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online seit 03.09.2025

Phishing-Alarm: FinanzOnline droht nicht mit der Pfändung des Hausrats!

Eine höchst aktuelle Phishing-Welle im Namen von FinanzOnline sorgt für große Verunsicherung. Die zentrale Drohung: Pfändung des Hausrats durch den Gerichtsvollzieher! Klingt besorgniserregend, ist in Wahrheit aber nichts anderes als ein Betrugsversuch. Wir erklären, woran sie die kriminelle Absicht dahinter erkennen.

Die Redaktion der Watchlist Internet erhält seit Kurzem eine regelrechte Flut an Meldungen zu ein und demselben Betrugsversuch. Mal wieder steht dabei das Finanzverwaltungstool „FinanzOnline“ im Zentrum. Worum geht’s diesmal? Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Kriminelle versenden E-Mails im Namen von FinanzOnline. Der Betreff: Erinnerung: Offener Betrag ZB-89890332-9928 – Handeln erforderlich.

  • Konkret geht es um einen angeblich offenen Betrag, der „trotz mehrfacher Mahnungen bislang nicht beglichen wurde.“

  • Die Forderung ergibt sich aus einer „jährlichen Abrechnungskorrektur für das Steuerjahr 2023“.

  • Bleibt die Zahlung aus, wird eine vorläufige Pfändung des Hausrats angedroht. Deadline ist am 15. September.

Diese Forderung ist natürlich frei erfunden. Es gibt keinen Zahlungsrückstand und es droht auch keine Pfändung! Vielmehr zählt die beschriebene Masche längst zum 1x1 des Online-Betrugs. 

So läuft der FinanzOnline-Betrug ab!

Wer besagte E-Mail öffnet, muss noch keinen Schaden befürchten. Passiert ist hier noch nichts. Ignorieren und löschen Sie die Nachricht einfach. Und klicken Sie keinesfalls auf den enthaltenen Link! Dieser führt auf eine gefakte Zahlungsseite, über die die Kriminellen an sensible Bankdaten und das Geld ihrer Opfer kommen wollen. Der Ablauf im Detail:

  • Durch einen Klick auf den Button „Jetzt bezahlen“ öffnet sich eine Fake-FinanzOnline-Seite

  • Dort warten nicht nur weitere Informationen, die das Opfer unter Stress setzen sollen („Vermeiden Sie eine Pfändung“ oder „Sie können das Pfändungsverfahren vermeiden, indem Sie den offenen Betrag umgehend per Echtzeitüberweisung begleichen.“). Es gibt außerdem noch ein Drop-down-Menü, aus dem man seine Hausbank auswählen soll.

  • Wer dort zum Beispiel „Bank Austria“ angibt, wird zu einer weiteren Eingabemaske weitergeleitet, die den Verfüger und die PIN abfragt.

  • Ein Klick auf den Button „Login starten“ übermittelt den Kriminellen die sensiblen Login-Daten und das Geld ist auch weg.

Daran erkennen Sie den Phishing-Versuch!

Zwar geben sich die Kriminellen große Mühe, ihre E-Mails und die FinanzOnline-Website möglichst echt aussehen zu lassen. Allerdings ist der Betrug trotzdem einfach zu entlarven:

  • E-Mail-Adresse: Mail-Benachrichtigungen von FinanzOnline kommen immer von der Adresse [email protected]. Die Absenderadresse der Phishing-Mails unterscheidet sich deutlich davon.

  • Website-Adresse: Das Finanzportal ist ausschließlich unter der URL „finanzonline.bmf.gv.at“ erreichbar. Der in der Fake-Nachricht enthaltene Link leitet auf eine Seite mit einer gänzlich anderen Adresse weiter. (Im konkreten Fall lautet sie „pbid.life/fast/ld.php“.)

  • Website-Design: Auf den ersten Blick enthält die Fake-Seite zentrale Logos uznd andere Elemente der echten FinanzOnline-Seite. Allerdings unterscheidet sie sich vom Design her doch stark vom echten Portal.

  • Links: Die auf der Fake-Seite zu findenden Links funktionieren nicht.

In die Phishing-Falle getappt? Das können Sie jetzt tun!

Wer aus Angst vor einer drohenden Pfändung auf die Betrugsmasche hereingefallen ist, sollte möglichst rasch handeln, um weiteren Schaden zu vermeiden.

  • Kontaktieren Sie sofort Ihre Bank und schildern Sie die Situation! Die Expert:innen wissen, was zu tun ist und ob eine vorübergehende Sperre des Kontos notwendig ist. Der überwiesene Betrag lässt sich lediglich innerhalb eines sehr kleinen Zeitfensters zurückholen. Üblicherweise stehen die Chancen dafür aber eher schlecht.

  • Ändern Sie alle Passwörter, die Sie für Online-Banking verwenden!

  • Behalten Sie Ihr Konto in den nächsten Wochen besonders genau im Auge und achten Sie auf ungewöhnliche Bewegungen!

  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei!

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