Nein, Europol & Interpol haben kein Ermittlungsverfahren eingeleitet!
Sie zählt zu den Klassikern des Online-Betrugs: Eine E-Mail, die über ein kürzlich eröffnetes Ermittlungsverfahren von Europol und/oder Interpol informiert. Es geht um schwere Anschuldigungen, alle relevanten Informationen finden sich in einem angehängten Dokument. Von derartigen Nachrichten gehen zwei Gefahren gleichzeitig aus!
Bekommen es unbescholtene Bürger:innen aus heiterem Himmel vermeintlich mit der Exekutive zu tun, ist das alles andere als ein schönes Gefühl. Kurz gesagt: Es entsteht Stress. Und unter Stress passieren uns häufiger Fehler. Ein zentraler Punkt der Interpol/Europol-Betrugsmasche.
Die Redaktion erhält laufend Meldungen zu derartigen Fake-Nachrichten, die Bandbreite konkreter Anschreiben ist enorm. Grund genug, diesem Klassiker wieder einmal einen eigenen Artikel zu widmen.
So läuft der Interpol/Europol-Betrug ab
Den Opfern flattert eine E-Mail-Nachricht mit einem unkonkreten, gleichzeitig aber alarmierenden Betreff ins virtuelle Postfach. Die Liste ist lang, die Formulierungen oftmals konfus. Eine Auswahl:
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Untersuchung
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Europol: Einladung zum Richten
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Vorladung gegen Sie
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BK79 – Verwaltungsunterlage
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DE-6381B – Interne Mitteilung
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Aufforderung zur Klarstellung eines laufenden Verfahrens
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Mitteilung über den Abschluss der Ermittlungen
Klingt teilweise abstrus, teilweise nach typischem Beamtendeutsch, aber alles in allem dringlich genug, um zumindest eine kleine Alarmglocke im Kopf schrillen zu lassen. Die enthaltenen Dokumente bestehen aus einer unzusammenhängenden Anhäufung an Vorwürfen, Aktenzeichen, Paragraphen, Strafrahmen und so weiter. Ein Beispiel:
Im Rahmen einer gemeinsamen Maßnahme zwischen EUROPOL, der deutschen Bundespolizei und dem österreichischen Bundesministerium für Inneres wurde eine Analyse digitaler Aktivitäten durchgeführt. Diese Maßnahme erfolgte gemäß den EU-Vorgaben zum Schutz Minderjähriger und zur Bekämpfung internetbasierter Delikte. Technische Hinweise wurden gesammelt und den zuständigen Behörden zur juristischen Bewertung übergeben.
Festgestellte Sachverhalte:
- Besitz bzw. Verbreitung kinderpornografischer Inhalte (Lanzarote-Konvention, EU-Verordnung 2017/852)
- Obszönes/exhibitionistisches Verhalten im digitalen Raum (Richtlinie 2011/93/EU)
Mögliche Konsequenzen:
- Freiheitsstrafe bis zu 16 Jahren
- Geldstrafe, je nach Schwere der Vorwürfe bis zu mehreren zehntausend Euro
Bei Ausbleiben:
- Weitergabe an Justizbehörden (national/europäisch)
- Eintrag in das EU-Register schwerer Digitaldelikte
- Meldung an Kinderschutzorganisationen
Mit der vorgestellten Betrugsmasche verfolgen die Kriminellen in der Regel zwei Ziele. Da wäre zum einen die unbemerkte Installation einer Schadsoftware. Diese hilft ihnen dabei, sensible Informationen des Opfers zu erbeuten. Ein Öffnen des angehängten Dokuments startet den Vorgang.
Zum anderen geht es einfach nur um Geld. Wer auf die Fake-Mails antwortet, bekommt von den vermeintlichen Ermittlungsbehörden ein Angebot zugesendet. Gegen die Zahlung einer Strafgebühr würde das Verfahren fallengelassen.
