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online seit 07.07.2025

Fake-Europol-E-Mail mit dem Vorwurf der Verbreitung pornografischer Inhalte von Minderjährigen

Derzeit wird eine gefälschte E-Mail im Namen von Europol verbreitet. Darin wird den Empfänger:innen unterstellt, verbotene pornografische Darstellungen von Minderjährigen abgerufen oder verbreitet zu haben. Angeblich sei deshalb ein Strafverfahren eingeleitet worden. Die Betroffenen werden aufgefordert, per E-Mail eine Stellungnahme zu übermitteln. Antworten Sie nicht darauf, denn es handelt sich um einen Betrugsversuch!

Erpressungsmail im Namen von Europol.

Was steht im E-Mail?

Die Nachricht gibt vor, von Gerald Pfeffer, dem stellvertretenden Exekutivdirektor für Operationen bei Europol (die Strafverfolgungsbehörde der Europäischen Union), zu stammen. Den Empfänger:innen wird vorgeworfen, verbotene pornografische Darstellungen von Minderjährigen abgerufen, verbreitet oder den Zugang hierzu erleichtert zu haben. Weiter heißt es, dass digitale Durchsuchungen durch die Justizbehörde bereits genehmigt wurden und es Beweise gibt. Zudem werden reale EU-Gesetze und Institutionen genannt, um der E-Mail Glaubwürdigkeit zu verleihen.

Mit Nachdruck wird darauf hingewiesen, dass bei fehlender Antwort die vollständige Akte an die zuständige Gerichtsbehörde weitergeleitet und ein Strafverfahren nach nationalem Recht eingeleitet wird. Außerdem könnten sofort Zwangsmaßnahmen wie weitere Durchsuchungen oder Vermögenssperren beantragt werden.

Europol Verschlusssache – Höchste Priorität – Vertrauliche Verbreitung
Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung
EC3/J-CAT069554711/2025-CX

Mitteilung über die Einleitung eines grenzüberschreitenden Strafverfahrens – Verdacht auf Cyberkriminalität

Ich, Gerald Pfeffer, Stellvertretender Exekutivdirektor – Operationen von Europol, habe die Ehre, Ihnen die vorliegende Mitteilung zu übermitteln.

1. Tatvorwurf
Ihnen wird vorgeworfen, mittels elektronischer Netze verbotene pornografische Darstellungen (Cyberpornografie) abgerufen, verbreitet oder den Zugang hierzu erleichtert zu haben, sich an öffentlichen Handlungen sexueller Exhibition beteiligt zu haben und zur Verbreitung kinder-pornografischen Materials beigetragen zu haben, wobei einige der sichergestellten Inhalte Minderjährige betreffen. Die vorgenannten, durch unsere Analysten festgestellten Tatsachen wurden in einer auf Ihren Namen geführten Ermittlungsakte vermerkt.

2. Ermittlungsmaßnahmen
Im Verlauf dieser Untersuchung wurden gezielte digitale Durchsuchungsmaßnahmen von der zuständigen Justizbehörde ordnungsgemäß genehmigt. Zahlreiche Webseiten, Verbreitungsplattformen und elektronische Kommunikationsmittel – darunter soziale Netzwerke, Messaging-Apps und E-Mail-Dienste – wurden anschließend einer sorgfältigen Prüfung unterzogen, um die oben beschriebenen Straftaten festzustellen und zu belegen.

3. Rechtsgrundlage und Ursprung der Operation
Dieses Verfahren ist Teil einer gemeinsamen Operation zur Bekämpfung der Cyberkriminalität, die von Europol auf einstimmiges Ersuchen sämtlicher 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchgeführt wird. Die Maßnahme wird vom European Cybercrime Centre (EC3) (Europäisches Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität) und der Joint Cybercrime Action Taskforce (J-CAT) geleitet und stützt sich auf:

• die Verordnung (EU) 2016/794 zur Errichtung der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol)
• Artikel 88 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
• das Übereinkommen über Computerkriminalität (Budapester Übereinkommen) von 2001

Die bereits durchgeführten grenzüberschreitenden Ermittlungen haben mehrere schwerwiegende Straftaten offenbart, zu denen nun auch Ihr Fall gehört.

4. Ihre unmittelbaren Pflichten
Frist: Sie haben drei (3) Tage ab Zugang dieses Schreibens Zeit, eine schriftliche Stellungnahme einzureichen.
Ausschließlicher Übermittlungsweg: Ihre Stellungnahmen, Rechtfertigungen oder Belege sind per E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse zu richten: [email protected]

Betreff: EC3/J-CAT069554711/2025-CX – Aktenzeichen

Erfolgt keine Antwort, wird die vollständige Akte an die zuständige Gerichtsbehörde Ihres Sitzstaates zur Einleitung eines Strafverfahrens nach nationalem Recht weitergeleitet; außerdem können unverzüglich Zwangsmaßnahmen (weitere Durchsuchungen, Vermögenssperren u. ä.) beantragt werden.

5. Schlussformel
Wir zählen auf Ihre uneingeschränkte Kooperation innerhalb der vorgegebenen Frist, um einen geordneten Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten.

Mit vorzüglicher Hochachtung.
Gerald Pfeffer
Stellvertretender Exekutivdirektor – Operationen, Europol

Was steckt dahinter?

Bei der Nachricht handelt es sich um einen Betrugsversuch. Kriminelle versuchen, durch die falsche Verbindung zu Kinderpornografie die Empfänger:innen zur schnellen Reaktion zu bewegen. In der Regel wird anschließend eine Geldzahlung gefordert, um das vermeintliche Verfahren abzuwenden.

Wer eine solche E-Mail erhält, kann diese bedenkenlos ignorieren und in den Spam-Ordner verschieben. Die Vorwürfe sind frei erfunden, sodass kein Grund zur Sorge besteht.

Wie kann ich den Betrugsversuch erkennen?
  • Keine persönliche Anrede: Wenn Sie nicht namentlich angesprochen werden, handelt es sich wahrscheinlich um eine Betrugsmail, die massenhaft verschickt wird.

  • Absender prüfen: Schauen Sie sich die Absenderadresse genau an. Erscheint sie Ihnen ungewöhnlich, sollten Sie vorsichtig sein.

  • Hinterfragen Sie den Inhalt der Nachricht: Wenn die Behauptungen unbegründet sind, lassen Sie sich nicht einschüchtern.

  • Enthaltene Drohungen: Strafverfolgungsbehörden wie Europol oder die Polizei verschicken keine Strafanzeigen oder Zahlungsaufforderungen per E-Mail.

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