Online-Plattformen versprechen Unterstützung bei der Umstellung auf eine ketogene Ernährung. Auch die Webseite keto-diät.com wirbt mit einem Programm, für das angeblich nur eine Servicegebühr von einem Euro fällig wird. Doch Vorsicht: Nutzer:innen berichten, dass sie bei der Anmeldung unwissentlich ein Abo mit einer monatlichen Gebühr von 999 Euro abgeschlossen haben!
So läuft es ab:
Die ketogene Ernährung setzt auf extrem wenig Kohlenhydrate, dafür viel Fett und Eiweiß. Da der Einstieg oft schwerfällt, werben Anbieter wie keto-diät.com mit angeblich einfachen Lösungen. Die Webseite lockt mit einer „geheimen Keto-Methode“, bei der nur eine Mahlzeit pro Tag nötig sein soll, um 98 % schneller abzunehmen.
Bei der Anmeldung werden Nutzer:innen aufgefordert, Fragen zu ihrem Alter, Geschlecht, Lebensstil und ihren Essgewohnheiten zu beantworten. Auffällig ist, dass man unabhängig von den Antworten immer das gleiche Ergebnis erhält: Man sei für das Programm sehr gut geeignet und könne in sieben Tagen 4,3 Kilogramm Fett verlieren.
In Österreich und Deutschland ist Werbung mit unbewiesenen Gesundheitsversprechen verboten. Das Versprechen von Keto-Diät.com, innerhalb von sieben Tagen 4,3 Kilogramm Fett zu verlieren und 98 % schneller und gesünder abzunehmen, ist rechtlich unzulässig und gilt als irreführende Werbung. Zudem ist das beworbene Ergebnis für alle Nutzer:innen unabhängig von Alter, Geschlecht oder Lebensstil das Gleiche, was extrem unrealistisch ist.
Vom 1-Euro-Angebot in die 999-Euro-Abofalle
Um den vermeintlich individuellen Ernährungsplan zu erhalten, müssen Nutzer:innen ihre E-Mail-Adresse angeben und eine Servicegebühr von 1 Euro bezahlen. Laut Anbieter diene diese Gebühr nur der „Verwaltung“. Doch im weiteren Anmeldeprozess verbirgt sich eine Kostenfalle.
Viele Kund:innen berichten, dass sie von einem kostenlosen Angebot ausgegangen sind, dann aber eine überraschend hohe Abbuchung von 999 Euro auf ihrem Konto entdeckten. Der Anbieter behauptet, die Betroffenen hätten einem Vertrag mit einer dreimonatigen Mindestlaufzeit zugestimmt.
Offenbar wurde während des Anmeldeprozesses ein Zusatzprodukt mit 14-tägiger Testphase abgeschlossen, ohne dass dies für die Kund:innen klar und deutlich erkennbar war. Es handelt sich um eine sehr hochpreisige Abofalle für ein digitales Produkt.
Wie kann man unerwartete Kosten vermeiden?
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Kleingedrucktes genau lesen: Achten Sie immer darauf, was unter dem Bestell-Button steht oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vermerkt ist. Hinweise auf Kosten verstecken sich oft im Kleingedruckten oder in Fußnoten.
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Zahlungsdaten bei „kostenlosen“ Angeboten: Wenn eine App angeblich kostenlos ist, aber trotzdem nach Ihrer Kreditkarte oder Kontoverbindung fragt, sollten Sie skeptisch sein. Oft ist das ein Hinweis auf ein verstecktes Abo oder eine spätere automatische Abbuchung.
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Bildschirmfotos machen: Machen Sie während der Anmeldung oder Bestellung Screenshots vom Preis, dem Bestell-Button und Hinweisen zur Zahlungspflicht. Diese Aufnahmen können Ihnen später helfen, wenn Sie eine Forderung anfechten möchten.
In die Abofalle geraten? Das können Sie tun!
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Zahlungsforderung schriftlich zurückweisen: Widersprechen Sie der Forderung schriftlich. Erklären Sie, dass Sie keine kostenpflichtige Mitgliedschaft abschließen wollten und der Hinweis auf eine Zahlungspflicht nicht klar und deutlich erkennbar war. Fordern Sie den Anbieter außerdem auf, Ihnen das Geld zurückzuerstatten. Dazu können Sie die folgende E-Mail Adreses kontaktieren: support@keto-diaet-login.de.
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Keine Angst vor Mahnungen oder Inkassomahnungen: Sollten Mahnungen oder Drohungen durch Inkassobüros folgen, lassen Sie sich nicht einschüchtern. Wenn Sie der Forderung widersprochen haben, sind weitere Mahnungen nicht rechtlich durchsetzbar (§ 1333 ABGB). Der Anbieter kann dann keine Mahnkosten oder Inkassospesen verlangen.
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Kontaktieren Sie Ihren Kreditkartenanbieter oder Ihre Bank: Wurde der Betrag bereits von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte abgebucht? Dann wenden Sie sich sofort an Ihre Bank oder den Zahlungsdienstleister. Beträge, die Ihnen ohne Ihre Zustimmung abgebucht wurden (z.B. Beträge, auf die beim Kauf nicht ausreichend hingewiesen wurde oder die über den Wert Ihrer Bestellung hinausgehen), müssen gemäß § 67 Zahlungsdienstleistungsgesetz 2018 von Ihrem Zahlungsdienstleister zurückerstattet werden.