Enorme Bandbreite. Die gewählten Beispiele sind nur ein minimaler Bruchteil dessen, was den Empfänger:innen in den Fake-Nachrichten vorgeworfen wird. Die Anschuldigungen drehen sich im Kern aber immer um Pädophilie und Kinderpornographie.
Daran ist der Europol/Interpol-Betrug zu erkennen
Die beschriebenen Fake-Mails klingen im ersten Moment bedrohlich, die im Mail bzw. im Anhang erwähnten EU-Verordnungen, Konventionen und Gesetzestexte erhöhen den Druck auf die Empfänger:innen. Für Nichtjurist:innen praktisch undurchschaubar. Wer mit der Materie vertraut ist, bemerkt allerdings rasch, dass hier nichts zusammenpasst. Zwei konkrete Erklärungen zum gewählten Beispieltext:
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Die Lanzarote-Konvention existiert zwar und es handelt sich tatsächlich um ein Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch. Die im gleichen Punkt angeführte EU-Verordnung 2017/852 regelt hingegen Import- und Exportverbote für Quecksilber.
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Die Richtlinie 2011/93/EU existiert ebenfalls und hat die „Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie“ zum Thema. Die Formulierung „obszönes/exhibitionistisches Verhalten im digitalen Raum“ findet sich dort allerdings nicht.
Diese beiden Beispiele zeigen deutlich, wie die Kriminellen bei der Erstellung ihrer Texte arbeiten. Sie ziehen eine tatsächlich existierende rechtliche Basis heran und schmücken diese mit thematisch anders gelagerten Zusatzinformationen. Garniert wird alles mit der Androhung hoher Geld- und Freiheitsstrafen.
Um ihrem Schreiben einen seriösen Anstrich zu verleihen, unterzeichnen die Kriminellen oftmals mit den Namen real existierender Beamter. Im Fall von Österreich ist der Leiter des Bundeskriminalamts Andreas Holzer ein häufig gewähltes Alias. Weitere deutliche Anzeichen für eine Betrugsabsicht:
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Die Absenderadresse hat nichts mit offiziellen Strafverfolgungsbehörden zu tun! Manchmal wirken sie auf den ersten Blick zwar so (z. B. [email protected], [email protected]), manchmal weisen sie keinerlei Verbindung auf (z. B. [email protected]).
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Die Nachrichten arbeiten mit zeitlichem Druck. Bleibt innerhalb eines engen Zeitraums (24-48 Stunden) eine Antwort aus, wird automatisch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Offizielle Stellen arbeiten nicht auf diese Art und Weise.
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Die angehängten Dokumente sind grafisch völlig überladen und wirr gestaltet. Viele Farben, viele vermeintlich offizielle Stempel, viele Unterschriften. Keine Behörde versendet derartig „bunte“ Dokumente.
In die Europol/Interpol-Falle getappt? Das können Sie tun!
Wer nicht auf das Fake-Schreiben reagiert, hat nichts zu befürchten. Sie können die Nachricht schlicht und einfach ignorieren. Wer allerdings das angehängte Dokument geöffnet hat, sollte unbedingt aktiv werden.
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Führen Sie sofort einen Virenscan mit einer möglichst aktuellen Software durch! Die Gefahr ist groß, dass durch das Öffnen des Anhangs ein Malware-Programm auf Ihrem Gerät installiert wurde.
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Haben Sie auf die Fake-Mail geantwortet, brechen Sie jeglichen Kontakt ab und blockieren Sie die jeweiligen Adressen.
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Haben Sie Konto- bzw. Kreditkarteninformationen weitergegeben oder Geld überwiesen, kontaktieren Sie sofort Ihre Bank bzw. Ihr Kreditkartenunternehmen und schildern Sie die Situation!
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Bleiben Sie generell wachsam! Die Kriminellen verfügen über Ihre Konaktdaten und werden sehr wahrscheinlich versuchen, Sie mit einer anderen Betrugsmasche zu kontaktieren.