Die „Marlon Krüger Anwaltschaft“ (als eines von vielen Beispielen) tritt aktuell als Absender in betrügerischen E-Mails auf. In den E-Mails wird auf den vermeintlichen Abschluss eines entgeltlichen Vertrages hingewiesen und unter Androhung rechtlicher Folgen die Zahlung gefordert. Die Rechnung befindet sich angeblich in einer angehängten ZIP-Datei. Die Empfänger/innen sind sich solcher Verträge jedoch nicht bewusst.
Beispiel:
Bei den E-Mails handelt es sich natürlich um einen Betrugsversuch, eine „Marlon Krüger Anwaltschaft“ gibt es nicht. Auch werden Mahnungen von Anwält/innen normalerweise nicht (nur) per E-Mail versendet.
Andere aktuell auftauchende Absender/innen in betrügerischen Anwalts-E-Mails sammeln wir in dieser Liste.
Unsere Tipps:
- Rufen Sie im Zweifel bei der zuständigen Anwaltskammer an und fragen Sie, ob es den konkreten Anwalt/Anwältin wirklich gibt (in Österreich: www.oerak.or.at; in Deutschland: www.brak.de).Möglich ist auch die Online-Suche in einem Anwaltsverzeichnis (www.oerak.or.at bzw. www.rechtsanwaltsregister.org). Sollte der Anwalt/die Anwältin tatsächlich existieren, nehmen Sie mit ihm/ihr am besten telefonischen Kontakt auf und erkundigen Sie sich, ob die Mahnung echt ist. Echte Mahnungen sollten Sie natürlich ernst nehmen!
- Keinesfalls sollten die Anhänge (ZIP-Datei) solcher E-Mails geöffnet werden, da diese beispielsweise Viren oder Trojaner (etwa sogenannte Lösegeld-Trojaner) enthalten können.
- Antworten Sie nicht auf entsprechende E-Mails, sondern löschen Sie diese einfach!
- Holen Sie sich Hilfe, wenn Sie unsicher sind. Lassen Sie sich z.B. vom Internet Ombudsmann beraten, wie Sie reagieren sollen.