Die Entscheidung ist auch auf andere, im Wesentlichen gleich gestaltete Websites der JW Handelssysteme GmbH (ehemals Melango.de GmbH), etwa www.online-businessportal.de oder www.b2b-48.de, übertragbar. Bei der JW Handelssysteme GmbH handelt sich um eine bekannte Abzocke-Firma. Als beliebte Masche wird die „B2B-Abzocke“ herangezogen, um die es auch im betreffenden Gerichtsurteil geht.
Die Begründung des Amtsgerichts:
Nur weil sich ein/e Verbraucher/in auf einer Online-Plattform der JW Handelssysteme GmbH angemeldet hat, ist dieser, entgegen der Auffassung der JW Handelssysteme GmbH, nicht automatisch als Unternehmer zu qualifizieren und als solcher zu behandeln. Für Konsument/innen entfällt somit eine Zahlungspflicht bereits deshalb, weil der Anmeldevorgangnicht der deutschen „Button-Lösung“ entspricht.
Desweiteren führte das Gericht aus, dass die Forderungen der JW Handelssysteme GmbH selbst bei der Anmeldung als Unternehmer unbegründet sind, da der nicht deutlich hervorgehobene Kostenhinweis als überraschende Klausel zu werten und somit nicht Vertragsbestandteil ist.
Im Kleingedruckten rechts neben dem Anmeldeformular werden plötzlich Kosten für ein Jahresabo in Höhe von 298,80 Euro ausgewiesen. Die vertragliche Mindestlaufzeit sind zwei Jahre. Quelle: www.mega-einkaufsquellen.de (Stand: 26.7.2013)
Zum selben Ergebnis kam hinsichtlich einer Plattform der JW Handelssysteme GmbH zuvor bereits das AG Dresden (5.10.2011, 104 C 3441/11). Im Ergebnis löst eine Anmeldung auf den entsprechenden Seiten somit (nach derzeitigem Stand) keine Zahlungspflicht aus.
(Stand: 26.7.2013)