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online seit 23.03.2018

Kanzlei Stucko versendet betrügerisches Inkassoschreiben

Die Kanzlei Stucko aus Wien versendet betrügerische Inkassoschreiben. Darin setzt sie Empfänger/innen eine letzte Frist, bis zu der sie offene Schulden in Höhe von 219,49 Euro bezahlen müssen. Andernfalls leitet sie ein gerichtliches Mahnverfahren ein. Konsument/innen können das Schreiben ignorieren und müssen keine Zahlung leisten.

Haushalte erhalten einen Brief der Kanzlei Stucko. Er ist mit „Eilt – Inkassoverfahren“ betitelt und stammt von „( Müller ) Rechtsanwalt“. In dem Schreiben heißt es:

Kanzlei Stucko
Rechtsanwalt und Notar

Dr. Thomas Müller
Rechtsanwalt
Europäische Union

(…)

Eilt – Inkassoverfahren //Aktenzeichen

Sehr geehrte (r ) (Name)

bedauerlicherweise haben Sie die Ihnen bekannte Forderung noch nicht ausgeglichen. Beachten Sie dieses Schreiben als unseren letzten Versuch, ihnen weitere vermeidbare Kosten zu ersparen. Sofern wir nicht sofort nach Erhalt dieses Schreibens die Zahlung auf unser Konto feststellen können, werden wir unserer Mandantin empfehlen, das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten.

Wichtig für Sie:

- Ein weiteres fruchtloses Verstreichen der Frist wird unsere Mandantin nicht hinnehmen.

- Im Falle der Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens entstehen erhebliche zusätzliche Kosten. Diese gehen bei erfolgreicher Geltendmachung ebenfalls zu Ihren Lasten. Daher Raten wir Ihnen dringend, den mit diesem Schreiben angeforderten Betrag sofort zu zahlen.

- Nach dem überweisen, haben sie keine schulden mehr.die akte ist entschlossen.

Die Forderung setzt sich wie folgt zusammen:

Hauptforderung 206,36 €
Mahnkosten 13,13€
Gesamtforderung per 14.03.2018 219,49€

- Sollte die Forderung bis zum xx.3.2018 nicht beglichen seun, werden wir das gerichtliche Mahnverfahren beim Amtsgericht beantragen. Diese Maßnahmen sind mit weiteren, nicht unerheblichen Kosten verbunden. Diese Kosten gehen natürlich zu Ihren Lasten.

Amtlicher Hinweis:

- (§ 286 Abs. 2 und 3 BGB)
- Diese Vorschrift dient zum Teil auch der Umsetzung der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäfsverkehr (ABL. EG Nr. L 200 S.)

( Müller )
Rechtsanwalt

Nachfolgend eine Kopie des Kanzlei Stucko-Briefes:

Ist das Schreiben der Kanzlei Stucko seriös?

Nein, dass Schreiben der Kanzlei Stucko ist nicht seriös. Das könnten Sie unter anderem anhand der nachfolgenden Punkte erkennen:

  • Die Kanzlei Stucko aus 1080 Wien gibt es ebenso wenig wie den im Brief angeführten Rechtsanwalt und öffentlichen Notar Dr. Thomas Müller. Das finden Sie mit einer einfachen Internet-Suche heraus.
  • Der Brief ist oberflächlich gehalten und enthält keine konkreten Angaben darüber, bei wem Sie eine offene Forderung haben sollen. Normalerweise findet sich dieser Hinweis in anwaltlichen Schreiben.
  • Obwohl der Anwalt aus Österreich oder Großbritannien (- beide Adressangaben finden sich im Brief -) stammen soll, zitiert die Nachricht das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch.
  • In der Nachricht findet sich kein Anhaltspunkt dafür, wie Sie die angeblich offene Forderung schuldbefreiend überweisen können.
  • Es ist ungewöhnlich, dass eine Anwaltskanzlei die E-Mailadresse kanzlei.stucko.at@fremderanbieter.com nutzt.

Die Watchlist Internet empfiehlt:

Entsorgen Sie das Schreiben der Kanzlei Stucko und zahlen Sie nicht die geforderten 219,49 Euro, denn der Brief ist unseriös und entbehrt jeglicher Grundlage!

(Die Watchlist Internet bedankt sich bei einer Leserin für die Meldung der Nachricht.)

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