Mobitracker und TryHelp: Eine Abo-Falle kommt selten allein
Onlineservices zur Auffindung eines verlorenen oder gestohlenen Smartphones sind oftmals nichts anderes als Abo-Fallen. Besonders ärgerlich wird es dann, wenn zur Kündigung dieses Abonnements auf eine andere Seite verwiesen wird, die ebenfalls problematisch ist. Ein häufig gemeldetes Duo: Mobitracker & TryHelp.
Mobitracker & TryHelp: Der erste Teil
Die Website „mobitracker.org“ zählt zu den klassischen (angeblichen) Smartphone-Ortungsservices. Nach der Eingabe der Telefonnummer erweckt eine Animation den Eindruck, als würde im Hintergrund tatsächlich eine Suche ablaufen. Und Überraschung: Sie ist erfolgreich, das Telefon wurde gefunden!
Wer die exakte GPS-Location sehen möchte, muss allerdings einen Account bei mobitracker erstellen. Nach Eingabe der E-Mail-Adresse erscheint ein Zahlungsfenster. Der Gesamtpreis für die erbrachte Leistung liegt bei lediglich 0,38 $. Ein Betrag, der wirklich niemandem wehtut. Also Kreditkartendaten eingegeben und auf „Bestellung aufgeben“ geklickt.
nach der Zahlung verraten.
Und genau in diesem Moment schnappt die Abo-Falle zu. Ohne es zu wissen, schließt das Opfer ein Abonnement ab, welches monatlich 49,80 $ kosten sollen. Informationen dazu lassen sich nur durch die Positionierung des Cursors über dem Fragezeichen neben dem Gesamtpreis entdecken. Dann öffnet sich nämlich ein Fenster mit weiteren Details. Da das in der Praxis aber niemand macht, erfahren die Opfer erst viel später, dass sie ein Abo abgeschlossen haben.
sich die Abo-Infos.
Mobitracker & TryHelp: Der zweite Teil
Spätestens wenn auf der nächsten Kreditkartenrechnung eine unerwartete Abbuchung zu Gunsten von mobitracker aufscheint, wird klar: Ich bin in eine Abo-Falle getappt. Was macht man in so einem Fall? Man widerspricht und kündigt das Abonnement.
Viele Services bieten auf ihrer Website eine eigene Sektion zur Kündigung an. Die ist zwar oftmals gut versteckt, aber es gibt sie. Ob sie funktioniert, ist allerdings eine andere Frage.
Im Fall von mobitracker lässt diese sich mit einem eindeutigen „Nein“ beantworten. Zumindest schildern es zahlreiche Betroffene in ihren Erfahrungsberichten so. All diese Berichte haben eine weitere Sache gemeinsam: Die Opfer werden zur Kündigung auf die Seite eines Drittanbieters namens „TryHelp“ weitergeleitet. Eine sehr spartanisch designte Webpage, auf der nicht viele Informationen zu finden sind. (Von einem Impressum und Kontaktmöglichkeiten ganz zu schweigen.)
Ein Impressum oder andere Kontaktdaten gibt es nicht.
Ein Klick auf den Button „Get Help“ öffnet einen Support-Chat, in dem man sich mit einem KI-Gegenüber abmühen darf. Die Erfolgsaussichten: ausgesprochen gering.
Sofern man überhaupt auf die Seite gelangt. Diverse Online-Security-Programme blockieren den Zugriff nämlich vorsorglich. Sie warnen vor:
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Automatischer Installation von (Schad-)Software
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Sammlung persönlicher Daten
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Unbemerkter Ausführung von Programmen im Hintergrund
Angesichts der Erfahrungsberichte und Meldungen, die die Redaktion erreicht haben, liegt der Verdacht nahe, dass mobitracker und TryHelp unter einer Decke stecken. Die Opfer sollen zunächst in eine Abo-Falle gelockt werden. Wollen sie dieses Abonnement schließlich kündigen, erfolgt die Weiterleitung zur nächsten problematischen Seite.
Zwei Domains, eine Seite: Neben „tryhelp.net“ gibt es auch die Domain „tryhelp.vip“. Beide führen auf die gleiche Website, beide Adressen sind in China registriert.
In die Abo-Falle getappt? Das können Sie jetzt tun!
Tatsächlich lassen sich unbewusst abgeschlossene Abonnements häufig durch einen schriftlichen Einspruch beim betreffenden Unternehmen kündigen. Aber auch wenn das nicht funktioniert, haben Geschädigte mehrere Optionen.
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Kontaktieren Sie das Unternehmen schriftlich und kündigen Sie das Abo! Fordern Sie außerdem die Rücküberweisung abgebuchter Beträge! Führen Sie in Ihrer Stellungnahme dabei klar aus, dass der Abo-Vertrag unter falschen Voraussetzungen zustande gekommen und deshalb nichts rechtsgültig ist!
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Kontaktieren Sie Ihren Kreditkartenanbieter und schildern Sie die Situation! Die Expert:innen dort wissen genau, was zu tun ist und ob eine Kartensperrung nötig ist. § 67 des Zahlungsdienstleistungsgesetzes legt fest, dass Beträge, die ohne Zustimmung abgebucht wurden, auf jeden Fall zurückerstattet werden müssen.
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Beobachten Sie Ihr Konto bzw. Ihre Kreditkartenabrechnung in den kommenden Wochen genau! Entdecken Sie weitere dubiose Zahlungen, kontaktieren Sie umgehend wieder Ihre Bank und den Kreditkartenanbieter.