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online seit 01.09.2020

Gratis iPhone 11 oder Samsung Galaxy S20 durch Hofer-Umfrage?

Kriminelle geben sich als Hofer aus und versenden wahllos E-Mails, in denen behauptet wird, Ihre E-Mail- bzw. IP-Adresse sei ausgewählt worden. Sie sollen daher an einer kurzen Umfrage teilnehmen und dadurch ein kostenloses iPhone 11 oder Samsung Galaxy S20 erhalten. Vorsicht: Die E-Mail stammt nicht von Hofer, Sie erhalten kein Smartphone geschenkt und Sie landen in einer teuren Abo-Falle!

Womöglich finden Sie in Ihrem Posteingang eine E-Mail im Hofer-Design, die Ihnen exklusive Belohnungen verspricht. Sie sollen aufgrund der Auswahl Ihrer IP-Adresse ein iPhone 11 oder ein Samsung Galaxy S20 gratis erhalten. Lediglich an einer kurzen Umfrage müssen Sie dafür teilnehmen.

Ein Klick auf „Umfrage Starten“ leitet Sie auf eine Website der Kriminellen AbsenderInnen weiter, auf der erneut das Hofer-Logo dargestellt wird. Weder die E-Mail noch diese Website haben in Wahrheit etwas mit der bekannten Supermarkt-Kette zu tun. Der Name wird von den BetrügerInnen missbraucht, um Vertrauen zu stiften und mehr Personen zu einer Teilnahme an dem vermeintlichen Gewinnspiel zu bewegen.  

Ein weiterer Trick, der angewendet wird, um Sie zur Eingabe Ihrer Daten zu bewegen, ist die Einblendung von Kommentaren angeblicher Gewinnerinnen und Gewinner. Seltsamerweise ist hier von den jeweiligen Vorgängermodellen der Smartphones die Rede. Die Kriminellen dürften die Fake-Kommentare also bereits seit geraumer Zeit für diese Art des Fake-Gewinnspiels einsetzen.

Nachdem Sie einige Fragen zu Ihren Erfahrungen mit Hofer beantwortet haben, gelangen Sie zur Preisauswahl. Sie können sich zwischen einem Samsung Galaxy S20 mit Versandkosten von 1,50 Euro, einem Apple iPhone 11 Pro mit Versandkosten von 1,95 Euro und einem Apple iPad Pro mit Versandkosten von 2 Euro entscheiden.

In unserem Testdurchlauf haben wir uns für das Samsung Galaxy S20 entschieden und sollten dafür statt der 1,50 Euro plötzlich 2 Euro bezahlen. In Anbetracht des Marktwertes des Geräts schrecken die zusätzlichen 50 Cent aber kaum ab.

Hier zeigt sich erstmals, dass es sich um eine Falle handelt. Der von uns eingefügte rote Pfeil auf dem Bild zeigt nämlich auf folgenden versteckten Kostenhinweis:

Alle Neukunden nehmen an der Verlosung für das gezeigte Kampagnenprodukt teil. Wenn Sie zu den glücklichen Gewinnern gehören, werden Sie direkt per E-Mail kontaktiert. Dieses Sonderangebot beinhaltet ein 3-Tage(-s) Probe-Abo eines angeschlossenen Abonnement-Services. Danach wird die Abonnementgebühr (33.50 EUR alle 14 Tage) automatisch von Ihrer Kreditkarte abgebucht. Wenn Sie aus irgendeinem Grund mit dem Service nicht zufrieden sind, können Sie Ihr Konto innerhalb einer 3-tägigen Frist kündigen. Der Service wird bis zur Kündigung alle 30 Tage erneuert. Diese Kampagne läuft zum 31. Dezember 2020 aus.

Sie geben Ihre Daten also eigentlich nicht ein, um an einem Gewinnspiel teilzunehmen, sondern landen in einem Abonnement, durch das Ihnen monatlich über 67 Euro automatisch von Ihrer Kreditkarte abgebucht werden.

Vertrag ungültig!

Durch derartige versteckte Kostenhinweise entstehen keine gültigen Verträge. Dazu müsste klar und deutlich unmittelbar über dem eine Bestellung abschließenden Button auf sämtliche entstehende Kosten hingewiesen werden. Dies ist hier eindeutig nicht der Fall, weshalb der Vertrag als ungültig zu betrachten ist.

Sei sind bereits in die Falle getappt?

Melden Sie sich vom unabsichtlich abgeschlossenen Abonnement ab, indem Sie auf Ihrer Kreditkartenabrechnung nach Kontaktmöglichkeiten suchen und eine umgehende Kündigung des angeblichen Vertrags von dem unseriösen Anbieter verlangen. Eine Kontaktaufnahme zu Hofer selbst ist nicht zielführend, da dieses Unternehmen in keinerlei Zusammenhang mit dem betrügerischen Abonnement steht.

Sollte die Anfrage beim Abonnement-Anbieter erfolglos bleiben, können Sie sich mit Ihrem Kreditkartenanbieter in Verbindung setzen, um eine Rückerstattung des Betrags zu fordern. Beträge, die Ihnen ohne Ihre Zustimmung abgebucht wurden (z.B. Beträge, auf die beim Kauf nicht ausreichend hingewiesen wurde oder die über den Wert Ihrer Bestellung hinausgehen), sind gemäß § 67 Zahlungsdienstleistungsgesetz 2018 von Ihrem Zahlungsdienstleister zurückzuerstatten. Versuchen Sie auch den Abo-Anbieter für weitere Abbuchungen von Ihrer Kreditkarte zu sperren, sofern dies möglich ist.

Beratung & Hilfe

Für konkrete Beratungsanfragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Stellen, die wir auf der Seite Beratung & Hilfe für Sie aufgelistet haben.

(Die Watchlist Internet bedankt sich bei zahlreichen Leserinnen und Lesern für die Meldungen zu den gefälschten Hofer-Mails, die in eine Abo-Falle führen.)

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