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online seit 04.04.2023

Lebenslauf-Editor auf zety.de führt in Abo-Falle

Auf zety.de können Sie angeblich professionelle Lebensläufe und Bewerbungen erstellen. Per Klick wählen Sie eine gewünschte Vorlage und befüllen sie mit Ihren Daten – scheinbar kostenlos. Erst wenn Sie Ihr Dokument herunterladen möchten, erfahren Sie, dass der Dienst doch nicht gratis ist. Wenn Sie überweisen, schließen Sie ein Abo ab!

Abo-Falle statt Lebenslauf

Glaubt man der Webseite, ist Zety angeblich „der beste professionelle Lebenslauf-Editor“. Die Handhabung ist einfach und unkompliziert. Man wählt eine Vorlage aus und befüllt die Felder mit den persönlichen Daten.

Erst wenn Sie den Lebenslauf oder die Bewerbung herunterladen möchten, erfahren Sie, dass Sie etwas zahlen müssen. € 2,70 ist die günstigste Variante. Geben Sie Ihre Kreditkartendaten ein, tappen Sie aber in eine Abo-Falle, die Sie monatlich € 23,70 kostet.

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Es ist unklar, ob Sie Ihren Lebenslauf nach Bezahlung überhaupt bekommen.

Abo-Vertrag ist ungültig

Wer mühevoll alle Daten in den Lebenslauf-Editor eingetippt hat, ist wahrscheinlich auch bereit, den kleinen Betrag von € 2,70 zu bezahlen. Einen Monat später ist die Verwunderung dann groß, wenn plötzlich € 23,70 von der Kreditkarte abgebucht werden.

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Zety informiert nur im Kleingedruckten über den Abo-Vertrag. Ein solches Vorgehen ist aber nicht rechtmäßig. Dieser Abo-Vertrag ist ungültig!

So bekommen Sie Ihr Geld zurück

  1. Suchen Sie auf Ihrer Kreditkartenabrechnung oder der Webseite nach Kontaktmöglichkeiten.
  2. Kontaktieren Sie Zety und fordern Sie eine sofortige Kündigung sowie Rückerstattung der abgebuchten Beträge.
  3. Weisen Sie darauf hin, dass dieser Abo-Vertrag nicht rechtmäßig abgeschlossen wurde, da Sie nicht eindeutig über den Vertragsabschluss aufgeklärt wurden.
  4. Geht Zety nicht auf Ihre Forderung ein, kontaktieren Sie Ihr Kreditkarteninstitut. Fordern Sie eine Rückerstattung der abgebuchten Beträge. Denn: Beträge, die Ihnen ohne Ihre Zustimmung abgebucht wurden (z.B. Beträge, auf die beim Kauf nicht ausreichend hingewiesen wurde oder die über den Wert Ihrer Bestellung hinausgehen), sind gemäß § 67 Zahlungsdienstleistungsgesetz 2018 von Ihrem Zahlungsdienstleister zurückzuerstatten.
  5. Versuchen Sie auch den Abo-Anbieter für weitere Abbuchungen von Ihrer Kreditkarte zu sperren, sofern dies möglich ist.

Wenden Sie sich an die Ombudsstelle für Zahlungsprobleme

Im Falle ungerechtfertigter Kreditkartenabbuchungen wie in diesem Fall kann eine Kontaktaufnahme zur Ombudsstelle für Zahlungsprobleme des Sozialministeriums zielführend sein. Hier finden Sie die entsprechenden Kontaktdaten zur Ombudsstelle für Zahlungsprobleme.

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