Neue Einreisegenehmigung für Thailand: Kostenlos – aber nur über offizielle Kanäle
Wer nach Thailand reisen will, muss seit 1. Mai die „Thailand Digital Arrival Card“ beantragen. Über die offizielle Regierungswebsite ist dies kostenlos möglich, Drittanbieter verlangen hingegen Servicegebühren. Nicht illegal, aber dennoch eine unnötige Ausgabe.

Seit dem 1. Mai 2025 ist für die Einreise nach Thailand die „Thailand Digital Arrival Card“ – kurz: TDAC – erforderlich. Bisher konnten Reisende noch im Flieger oder nach ihrer Ankunft ein entsprechendes Papierformular ausfüllen. Diese Möglichkeit gibt es nun nicht mehr.
Die TDAC muss mindestens drei Tage vor der Ankunft in Thailand beantragt werden. Die Art der Einreise ist dabei egal, die Regelung gilt sowohl für den Land-, als auch den See- und den Luftweg. Bezüglich des Herkunftsstaates gibt es ebenfalls keine Unterschiede, betroffen sind alle Ausländer:innen.
Achtung: KEIN VISUM! Die neue TDAC ist zwar für alle Thailand-Reisende obligatorisch, sie gilt allerdings nicht als Visum! Abhängig vom Einreisegrund und der Aufenthaltsdauer kann durchaus ein separates Visum notwendig sein.
Thailand Digital Arrival Card: Der Antrag
Die gute Nachricht: Die Beantragung ist – Stand Mai 2025 – kostenlos, der Aufwand gering. Die thailändische Regierung bietet eine entsprechende Plattform zur Abwicklung an, Reisende können den Prozess in fünf Sprachen durchlaufen. Neben Englisch gibt es noch Versionen auf Japanisch, Chinesisch, Koreanisch und Russisch. Erreichbar ist die Seite unter folgendem Link: tdac.immigration.go.th
Notwendige Angaben für die Ausstellung des Einreiseformulars TM.6 (auch bekannt als Thailand Digital Arrival Card):
-
Reisepass
-
Personendaten
-
Reisedaten
-
Unterkunft
-
Gesundheitsinformationen
Genaue Adresse! Bei der Angabe der (ersten) Unterkunft sind der Name des Hotels und die Stadt nicht ausreichend. Tatsächlich muss die vollständige Adresse hinterlegt werden.
TDAC: Vorsicht vor kostenpflichtigen Angeboten
Wie bereits im Fall der Eletronic Travel Authorisation für die Einreise nach Großbritannien, hat die Implementierung der TDAC Trittbrettfahrer auf den Plan gerufen. Über deren Portale ist die Beantragung des digitalen Einreiseformulars ebenfalls möglich – mit einem großen Unterschied zum offiziellen Angebot: Es kostet etwas. Zwar kein Vermögen, aber eben doch. Im Fall einer uns gemeldeten Website beläuft sich die Bearbeitungsgebühr angeblich auf zehn US-Dollar.

Nun ist an diesem Vorgehen nichts illegal. Die Betreiber der Alternativ-Plattformen weisen zudem (mehr oder weniger) klar ersichtlich darauf hin, nicht zur thailändischen Regierung zu gehören, sondern ein unabhängiger Drittanbieter zu sein, der für „Komfort, Support und Lieferung“ eine „geringe Servicegebühr“ einzuheben.

TDAC: Warum die Abwicklung über Drittanbieter problematisch sein kann
Bisher liegen uns keine Berichte zu konkreten Betrugsfällen in Zusammenhang mit Drittanbietern für die Thailand Digital Arrival Card vor. An deren Vorgehen ist – wie erwähnt – grundsätzlich nichts illegal. Warum wir dennoch dazu raten, nur die offiziellen Angebote zu nutzen:
-
Datensicherheit: Im Verlauf des Verfahrens müssen Reisende teils sensible persönliche Daten angeben (z. B. Passkopie). Ob die bei privaten Anbietern in sicheren Händen sind, ist fraglich. Wer über den Antrag über die Regierungsseite stellt, hat zumindest einen offiziellen Ansprechpartner im Fall der Fälle.
-
Gültigkeit: Die Vergangenheit hat gezeigt, dass über Drittanbieter ausgestellte Einreiseerlaubnisse meist problemlos an der Grenze akzeptiert werden. Was allerdings passiert, wenn das nicht geschieht, ist klar. Die Einreise wird verweigert, es geht direkt zurück nach Hause. Damit dieses Worst-Case-Szenario nicht eintritt, ist die Abwicklung über offizielle Stellen empfehlenswert.
Daten an Kriminelle übermittelt? Handeln Sie rasch!
-
Wer befürchtet, Informationen an Kriminelle übermittelt zu haben, sollte sich unbedingt sofort an die Polizei wenden und Anzeige erstatten! In diesem Fall ist es nämlich sehr wahrscheinlich, dass die Betrüger:innen Pass- und Personendaten (inkl. Fotos) für andere Maschen verwenden. Sind die Behörden über den Datendiebstahl informiert, werden sie das eigentliche Opfer entsprechend nicht verdächtigen!