Vorsicht vor gefälschten Gewinnspielen von ÖAMTC und ADAC
Vorsicht, wenn Sie per E-Mail ein Gewinnspiel für ein Auto-Notfallset erhalten. Kriminelle geben sich als ÖAMTC oder ADAC aus und behaupten, Sie hätten ein Auto-Notfallset gewonnen. Klicken Sie nicht auf den Link, Sie werden in eine Abo-Fall gelockt!
Umfrage ausfüllen
Um am angeblichen ÖAMTC- oder ADAC-Gewinnspiel teilnehmen zu können, müssen Sie zuerst eine kurze Umfrage ausfüllen. Wenn Sie die Fragen beantworten, erfahren Sie, dass Sie gewonnen haben. Jedoch müssen Sie, um Ihren Gewinn zu erhalten, Ihre Kreditkartendaten angeben und 1-3 Euro bezahlen, angeblich für Versandkosten.
Geben Sie auf keinen Fall Ihre Kreditkartendaten an! Sie tappen in eine Abo-Falle!
Abo-Falle statt Auto-Notfallset
Bei diesem Gewinnspiel geht es um Ihre Daten und Ihr Geld. Wer seine Kreditkartendaten eingibt, tappt in eine Abo-Falle. Im Kleingedruckten der Webseite schreiben die Kriminellen, dass Sie mit der Zahlung ein Abo abschließen, das Sie zwischen 50 und 90 Euro im Monat kostet.
Dieses Vorgehen ist aber nicht rechtens und der Vertrag ungültig!
Betrügerische Gewinnspiele erkennen
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E-Mail-Adresse überprüfen: Prüfen Sie, ob es sich bei der E-Mail-Adresse um die echte ÖAMTC- oder ADAC-Adresse handelt. Ignorieren Sie die E-Mail, wenn die Adresse nicht plausibel ist.
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Gewinnspiel hinterfragen: Haben Sie überhaupt an einem Gewinnspiel teilgenommen? Wenn Sie nicht aktiv an einem Gewinnspiel teilgenommen haben, handelt es sich um Betrug!
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Geld überweisen: Finger weg, wenn Sie im Rahmen eines Gewinnspiels Zahlungsdaten angeben oder Geldbeträge überweisen müssen.
So holen Sie Ihr Geld zurück
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Kontaktdaten suchen: Suchen Sie auf der Kreditkartenabrechnung nach einem Firmennamen oder einer Website. Dort suchen Sie nach Kontaktdaten.
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Abo-Anbieter kontaktieren: Wenden Sie sich schriftlich an den Abo-Anbieter und kündigen Sie das Abo. Fordern Sie eine sofortige Rückbuchung der abgebuchten Beträge.
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Auf nicht rechtmäßigen Vertrag hinweisen: Sie wurden bewusst getäuscht und nicht deutlich darauf hingewiesen, dass Sie mit der Zahlung ein Abo abschließen. Argumentieren Sie, dass deshalb kein rechtmäßiger Abo-Vertrag zu Stande kommt.
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Kreditkarteninstitut kontaktieren: Der Abo-Anbieter kommt Ihren Forderungen nicht nach? Wenden Sie sich an Ihr Kreditkarteninstitut. Fordern Sie eine Rückerstattung aller Beträge und verweisen Sie auf § 67 Zahlungsdienstleistungsgesetz 2018. Dieses Gesetz besagt, dass Beträge, die ohne Ihre Zustimmung abgebucht wurden (z. B. Beträge, auf die beim Kauf nicht ausreichend hingewiesen wurde), vom Zahlungsdienstleister zurückerstattet werden müssen.
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Karte sperren: Es kann sein, dass Sie Ihre Karte sperren müssen. Klären Sie das am besten mit Ihrem Kreditkarteninstitut.