Gefälschtes Post-SMS im Umlauf
Kriminelle versenden per SMS gefälschte Paket-Benachrichtigungen. Darin steht, dass Ihr Paket im Sortierzentrum angekommen ist und Sie noch Importkosten zahlen müssen. Klicken Sie nicht auf den Link. Sie werden auf eine gefälschte Post-Seite geführt, wo Kriminelle Ihre Daten stehlen.
Was steht in der Nachricht?
Ihr Paket ist in unserem ATPOST-Sortierzentrum angekommen. Bezahlen Sie die Importkosten über: http:// at-packaging.store
Link führt zu gefälschter Post-Website
Wenn Sie auf den Link tippen, landen Sie auf einer gefälschten Post-Website. Dort finden Sie den Tracking-Status Ihres vermeintlichen Paketes und die Information, dass Ihr Paket in einem „nächstgelegenen Depot aufbewahrt“ wird und Sie etwas überprüfen bzw. bestätigen müssen.
Wenn Sie auf den Button „Bestätigung starten“ klicken, werden Sie aufgefordert, persönliche Daten wie Name, E-Mail-Adresse, Adresse, Telefonnummer usw. einzutippen. Als nächsten Schritt erhalten Sie die Anweisung, € 4,50 per Kreditkarte zu bezahlen.
Dass Sie sich auf einer gefälschten Post-Website befinden, erkennen Sie an der Internetadresse. Die Internetadresse der Fake-Seite lautet "https:// at-packaging.store/at/c". Die echte ist "www.post.at".
Identitätsdiebstahl und falsche Zahlungen
Wenn Sie Ihre Daten in das Formular eintippen, landen sie bei den Kriminellen. Wir gehen davon aus, dass die Kriminellen eine höhere Zahlung als die € 4,50 auslösen werden. Durch eine Verschiebung der Kommastelle, würden Sie nicht € 4,50 freigeben, sondern höchstwahrscheinlich € 450,00.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Kriminellen Sie zu einem späteren Zeitpunkt kontaktieren und Sie mit einem Vorwand zur Freigabe einer Zahlung überreden.
Daten eingetippt? Das können Sie tun:
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Kontaktieren Sie Ihren Kreditkartenanbieter und erklären Sie den Vorfall. Wahrscheinlich muss Ihre Karte gesperrt werden.
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Achten Sie auf ungewöhnliche Abbuchungen. Beträge, die ohne Ihre Zustimmung abgebucht wurden (z.B. Beträge, auf die beim Kauf nicht hingewiesen wurde), sind gemäß § 67 Zahlungsdienstegesetz 2018 von Ihrem Zahlungsdienstleister (Kreditkartenunternehmen) zurückzuerstatten.
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Erstatten Sie eine Anzeige bei der Polizei.