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online seit 14.02.2022

E-Mail vom Bundeskriminalamt mit Betreff „BUNDESKRIMINALAMT VORLADUNG“ ist Fake

„Hallo, wir teilen Ihnen mit, dass Sie eine Straftat begangen haben“ lautet der Text in einem E-Mail – angeblich vom Bundeskriminalamt. In einem angehängten PDF-Dokument teilen Ihnen das Bundeskriminalamt, die Polizei sowie Europol mit, dass gegen Sie ein Verfahren wegen einer sexuellen Straftat eingeleitet wurde. Achtung: Dieses E-Mail ist Fake. Ignorieren Sie es und antworten Sie nicht!

Zahlreiche ÖsterreicherInnen werden aktuell per E-Mail beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben. Als Absender wird das Bundeskriminalamt genannt. Einem angehängten PDF-Dokument ist zu entnehmen, dass Sie angeblich „Bilder und Videos mit exhibitionistischem oder kinderpornografischem Charakter“ besitzen sowie „erotische Nachrichten und Szenen der Zurschaustellung und Masturbation über Webcam und Instant-Chat-Sitzungen“ praktiziert haben.

Was wird in der gefälschten Vorladung behauptet?

Die E-Mail-Vorladung vom Bundeskriminalamt verweist auf ein PDF-Dokument im Anhang. Dort werden die vermeintlichen Anschuldigungen gegen Sie ausgeführt. Der genaue Wortlaut ist folgendermaßen:

KOLLABORATIVE STRUKTUREN : BUNDESKRIMINALAMT – BUNDESMINISTERIUM INNERES – POLIZEI – LANDESPOLIZEIDIREKTIONEN – EUROPOL

Sehr geehrte/r Frau/Herr

Wir leiten ein Verfahren gegen Sie ein, kurz nach einer Computerbeschlagnahme von Cyber-Infiltration, für: Kinderpornographie, Pädophilie, Cyberpornographie und Exhibitionismus.

Zu Ihrer Information : Der Gesetzgeber hat erklärt, dass die im Strafgesetzbuch vorgesehenen Verbrechen und Vergehen, wenn sie mit Hilfe eines Telekommunikationsnetzes begangen werden, mit schwereren Strafen geahndet werden.

Nach Abschluss der Ermittlungen sind wir zu dem Schluss gekommen, dass Sie diese Straftaten begangen haben, nämlich den Besitz, die Betrachtung, die Übermittlung und die Konsultation von Bildern und Videos mit exhibitionistischem oder kinderpornografischem Charakter über das Internet bei Gesprächen mit Minderjährigen unter 16 Jahren.

Wir haben auch festgestellt, dass erotische Nachrichten und Szenen der Zurschaustellung und Masturbation über Webcam und Instant-Chat-Sitzungen praktiziert wurden.

Es sei daran erinnert, dass obszöne Inhalte, die Minderjährigen unter 16 Jahren zugänglich gemacht werden, den Straftatbestand der sexuellen Zurschaustellung, der Kinderpornografie, der Pädophilie und der Cyberpornografie erfüllen und vom Gesetz streng geahndet werden.

Viele Elemente, die durch die Cyber-Infiltration aufgezeichnet werden, bilden den wesentlichen Beweis für Ihre Straftaten.

Bitte senden Sie uns Ihre Begründungen per E-Mail, damit sie innerhalb einer Frist von 48 Stunden geprüft und verifiziert werden können. Nach Ablauf dieser Frist sind wir gezwungen, unseren Bericht an das Gericht Ihrer Region zu senden, um einen Haftbefehl gegen Sie zu erlassen, der eine sofortige Verhaftung durch die nächstgelegene Polizei zur Folge hat.

Dann werden wir Sie in das nationale Register für Sexualstraftäter eintragen, und Ihre Akte wird auch an Vereine zur Bekämpfung der Pädophilie und an die Medien weitergeleitet.

*Bitte senden Sie Ihre Antwort an die E-Mail-Adresse der Direktion des Bundeskriminalamtes: bundeskriminalamt-at@geschaftsfuhrung.email

HERR ANDREAS HOLZER,

LEITUNG DES BUNDESKRIMINALAMTES

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BUNDESKRIMINALAMT

Anschrift : Josef-Holaubek-Platz 1 in 1090 Wien

Achtung:

Diese Anschuldigungen sind frei erfunden. Das Dokument stammt nicht vom Bundeskriminalamt, der Polizei und Europol.

Woran erkennen Sie, dass dieses E-Mail Fake ist?

  • Die E-Mail-Adresse des Absenders ist keine offizielle E-Mail-Adresse vom Bundeskriminalamt. Auch die E-Mail-Adresse, auf die Sie antworten sollten, ist unplausibel.
  • Die unpersönliche Anrede weist darauf hin, dass dieses E-Mail massenhaft und willkürlich versendet wurde.
  • Ihnen wird eine Verhaftung ohne ein Gerichtsverfahren angedroht.
  • Sie werden aufgefordert eine Begründung innerhalb von 48 Stunden zurückzusenden. Dabei handelt es sich um kein offizielles Vorgehen! Wären die Vorwürfe berechtigt, müssten Sie wohl persönlich aussagen.
  • Ihnen werden sexuelle Straftaten vorgeworfen, ohne den Tathergang zu konkretisieren (z. B. wann, wo, von welchem Gerät was aufgerufen wurde).

Das können Sie tun:

  • Antworten Sie nicht auf das E-Mail.
  • Verschieben Sie es in den Spam-Ordner.
  • Empfangen Sie Anhänge von unbekannten E-Mail-Adressen, sollten Sie diese nicht öffnen. Dahinter könnte sich Schadsoftware verbergen. Im Zweifelsfall lieber anrufen und nachfragen, ob das E-Mail tatsächlich von dieser Behörde stammt.
  • Prüfen Sie Anhänge von unbekannten Absendern vor dem Öffnen mit VirustotalHier finden Sie eine Anleitung, wie Sie Virustotal sicher nutzen!
  • Haben Sie geantwortet und Daten, Ausweiskopien oder Geld übermittelt, sollten Sie unbedingt die Polizei informieren und eine kostenlose Strafanzeige erstatten.

Beratung & Hilfe

Für konkrete Beratungsanfragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Stellen, die wir auf der Seite Beratung & Hilfe für Sie aufgelistet haben.

(Die Watchlist Internet bedankt sich bei zahlreichen Leserinnen und Lesern für die Meldungen zur betrügerischen Vorladung im Namen des Bundeskriminalamts.)

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