Immer wieder erhalten Internetnutzer/innen via E-Mail gefälschte Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. In den Schreiben wird dazu aufgefordert, Geldbeträge zu zahlen, um ein Gerichtsverfahren abzuwenden. Die E-Mails kommen von vermeintlichen Rechtsanwält/innen oder manchmal auch von Unternehmen, die angebliche Rechte- bzw. Lizenzinhaber vertreten. Die Mahnungen sind täuschend echt gestaltet.
So erkennen Sie Fake-Abmahnungen:
- Der Versand erfolgt ausschließlich per E-Mail (nicht per Post),
- die persönliche Anrede fehlt häufig,
- der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin ist nicht im Verzeichnis der zuständigen Rechtsanwaltskammer gelistet oder die Namen tatsächlich existierender Anwaltskanzleien werden fälschlicherweise verwendet,
- Details zum Urheberrechtsverstoß finden sich angeblich in einer angehängten ZIP-Datei ‒ diese enthält häufig Schadsoftware,
- das Geld soll mittels Prepaid-Karte (z.B. Ukash) oder Online-Bargeldtransfer (z.B. Western Union) ins Ausland überwiesen werden,
- die in den Schreiben angeführte IP-Adresse stimmt nicht mit der tatsächlichen IP-Adresse der Empfängerin/des Empfängers überein,
- der Empfänger/die Empfängerin hat den Urheberrechtsverstoß zum angeführten Zeitpunkt nicht begangen.
Beispiel einer Fake-Abmahnung zum Downloaden (pdf, 249 KB)
Was tun bei Erhalt einer Abmahnung?
- Fragen Sie bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach, ob es den Anwalt/die Anwältin, der/die Sie abgemahnt hat, wirklich gibt (in Österreich: www.oerak.or.at; in Deutschland: www.brak.de).Möglich ist auch die Online-Suche in einem Anwaltsverzeichnis (www.oerak.or.at bzw. www.rechtsanwaltsregister.org). Sollte der Anwalt/die Anwältin tatsächlich existieren, nehmen Sie mit Ihm/Ihr am besten telefonischen Kontakt auf und erkundigen Sie sich, ob die Abmahnung echt ist. Echte Abmahnungen sollten Sie in jedem Fall ernst nehmen (hier mehr dazu lesen)!
- Holen Sie sich Hilfe, wenn Sie unsicher sind. Lassen Sie sich z.B. vom Internet Ombudsmann beraten, wie Sie reagieren sollen.