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online seit 09.10.2019

Vermeintliche Kündigung führt zu teurem Vertrag

Unternehmen aufgepasst: Unseriöse Firmen kontaktieren Unternehmen und behaupten, dass ein bereits laufender Vertrag zu einem Branchenbucheintrag nun gekündigt werden könne. Dazu müsse lediglich ein Fax unterzeichnet und retourniert werden. Wer das tut, kündigt nicht, sondern schließt einen teuren Vertrag ab. Unternehmen müssen den Betrag nicht bezahlen!

„MK Branchenfinder“, „MD Medien Design“ und unzählige weitere nehmen momentan Kontakt zu Unternehmen im deutschsprachigen Raum auf. Sollten auch Sie einen derartigen Anruf erhalten, beenden Sie das Gespräch und ignorieren Sie Zusendungen per Fax, Mail oder Brief in dieser Sache. Ihr Gegenüber versichert Ihnen am Telefon, dass bereits ein gültiger Vertrag zwischen Ihnen und dem Branchenbuch besteht. Um eine automatische Kündigung des Vertrages einzuleiten, sendet man Ihnen ein Fax zu, welches Sie einfach signieren und retournieren sollen.

Vertragsabschluss statt Kündigung

Das Fax, das man Ihnen sendet, listet in der Regel die wichtigsten Angaben zu Ihrem Unternehmen auf und erweckt durch Angaben wie „Ihr Eintrag“ den Eindruck, dass bereits ein Eintrag für Ihr Unternehmen besteht.

Im Bild rot markiert finden Sie eine Bemerkung, dass der Vertrag automatisch ausläuft. In Verbindung mit dem Telefonat wäre dadurch davon auszugehen, dass durch die Unterschrift die automatische Kündigung greift. Doch Vorsicht! Im Kleingedruckten der Zusendung heißt es nämlich:

Der Auftraggeber beauftragt MD Medien Design mit der Veröffentlichung gemäss untenstehender Spezifikation. Der Auftraggeber bestätigt, das ihm das Urheberrecht der gelieferten Vorlage zusteht und er diese zur Veröffentlichung freigibt. Weiterhin bestätigt der Auftraggeber dem Mitarbeiter der MD Medien Design, den ordentlichen Abschluss des Vertrages. Es wurde ein Termin mit dem Auftraggeber vereinbart und das Internetportal vorgestellt. Der Auftraggeber beauftragt MD Medien Design einen Eintrag zu erstellen, da er Interesse bekundet hat, in diesem Produkt zu werben. Er erteilt ferner ausdrücklich sein Einverständnis für eine weitere Kontaktaufnahme per e-mail, Fax oder per Telefon. Der Eintrag wird im Internet veröffentlicht. Die MD Medien Design behält sich das Recht vor, die Daten auf ihre Korrektheit zu überprüfen. Es werden nur Daten von Firmen, Selbständigen, Freiberuflern, Behörden, Stiftungen, Vereinen sowie Religionsgemeinschaften, Kultur- und sonstigen Einrichtungen akzeptiert. Die Richtigkeit des Eintrags wird mit Unterschrift bestätigt. Textänderungen sind jederzeit möglich, sie müssen jedoch schriftlich mitgeteilt werden. Die Eintragung erfolgt im Internetportal unter der Stadt, bzw. Ort des Auftraggebers und wird ergänzt mit anderen Unternehmen diverser Branchen. Die Veröffentlichung erfolgt innerhalb von 3 Monaten nach Auftragserteilung. Die Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre, beginnt mit Unterzeichnung des Auftrages und kann während der Vertragslaufzeit nicht gekündigt werden. Der Rechnungsbetrag setzt sich aus den oben aufgeführten Einzelkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer zusammen. Der Rechnungsbetrag entsteht zweimal jährlich. Der MD Medien Design wird das Recht eingeräumt, den Vertrag an ein anderes Unternehmen zur Ausführung abzugeben und die Ansprüche aus dem bestehenden Vertrag an dieses Unternehmen abzutreten. Die Zustimmung wird hiermit erteilt. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Wichtig: Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ende des Vertragsablaufes schriftlich gekündigt wird.

Hier wird also plötzlich von einem Vertragsabschluss gesprochen. Der Vertrag soll durch Unterschrift auf 3 Jahre abgeschlossen werden. Darüber hinaus wird festgehalten, dass die auf der Zusendung genannten Kosten von 1047 Euro zweimal jährlich fällig werden.

Sollten Sie das Schreiben also im Glauben, einen bestehenden Vertrag zu kündigen, unterzeichnen, entstehen Kosten von knapp 6300 Euro in drei Jahren!

Verstoß gegen das UWG. Nicht bezahlen!

Die Schreiben verstoßen zusammen mit dem Telefongespräch gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dieses hält in § 28a fest:

Es ist verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs für Eintragungen in Verzeichnisse, wie etwa Branchen-, Telefon- oder ähnliche Register, mit Zahlscheinen, Erlagscheinen, Rechnungen, Korrekturangeboten oder ähnlichem zu werben oder diese Eintragungen auf solche Art unmittelbar anzubieten, ohne entsprechend unmißverständlich und auch graphisch deutlich darauf hinzuweisen, daß es sich lediglich um ein Vertragsanbot handelt.

Vor diesem Hintergrund raten wir von Zahlungen in derartigen Fällen ab. Sollten Sie bereits Geld überwiesen haben, fordern Sie die Beträge zurück. Da die Unternehmen häufig einen Sitz im Ausland haben, lassen sich die Forderungen unter Umständen aber nur schwer durchsetzen.

Die Watchlist Internet empfiehlt:

Sie haben einen ähnlichen Anruf und ein Schreiben bezüglich eines Branchenbucheintrags erhalten? Ignorieren Sie sämtliche Zusendungen einfach und retournieren Sie die Schreiben nicht. Selbst wenn Sie dies tun sollten, entsteht aufgrund des Gesetzesverstoßes meist keine Zahlungspflicht.

(Die Watchlist Internet bedankt sich bei zahlreichen Unternehmen für die Meldungen zu unseriösen Branchenbucheintragungen.)

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