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online seit 14.01.2020

Mehrwertdienste von Drittanbietern auf Ihrer Handyrechnung sind meist Abo-Fallen

Eine Handyrechnung, die höher ausfällt als gewohnt, bedeutet meist nichts Gutes. Oftmals finden Sie Abbuchungen von Drittanbietern, Mehrwert- oder Partnerdiensten auf Ihrer Rechnung. Sie haben wahrscheinlich unwissentlich bei einem unseriösen Anbieter einen Abo-Vertrag abgeschlossen. Ihr Geld ist höchstwahrscheinlich jedoch nicht verloren: Sie können die Rechnung beim Mobilfunkanbieter beanstanden!

Die Handyrechnung fällt in der Regel immer gleich aus. Da die meisten SmartphonenutzerInnen einen Handyvertrag mit einer Pauschale an Freiminuten, SMS und Datenvolumen haben, ist eine deutlich höhere Handyrechnung eher unwahrscheinlich. Meist stecken Mehrwert- oder Partnerdienste dahinter. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie sie aus der Mehrwertdienst-Abo-Falle wieder rauskommen und wie Sie sich in Zukunft davor schützen.

Wie bin ich in die Mehrwertdienst-Falle getappt?

Mehrwert- oder Partnerdienste (bzw. Dienste von Drittanbietern) kommen unterschiedlich zustande. Meist wurde die eigene Telefonnummer für einen vermeintlichen Dienst angegeben (z. B. IQ-Tests, Horoskope, Spiele-Abos oder Handyortungen). Aktuell tappen viele SmartphonenutzerInnen über die Spieleplattform gamesteka.com in eine Mehrwertdienst-Abo-Falle. Auf dieser Seite wird nur im Kleingedruckten am Ende der Seite bzw. in unübersichtlichen Grafiken über das Abo und die Kosten informiert. Zudem werden KonsumentInnen nur per Link darüber informiert, warum sie bei Bestellung auf ihr Rücktrittsrecht verzichten. Durch diese nicht rechtskonforme Umsetzung der Seite, kommt beim Klicken des Buttons "Kaufen" also kein Vertrag zustande.

Dem eigenen Mobilfunkbetreiber wird aber vom Mehrwertdienstanbieter mitgeteilt, dass es einen gültigen Vertrag gibt. Dies lässt sich der Mobilfunkbetreiber im Normalfall durch eine SMS, in der eine PIN/TAN mitgesendet wird, vom Kunden bestätigen. Geben Sie diese PIN/TAN auf der Seite des Mehrwertdiensteanbieters ein, erhält der Mobilfunkbetreiber die Berechtigung, das Geld über die Handyrechnung abzubuchen.

Was kann ich tun?

  • Beeinspruchen Sie den Abo-Vertrag, wenn möglich im Serviceportal Ihres Mobilfunkanbieters bzw. direkt beim Abo-Anbieter.
  • Sie können die abgebuchten Beträge  vom Mobilfunkanbieter zurückfordern, indem Sie beim Kundenservice anrufen und Ihre Situation schildern. Das weitere Vorgehen werden Service-MitarbeiterInnen mit Ihnen besprechen. Im Regelfall erhalten Sie Ihr Geld zurück, da meist kein gültiger Vertrag zwischen dem Drittanbieter und Ihnen vorliegt.
  • Für eine Rückzahlung müssen Sie die Rechnung innerhalb von drei Monaten beanstanden.
  • Sollte der Mobilfunkanbieter nicht reagieren bzw. die Rückerstattung verweigern, können Sie sich an die Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) wenden.
  • Sperren Sie Mehrwert- und Partnerdienste. Mobilfunkanbieter haben teils unterschiedliche Bezeichnungen für die Sperre von Mehrwertdiensten (z. B. Mehrwertdienstsperre & Fremdanbieter Abos, Sperre Downloads und Abos, Partnerdienste-Sperre…)

Vorbeugen und Mehrwertdienste sperren

Sie können in nur wenigen Klicks Mehrwert- bzw. Partnerdienste (auch Dienste von Drittanbietern genannt) sperren lassen. Dafür loggen Sie sich in das Kundenportal bzw. in die App Ihres Mobilfunkanbieters ein und deaktivieren Mehrwertdienste.

Bedenken Sie, dass die Bezeichnung für die Mehrwertdienst-Sperre bei den unterschiedlichen Mobilfunkanbietern unterschiedlich lauten kann (z. B. Sperre Downloads & Abos oder Mehrwertdienstsperre & Fremdanbieter Abos).

Alternativ können Mehrwertdienste auch über die Service-Hotline oder im Shop des Mobilfunkanbieters gesperrt werden. Kontrollieren Sie generell regelmäßig Ihre Handyrechnung. Gehen Sie Abweichungen nach und nehmen eine höhere Rechnung nicht einfach hin.

Beratung & Hilfe

Für konkrete Beratungsanfragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Stellen, die wir auf der Seite Beratung & Hilfe für Sie aufgelistet haben.

(Die Watchlist Internet bedankt sich bei Leserinnen und Lesern für die Meldungen zu Mehrwertdiensten.)

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