Zahlungsaufforderung für ein UNO-Patent? Vorsicht vor Phishing!
Derzeit werden E-Mails verschickt, in denen eine Zahlung für ein Marken- oder Patentverfahren an die UNO verlangt wird. Dabei handelt es sich um Betrugsversuche von Kriminellen, die sich als Österreichisches Patentamt ausgeben.
Wer eine Erfindung oder Marke schützen möchte, wendet sich immer direkt an das zuständige Patentamt. Dort können Schutzrechte offiziell und kostenpflichtig angemeldet und registriert werden. Kriminelle nutzen jedoch den guten Ruf des Österreichischen Patentamts, um Empfänger:innen zu falschen Überweisungen zu bewegen.
Was steht in der Nachricht?
In der E-Mail wird auf einen tatsächlich bestehenden Antrag oder auf korrekte Antragsdaten Bezug genommen – genau das macht die Nachricht besonders glaubwürdig.
Anschließend wird behauptet, dass alle nationalen Marken verpflichtend in eine EU-Datenbank aufgenommen werden müssten. Dafür soll eine Gebühr von 1.260 Euro an das „Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum – Abteilung UNO“ bis spätestens 11.02.2026 fällig sein.
Gleichzeitig wird gedroht, dass bestehende Markenrechte verloren gehen könnten, falls die Zahlung nicht fristgerecht erfolgt. Unterzeichnet ist das Schreiben angeblich vom Präsidenten des Österreichischen Patentamts.
Wir informieren Sie hiermit, dass auf Grundlage von Artikel 118 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und in Übereinstimmung mit der Kommissionsempfehlung (EU) 2024/915 ab dem 11.02.2026 alle nationalen Marken, die in den EU-Mitgliedstaaten registriert sind, in die Datenbank TMview der Europäischen Union aufgenommen werden, wodurch ein grundlegender Schutz in der gesamten Europäischen Union besteht.
Diese Registrierung ist für jede in einem Mitgliedstaat eingetragene Marke verpflichtend und mit einer Gebühr von EUR 1260,00 verbunden, zahlbar an das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum – Abteilung UNO. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Registrierung Ihrer Marke in TMview spätestens bis zum 11.02.2026 zu entrichten ist.
Bei Nichtzahlung können bestehende Markenrechte nicht aufrechterhalten werden. Um die Zahlung vorzunehmen, überweisen Sie bitte den Betrag von EUR 1260,00 per SEPA-Überweisung auf folgendes Konto:
Name des Zahlungsempfängers: UNO
IBAN (für SEPA- und internationale Überweisungen): PL […]
BIC: […]
Verwendungszweck: […]
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stefan HarasekPräsident des Österreichischen Patentamtes
Woher die Kriminellen die Antragdaten kennen, ist nicht eindeutig geklärt. Möglich ist, dass sie aus öffentlich einsehbaren Marken- oder Patentregistern stammen. Auch weitergeleitete Informationen oder Datenlecks kommen infrage.
Was ist auffällig?
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Gefälschte Absenderadresse (Spoofing): Die E-Mail erweckt den Eindruck, vom Österreichischen Patentamt zu stammen, kommt aber von einer anderen Domain.
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Ausländisches Bankkonto: In der Nachricht wird ein ausländisches Konto angegeben, zum Beispiel mit polnischer IBAN. Offizielle Zahlungen an das Patentamt würden ausschließlich über die offiziellen Konten der Behörde abgewickelt.
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Unerwartete Zahlungsaufforderungen per E-Mail: Offizielle Behörden versenden solche Zahlungsaufforderungen nicht per E-Mail, sondern über Post oder sichere Online-Portale.
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Falsche Bezugnahme die UNO: Die UNO verlangt keine Gebühren für Marken- oder Patentanmeldungen.
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Drohungen mit Verlust von Markenrechten: Offizielle Stellen setzen keine unrealistischen Fristen und drohen nicht in alarmierendem Ton.
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Keine Antwort möglich: Die E-Mail nennt die Domain „minister.com“ und gibt vor, Rückmeldungen seien nicht möglich. Dies soll verhindern, dass Empfänger die Echtheit prüfen.
Das können Sie bei dubiosen Nachrichten tun:
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Ignorieren Sie die Nachricht und überweisen Sie auf keinen Fall Geld!
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Sie sind sich unsicher? Überprüfen Sie die Absenderadresse und kontaktieren Sie die vermeintliche Person auf anderem Wege.
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Falls Sie bereits Daten angegeben haben oder eine Überweisung stattgefunden hat, informieren Sie umgehend Ihre Bank und erstatten Sie eine Anzeige bei der Polizei.