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online seit 19.02.2018

Digital Sourcing ApS liefert ungewollte Ware

Konsument/innen erhalten ohne Bestellung Waren der Digital Sourcing ApS. Den Produkten ist eine Rechnung beigefügt, die Empfänger/innen über dsbill.com oder digitalsourcing.com/pay bezahlen sollen. Digital Sourcing erklärt, dass das Unternehmen die Forderung bei ausbleibender Zahlung an ein Inkassobüro übergibt. Konsument/innen müssen den geforderten Geldbetrag nicht bezahlen, denn dafür gibt es keinen Rechtsgrund.

Die Digital Sourcing ApS mit Sitz in Dänemark betreibt die Website digitalsourcing.com. Sie bietet Kosmetika für Männer und Frauen an. Konsument/innen können Waren des Unternehmens bestellen, indem sie diese auswählen und in den Warenkorb legen. Anschließend sollen sie der Digital Sourcing ApS ihre Kontaktadresse, die Lieferanschrift, die Versandart und die erwünschte Zahlungsmethode nennen.  Ihre Eingaben bestätigen Käufer/innen mit einem Betätigen der Schaltfläche „Complete order“.

Überraschende Warenlieferung

Unabhängig von der soeben beschriebenen Bestellung auf digitalsourcing.com berichten Konsument/innen darüber, dass sie Produktwerbungen der Digital Sourcing ApS auf dem Sozialen Netzwerk Facebook sehen. Klicken Sie diese für weiterführende Informationen unter anderem zum Produktpreis an, sollen sie dem Unternehmen ihre E-Mailadresse und ihre Anschrift nennen. Die Bekanntgabe der Informationen führt bereits zu einer Warenlieferung, ohne dass es zu einer ordnungsgemäßen Bestellung gekommen ist. In anderen Fällen liegen Berichte von Verbraucher/innen vor, in denen sie erzählen, dass sie aus Ihnen unbekannten Gründen Waren der Digital Sourcing ApS erhalten haben. Mit der ungewollten Warenlieferung fordert digitalsourcing.com Konsument/innen dazu auf, die erhaltenen Produkte zu bezahlen:

Der Betrag kann durch Sofort, Kreditkarte oder PayPal bezahlt werden, bitte folgen Sie den Instruktionen auf dsbill.com.

Alle Rechnungen müssen pünktlich, innerhalb 14 Tagen, bezahlt werden.

In dem Fall, dass Zahlungen verspätet sind, wird Ihnen eine Mahngebühr von € 3,50 verrechnet. Wir senden insgesamt drei Mahnungen, bevor der Fall an den Inkasso GmbH Alektum Deutschland weitergeleitet und von dieser übernommen wird.

Müssen Sie die Rechnung von Digital Sourcing bezahlen?

Konsument/innen müssen eine Rechnung bezahlen, wenn ein gültiger Vertrag vorliegt. Das ist im Internet nur dann der Fall, wenn ein Anbieter Konsument/innen transparent und offensichtlich über die Kosten einer Ware informiert und Käufer/innen die Bestellung mit einem Betätigen der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer anderen eindeutigen Erklärung bestätigen. Haben Sie Produkte der Digital Sourcing ApS erhalten, ohne dass Sie eine Bestellung auf digitalsourcing.com aufgegeben haben, liegt kein gültiger Vertrag vor. Sie müssen die Rechnung des Unternehmen nicht bezahlen. Das gleiche gilt in den Fälle, in denen Sie die Schaltfläche "Complete Order" betätigt haben.

Die Watchlist Internet empfiehlt:

Wenn Sie unaufgefordert Produkte der Digital Sourcing ApS erhalten, teilen Sie dem Unternehmen mit, dass Sie diese nicht bestellt haben. Informieren Sie das Unternehmen darüber, dass Sie die Kosmetika auf seine Kosten zurücksenden können. Lehnt das Unternehmen diesen Vorschlag ab, können Sie die erhaltenen Produkte entsorgen. Eine Zahlungspflicht gegenüber der Digital Sourcing AsP oder einem Inkassobüro besteht nicht! Wenn Sie sich diese Einschätzung in Ihrem konkreten Fall bestätigen lassen möchten, steht Ihnen die kostenlose Beratung des Internet Ombudsmann zur Verfügung.

(Die Watchlist Internet bedankt sich bei Leserin für die Meldung von digitalsourcing.com.)

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