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online seit 25.05.2018

Gefälschter Überweisungsauftrag für Vereins-Kassier/innen

Vereins-Kassier/innen erhalten eine angebliche Benachrichtigung ihrer Obfrau oder ihres Obmanns, in der es heißt, dass der Verein dringend Geld ins Ausland überweisen müsse. Kommen die Kassier/innen der Aufforderung nach, verliert ihr Verein Geld, denn das Schreiben ist gefälscht und stammt von Kriminellen.

Kassier/innen von Sport-, Eltern- oder anderen Vereinen erhalten eine angebliche Benachrichtigung ihrer Obfrau oder ihres Obmanns. Darin heißt es, dass der Verein eine dringende Geldüberweisung durchführen müsse. Das liest sich beispielsweise folgendermaßen:

Betreff: Wichtig

Hallo Vorname (des/der Kassier/in),

Ich möchte dass du eine überweisungen machen sag mir bescheid ob du es heute machen kannst damit ich dir die bankverbindung zukommen lassen kann Warte auf deine Antwort

Gruß
Vorname Nachname der Obfrau/des Obmanns

Von meinem iPhone gesendet

Kassier/innen, die der Obfrau/dem Obmann antworten, senden ihre Nachricht an Kriminelle. Daraufhin übermitteln diese eine Bankverbindung und fordern eine schnelle Geldüberweisung ins Ausland. Das überwiesene Geld geht verloren.

Woran erkennen Sie gefälschte E-Mails ihrer Obfrau/ihres Obmanns?

Kriminelle geben vor, dass sie die Obfrau/der Obmann eines Vereins sind und senden gefälschte Nachrichten an den/die Vereins-Kassier/in. Die gefälschten Schreiben können Sie unter anderem daran erkennen, dass die Antworten an-Adresse nicht mit der Absenderadresse übereinstimmt:

Weitere Anhaltspunkte für das gefälschte Obfrau/Obmann-Schreiben sind eine unübliche Anrede, ein fehlerhafter Text oder eine außergewöhnliche und vorab nicht besprochene Anweisung.

Wie schützen Sie Ihren Verein?

Damit Ihr Verein kein Geld an Kriminelle überweist, schulen Sie Ihren Kassier/Ihre Kassierin und Ihre Mitglieder im Hinblick darauf, dass es gefälschte Obfrau-/Obmann-Nachrichten geben kann, die zu einer Geldüberweisung auffordern. Einigen Sie sich in Ihrem Verein auf Sicherheitsvorkehrungen, die den Betrug verhindern sollen, zum Beispiel das Vier-Augen-Prinzip bei Geldüberweisungen. Richten Sie in Ihren E-Mailprogrammen Regeln ein, die dafür sorgen, dass verdächtige Nachrichten als solche erkennbar sind. Erstellen Sie dazu beispielsweise eine Regel, die ihren Mitglieder/innen und Organen anzeigt, wenn sich die Absenderadresse von der „Antworten an“-Adresse unterscheidet. Das hilft dabei, gefälschte Obmann-/Obfrau-Nachrichten zu erkennen. Erstellen Sie eine Regel, die E-Mails markiert, die von einer ihrer Verein-Domain ähnlichen Adresse stammen. Sorgen Sie ebenfalls dafür, dass die vereins-interne Korrespondenz standardmäßig in einer bestimmten Farbe erfolgt und Nachrichten von oder an Externe ein anderes Farbschema nutzen. Nützen Sie für Ihre interne Kommunikation unter Umständen einen sicheren und datenschutzfreundlichen Messenger, der Nachrichten verschlüsselt. Erstellen Sie im Messenger eine Gruppe, die ausschließlich Ihren Vereins-Organen und Mitglieder offen steht.

Sie sind in die Falle getappt?

In diesem Fall erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei. Das ist in jeder Diensstelle möglich. Nehmen Sie ebenfalls Kontakt mit Ihrer Bank und derjenigen der Verbrecher/innen auf. Erklären Sie den Geldinstituten Ihr Problem und klären Sie ab, ob es doch noch möglich ist, dass die Geldüberweisung abgebrochen oder rückgängig gemacht werden kann.

Die Watchlist Internet empfiehlt:

Informieren Sie ihren Verein über mögliche Betrugsformen, bei denen Ihr Obmann/ihre Obfrau eine Geldüberweisung ins Ausland fordert und ergreifen Sie Sicherheitsvorkehrungen

(Die Watchlist Internet bedankt sich bei einer Leserin für die Meldung ihres Fallbeispiels.)

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