Justiz Erpressungsmail: Wir haben geantwortet – das ist passiert
Erpressungsmails, in denen Empfänger:innen schwerer Straftaten beschuldigt werden, sind kein neues Phänomen. Meist geben sich die Absender:innen als Polizei, Staatsanwaltschaft oder andere Behörden aus. Doch was passiert eigentlich, wenn man auf solche Nachrichten reagiert? Wir haben es im Rahmen einer Recherche getestet.
Grundsätzlich gilt: Auf Phishing- oder Erpressungsnachrichten zu antworten, ist keine gute Idee. Im Sinne der Aufklärung haben wir diesen Schritt dennoch gewagt.
Worum geht es bei der Masche?
In diesem Fall beginnt die Betrugsmasche mit einer E-Mail mit Anhang. Darin befindet sich ein angeblich von der Landespolizei stammendes Dokument, das vom stellvertretenden Landespolizeidirektor Manfred Aichberger unterzeichnet wurde.
In dem Schreiben wird behauptet, es habe mehrere verdächtige Vorfälle gegeben. Dem Empfänger wird vorgeworfen, Websites mit pornografischen Inhalten, die Minderjährige zeigen, besucht zu haben. Zugleich wird er zu einer raschen Stellungnahme aufgefordert.
Kriminelle verwenden oft die Namen real existierender Personen aus Behörden oder dem Justizbereich, um Drohungen glaubwürdiger wirken zu lassen. Auch in diesem Fall wurden mit Manfred Aichberger und Cornelia Koller Namen von Personen verwendet, die tatsächlich existieren und entsprechende Funktionen innehaben.
Wenn man nicht auf diese Nachricht reagiert, folgt kurze Zeit später eine weitere E-Mail. Diesmal wird behauptet, sie sei im Namen der Staatsanwältin Cornelia Koller versandt worden. Darin heißt es, man habe erfahren, dass sich der Betroffene weigere, eine Geldstrafe zu bezahlen. Die Konsequenz sei eine Vorladung zum Landesgericht, andernfalls drohe ein Haftbefehl.
Hilfe, mein Name steht im Betreff! Keine Sorge: Kriminelle recherchieren häufig vorher, wie Sie heißen, zum Beispiel über Social-Media-Profile, Datenlecks oder andere öffentlich zugängliche Quellen. Dass Ihr Name im Betreff steht, bedeutet nicht, dass die Vorwürfe echt sind!
Was passiert, wenn man antwortet?
Antwortet man auf diese Nachrichten, eskaliert die Situation schnell. In unserem Test wurde uns mitgeteilt, dass wir 3.450 Euro zahlen müssten. Nach Zahlung der Summe würde man angeblich einen Freilassungsbrief erhalten, der das Verfahren beende. Besonders absurd: Sollte man zum genannten Gerichtstermin erscheinen, werde man seiner Freiheit beraubt.
Wir antworteten, dass wir unschuldig seien und gemeinsam mit unserem Anwalt erscheinen würden. Die Reaktion ließ nicht lange auf sich warten. Es folgten weitere Drohungen, verbunden mit der Forderung, die Geldstrafe umgehend zu bezahlen. Das Geld sollte auf ein angebliches belgisches Konto überwiesen werden. Zur Begründung hieß es, man arbeite in solchen sensiblen Angelegenheiten eng mit Institutionen der Europäischen Union zusammen.
Wir zahlten selbstverständlich nicht. Daraufhin wurde der Ton nochmals schärfer. In einer weiteren Nachricht gaben wir an, uns in finanziellen Schwierigkeiten zu befinden, und fragten, ob eine Teilzahlung möglich sei. Prompt kam ein Kompromissvorschlag: 1.725 Euro sollten noch am selben Tag überwiesen werden, der Rest zu einem späteren Zeitpunkt. Als auch darauf keine Zahlung erfolgte, eskalierten die Drohungen weiter. Schließlich wurde angekündigt, Beamte zu uns nach Hause zu schicken.
Fazit: Einschüchterung als Druckmittel
Die Masche lebt von Angst und Zeitdruck. Die Täter setzen bewusst auf schwere Vorwürfe, um Betroffene zu verunsichern und zu unüberlegten Handlungen zu drängen. Dabei gilt: Echte Polizei- oder Staatsanwaltschaften fordern niemals Geld per E-Mail und verschicken keine Haftandrohungen auf diesem Weg.
Unser Test zeigt deutlich: Wer antwortet, gerät tiefer in das Lügenkonstrukt der Betrüger. Der richtige Umgang mit solchen Nachrichten ist daher klar: Nicht antworten, keine Anhänge öffnen und die E-Mail löschen oder melden.
So erkennen Sie den Betrug
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Inhalt: Behörden verschicken Aufforderungen, Strafandrohungen oder Zahlungsforderungen grundsätzlich nicht per E‑Mail.
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Drohungen: Solche Nachrichten zielen darauf ab, Stress und Angst zu erzeugen, um rationales Handeln zu verhindern und Betroffene zu unüberlegten Reaktionen zu drängen.
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Absenderadresse: Ein Blick auf die E‑Mail-Adresse kann oft Aufschluss geben. Offizielle Stellen nutzen keine kostenlosen E-Mail-Dienste. In diesem Fall stammten die Nachrichten von einer Gmail-Adresse.
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Plausibilität: Die Anschuldigungen sind insgesamt nicht nachvollziehbar. Bei ernsthaften Vorwürfen würden Behörden weder per E-Mail Kontakt aufnehmen, noch vage Anschuldigungen äußern oder ein Verfahren durch eine einfache Geldzahlung beenden.
Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie bei der Behörde, die als Absender angeführt wird, nach, ob die E-Mail tatsächlich von ihnen stammt. Suchen Sie die Kontakt-Adresse aber im Internet und kontaktieren Sie nicht die im Mail angeführten Adresse.
Ich habe geantwortet – was kann ich tun?
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Brechen Sie den Kontakt ab und verschieben Sie die E-Mail in ihren Spam-Ordner.
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Sie haben Geld überwiesen? Kontaktieren Sie Ihre Bank, vielleicht kann die Überweisung gestoppt werden. Erstatten Sie auch eine Anzeige bei der Polizei.