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online seit 12.11.2018

Betrugsversuch beim Privatverkauf

Kriminelle senden Privatverkäufer/innen über WhatsApp Kaufangebote. Sie geben vor, dass sie im Ausland sind und schlagen die Vertragsabwicklung über eine Spedition vor. Dazu versenden sie gefälschte Überweisungsbelege. Verkäufer/innen sollen sowohl die Ware als auch zu viel transferierte Geldbeträge ins Ausland überweisen. Sie verlieren beides und erhalten nicht den Kaufpreis.

Privatverkäufer/innen erhalten von Unbekannten über WhhatsApp eine Textnachricht auf ihr mobiles Endgerät. Darin erkundigen sich Verbrecher/innen darüber, ob das inserierte Produkt noch erhältlich sei, damit sie ihren Betrug beginnen können:

- hallo ist dein gerät noch zu verkaufen
- ja is noch da
- Ich bin daran interessiert, es von Ihnen zu kaufen. Wie hoch ist der tatsächliche Preis? Was ist der Grund für den Verkauf?

Unabhängig davon, welche Rückmeldung die Verbrecher/innen von den Verkäufer/innen erhalten, stimmen sie ohne Weiteres dem Preis zu:

Danke, ich stimme dem Preis und der Bedingung zu. Ich möchte es für meine Familie kaufen. Ich bin auf dem Land wegen der Art meiner Arbeit nicht verfügbar. Ich werde die Abholung mit einer privaten Spedition arrangieren. Die Ware wird nach Zahlungseingang sofort abgeholt.

Bekanntgabe persönlicher Daten

Im nächsten Schritt ihres Betrugsversuchs erkundigen sich die Kriminellen nach persönlichen Daten ihrer möglichen Opfer:

Ich hoffe, Sie haben ein Bankkonto, um die Zahlung vorzunehmen und den Abholungsagenten zu informieren, um mit Ihnen Kontakt aufzunehmen, um das Abholdatum und die Abholzeit mit Ihnen festzulegen.

Der Name des Kontoinhabers:
Bank Name:
Iban:
E-Mail-Addresse:

Bereits die Bekanntgabe der Bankverbindung an die Kriminellen kann zu Problemen führen, denn diese Informationen sind ausreichend dafür, dass Betrüger/innen Einkäufe unter fremden Namen und auf fremde Kosten durchführen können.

Gefälschte Bankenbenachrichtigung

Privatverkäufer/innen, die keinen Betrugsverdacht hegen, erhalten von den Verbrecher/innen eine vermeintliche Zahlungsbestätigung. Sie fällt höher aus, als ursprünglich zwischen den Parteien vereinbart.

Der vermeintliche Geldeingang ist Anlass dafür, dass Verkäufer/innen die Lieferung vornehmen sollen. Dazu sollen die Privatverkäufer/innen die Ware versenden und den überhöhten Differenzbetrag an ein Speditionsunternehmen im Ausland überweisen. Kommen sie der Aufforderung nach, verlieren sie sowohl ihr Produkt als auch ihr Geld. Zusätzlich verfügen Kriminelle über die persönlichen Daten ihrer Opfer, die sie für Verbrechen unter fremden Namen nützen können.

Woran erkennen Sie den Kleinanzeigenbetrug?

Der Kleinanzeigenbetrug beim Verkauf von Produkten läuft in aller Regel nach einem bestimmten Muster ab. Sie können dieses unter anderem anhand der nachfolgenden Punkte erkennen:

  • Es melden sich vermeintliche Kaufinteressent/innen aus dem Ausland. Das ist im Falle eines Privatverkaufs auf österreichischen Kleinanzeigen-Plattformen ungewöhnlich und bereits ausreicheind Grund zur Skepsis.
  • Für ihre Kontaktaufnahme nützen die Betrüger/innen nicht die Infrastruktur der Kleinanzeigenplattformen, sondern schreiben ihre möglichen Opfer direkt über WhatsApp an. Dieser Umstand hat für Verkäufer/innen den Nachteil, dass die Sicherheitsmaßnahmen der Plattformen nicht greifen und die betrügerischen Nachrichten der Kriminellen nicht blockiert werden.
  • Die Betrüger/innen zeigen sich ohne Weiteres mit dem Kaufpreis einverstanden und schlagen die Kaufabwicklung mithilfe einer Spedition vor. Das ist ungewöhnlich, denn im Regelfall versenden Verkäufer/innen ihre Ware mit einem Versandunternehmen ihrer Wahl. Das Problem mit der vermeintlichen Spedition ist, dass es sie in Wahrheit nicht gibt. Das zeigt eine Internetrecherche
  • Verkäufer/innen erhalten einen überhöhten Kaufpreis. Den Differenzbetrag sollen sie ins Ausland überweisen, damit sie die Versandkosten der Ware durch die Spedition abdecken. In Wahrheit geht der geforderte Geldbetrag an die Kriminellen.
  • Sobald Opfer die Ware versendet und den überhöhten Differenzbetrag überwiesen haben, bricht jeder Kontakt zu den vermeintlichen Kaufinteressent/innen ab.

Sie wurden Opfer?

In diesem Fall nehmen Sie umgehend Kontakt mit Ihrer Bank auf und klären Sie mit ihr, ob eine Rückbuchung des Geldes möglich ist. Die gleiche Maßnahme ergreifen Sie bei der Bank der Kriminellen. Je schneller Sie dabei vorgehen, desto höher sind die Möglichkeiten dafür, dass Ihnen dieRückbuchung des Geldes gelingt. Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei und besprechen Sie mit ihr das weitere Vorgehen!

Beratung & Hilfe

Für konkrete Beratungsanfragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Stellen, die wir auf der Seite Beratung & Hilfe für Sie aufgelistet haben.

(Die Watchlist Internet bedankt sich bei Lesern für die Meldung der Fallbeispiele.)

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