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online seit 10.07.2024

„Mama, ich hatte einen Unfall“ – Vorsicht vor falschen Polizeianrufen

Ihr Telefon klingelt – angeblich ist Ihr Kind am Apparat. Es weint und erzählt, dass es einen Unfall hatte. Dann spricht die Polizei weiter und erklärt, dass Ihr Kind bei einem Verkehrsunfall einen Menschen getötet habe und nun auf der Polizeistation sei. Sie sollen eine Kaution hinterlegen. Lesen Sie, wie Sie falsche Anrufe erkennen und in Schocksituationen richtig reagieren.

Schockanruf Ihres Kindes

„Ich hatte einen Unfall“, meldet sich eine weinende, verzweifelte Stimme am Telefon – angeblich Ihr Kind oder Enkelkind. Dann wird der Hörer an die Polizei weitergereicht. Vermeintliche Polizist:innen berichten, dass Ihr Kind einen Verkehrsunfall verursacht und dabei eine Person getötet hätte. Ihr Kind hätte sich angeblich vom Unfallsort entfernt und dürfe wegen Ermittlungen die Polizeistation nicht verlassen. Der falsche Polizeibeamte erklärt weiter, Ihr Kind befinde sich in Untersuchungshaft und Sie müssten eine Kaution hinterlegen, damit Ihr Kind entlassen werden kann. Sie werden telefonisch angewiesen, wie und auf welches Konto Sie den Betrag, der mehrere tausend Euro betragen kann, überweisen sollen. Wenn Sie nicht so viel Geld haben, können Sie auch Wertgegenstände übergeben.

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Kriminelle nutzen hier den Schockmoment aus, um Opfer zu überstürzten Handlungen zu verleiten.

Stimme klang wie das eigene Kind

Opfer berichten, dass die Stimme tatsächlich, wie die des eigenen Kindes klang. Kriminelle verwenden hier aber eine beliebige Aufnahme. Wir vermuten, dass unser Gehirn uns in einer Schocksituation einen Streich spielt. Zudem möchte man als Elternteil auch helfen, wenn das eigene Kind in Schwierigkeiten ist. Auch die Verzerrung durch eine weinerliche und panische Stimmlage kann zu Fehlinterpretationen führen. Bedenken Sie auch, dass die Aussage „Ihres Kindes“ sehr kurz ist, so dass eine Beurteilung gerade in einer überfordernden Stresssituation oft gar nicht möglich ist.

Schockanrufe erkennen
  • Bitten Sie um einen Rückruf: Verschaffen Sie sich Zeit, indem Sie sagen, dass Sie gleich zurückrufen werden oder bitten Sie um eine Rückrufnummer. Die Polizei würde sowas nicht verbieten. Kontaktieren Sie Ihr Kind in der Zwischenzeit über die normale Nummer.

  • Rufen Sie die Polizei: Kontaktieren Sie die Polizei und schildern Sie die Situation. Oftmals wird beim gefälschten Telefongespräch sogar eine konkrete Polizeistation genannt, die Sie dann kontaktieren können.

  • Stellen Sie Fragen: Stellen Sie Fragen, die nur Ihr Kind beantworten kann, um herauszufinden, ob der Anruf echt ist. Sie können auch behaupten, dass Ihr Kind neben Ihnen sitzt und die Reaktion abwarten.

  • Geldforderungen: Die Polizei oder andere Behörden werden Sie niemals am Telefon um Geld oder Wertgegenstände bitten.

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