SMS „Wir konnten Ihr Paket nicht liefern“ ist Betrug
„Wir konnten Ihr Paket nicht liefern“ lautet eine SMS von InfoTrack. Über den angeführten Link gelangen Sie zu einer Aufforderung, 1 Euro für den Versand zu bezahlen. Doch Vorsicht: Bei dieser Benachrichtigung handelt es sich um eine Betrugsmasche. Wer diese Gebühr bezahlt, tappt in eine teure Abo-Falle.
Warten Sie gerade auf ein Paket? Dann überprüfen Sie Benachrichtigungen über den Lieferstatus Ihrer Bestellung immer sehr sorgfältig, denn Kriminelle fälschen SMS und E-Mails von zahlreichen Versandunternehmen, um Sie in eine teure Abo-Falle zu locken. Vor allem bei der Aufforderung, nachträglich 1 Euro für den Versand zu bezahlen, können Sie von Betrug ausgehen.
Was passiert, wenn Sie auf den Link klicken?
Sie werden zu einem gefälschten Status einer Sendungsverfolgung geführt. In dieser gefälschten Information wird behauptet, dass Ihr Paket in Wien angehalten wurde und noch 1 Euro für den Versand bezahlt werden muss. Die Zahlung kann direkt auf der Website per Kreditkarte getätigt werden.
Wer auf das Feld „ZUR ZAHLUNG“ klickt, wird nach persönlichen Daten wie Name, Adresse und Telefonnummer gefragt und schließlich aufgefordert, 1 Euro per Kreditkarte zu bezahlen. Doch Vorsicht: Im Kleingedruckten am Ende der Website steht, dass Sie mit der Zahlung dieses Betrags ein Abo abschließen, das monatlich zwischen 60-90 Euro kostet.
Sie haben bezahlt?
Da dieser Abo-Vertrag nicht rechtmäßig abgeschlossen wurde, haben Sie gute Aussichten bisher abgebuchte Beträge zurückzubekommen. So gehen Sie am besten vor:
- Suchen Sie auf Ihrer Kreditkartenabrechnung nach Kontaktmöglichkeiten.
- Kontaktieren Sie den unseriösen Abo-Anbieter und fordern Sie eine umgehende Kündigung sowie Rückerstattung der abgebuchten Beträge.
- Weisen Sie darauf hin, dass dieser Abo-Vertrag nicht rechtmäßig abgeschlossen wurde.
- Gehen die unseriösen Abo-Anbieter nicht auf Ihre Forderung ein, kontaktieren Sie Ihr Kreditkarteninstitut. Fordern Sie eine Rückerstattung der abgebuchten Beträge. Denn: Beträge, die Ihnen ohne Ihre Zustimmung abgebucht wurden (z.B. Beträge, auf die beim Kauf nicht ausreichend hingewiesen wurde oder die über den Wert Ihrer Bestellung hinausgehen), sind gemäß § 67 Zahlungsdienstleistungsgesetz 2018 von Ihrem Zahlungsdienstleister zurückzuerstatten.
- Versuchen Sie auch den Abo-Anbieter für weitere Abbuchungen von Ihrer Kreditkarte zu sperren, sofern dies möglich ist.
Beratung & Hilfe
Für konkrete Beratungsanfragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Stellen, die wir auf der Seite Beratung & Hilfe für Sie aufgelistet haben.
(Die Watchlist Internet bedankt sich bei den Leserinnen und Lesern für die Meldungen zu betrügerischen SMS über den Lieferstatus ihrer Bestellungen.)