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online seit 20.12.2018

Betrügerische WhatsApp-Nachrichten beim Privatverkauf

Privatverkäufer/innen erhalten von einer Nummer mit der Vorwahl „+1“ eine WhatsApp-Nachricht. Darin erkundigen sich Kriminelle nach dem Produktpreis und schlagen die Kaufabwicklung mit der EMS Shipping Company vor. Sie bestätigt einen überhöhten Zahlungseingang. Verkäufer/innen sollen den Differenzbetrag und die Ware ins Ausland senden. Dadurch verlieren sie beides.

Personen, die privat Waren über Apps oder Kleinanzeigen-Plattformen verkaufen, können über WhatsApp Nachrichten von einer amerikanischen Rufnummer erhalten. Sie ist an der Vorwahl „+1“ erkennbar. Mit den WhatsApp-Nachrichten stellen Kaufinteressent/innen Fragen an die Verkäufer/innen, die standardisiert sind und nicht auf das konkrete Verkaufsangebot eingehen. Das erklärt sich damit, dass sie in Wahrheit nicht an einem Kauf, sondern ausschließlich an den persönlichen Daten und dem Geld möglicher Opfer interessierrt sind. Die Anfragen der Betrüger/innen lesen sich beispielsweise folgendermaßen:

- hallo (name) ist dein (produkt) noch zu verkaufen

- Ich bin daran interessiert, es von Ihnen zu kaufen. Was ist der Grund für den Verkauf?

- Gib mir einen Preis

- Ich bin mit dem Preis und dem Zustand in Ordnung, ich bin aufgrund der Art meiner Arbeit nicht zur Abholung verfügbar, aber ich werde die Abholung mit der EMS Shipping Company vereinbaren wie ich mit der Zahlung fertig bin

- Ich hoffe, Sie haben ein Bankkonto für die Überweisung, und ich werde den Abholungsagenten informieren, um mit Ihnen Kontakt aufzunehmen, um den Abholtermin und die Abholzeit mit Ihnen zu vereinbaren

- Der Name des Kontoinhabers:
Iban:
BIC:
Bank Name:
E-Mail-Adresse:

Zeigen sich die Verkäufer/innen aufgrund der standardisierten Fragen skeptisch und schlagen eine Selbstabholung oder alternative Zahlungsmethode vor, erhalten sie abschlägige Antworten:

Wie auch immer, ich bin mit dem Preis und dem Zustand in Ordnung, ich bin aufgrund der Art meiner Arbeit nicht zur Abholung verfügbar, daher werde ich nicht in der Lage sein, ihn abzuholen und mit der EMS-Reederei Absprachen zu treffen Kommen SIe an Ihre Adresse, nachdem Sie Ihre Zahlung bestätigt haben. Kontaktieren Sie mich daher mit Ihrer Bankverbindung, damit ich die Zahlung vornehmen kann und wir von dort aus fortfahren können. Vielen Dank

Betrugsgefahr beim Verkauf

Verkäufer/innen, die den vermeintlichen Interessent/innen ihre Bankverbindung nennen, übermitteln sensible Informationen an Kriminelle. Bereits mit dem IBAN und dem BIC ist es den Betrüger/innen möglich, dass sie auf Kosten ihrer Opfer Einkäufe tätigen. Davon bemerken die Verkäufer/innen in aller Regel erst bei Durchsicht Ihrer Kontoauszüge etwas. Wie der Betrug mit dem gestohlenen IBAN und BIC funktioniert, lesen Sie hier nach. Stellen Opfer nicht autorisierte Abbuchungen fest, sollen sie das ihrer Bank mitteilen umd um eine Rückerstattung derselben ansuchen. Sie müssten den strittigen Geldbetrag problemlos zurückerhalten. Häufen sich die verdächtigen Abbuchungen ist es am sinnvollsten, mit der Bank mögliche Sicherheitsvorkehrungen zu besprechen.

Gefälschte EMS Shipping Company-Nachricht

Lassen sich Verkäufer/innen auf das Angebot ein, den Verkauf mit der EMS Shipping Company abzuwickeln, erhalten sie eine gefälschte Geldeingangsbestätigung des Transportunternehmens. Der überwiesene Geldbetrag fällt dabei höher aus als vereinbart. Aus diesem Grund sollen die Verkäufer/innen den Differenzbetrag ins Ausland überweisen. Die Betrüger/innen schlagen vor, dass das mit Zahlungsdiensteanbietern, wie zum Beispiel Western Union oder MoneyGram, erfolgen soll. Zusätzlich fordern die Käufer/innen den Wareversand an sie. Kommen Verkäufer/innen den Forderungen nach, verlieren sie wohl ihr Geld als auch ihr Produkt, denn beides gelangt an die Verbrecher/innen. Mit dem zu Unrecht erhaltenen Geld bereichern sich die Kriminellen. Das erhaltene Produkt verkaufen sie unter fremden Namen auf Kleinanzeigen-Plattformen.

Hinweis: Wenn Sie mit Western Union Geld an Betrüger/innen gesendet haben, nehmen Sie mit dem Unternehmen Kontakt unter spoof@westernunion.com auf und besprechen Sie mit diesem mögliche Maßnahmen zur Schadensabwehr. Das gleiche gilt für MoneyGram. Sie können den Zahlungsdiensteanbieter unter der Telefonnummer 0800943617 oder unter der E-Mailadresse customerservice@moneygram.com erreichen. Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei.

Woran erkennen Sie betrügerische Kaufanfragen?

Für den Betrugsversuch bei Privatverkäufen ist es charakteristisch, dass eine Kontaktaufnahme der Verbrecher/innen nicht über die Infrastruktur der Verkaufs-App oder der Kleinanzeigen-Plattformen, sondern über externe Kanäle, wie zum Beispiel per SMS, per WhatsApp-Nachricht oder per E-Mail, erfolgt. Damit umgehen die Betrüger/innen die Sicherheitsvorkehrungen der Anbieter/innen, die verdächtige Nachrichten und Inhalte filtern. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie die Kaufabwicklung ausschließlich über die Verkaufs-App oder die Kleinanzeigen-Plattformen abwickeln!

Weitere Anhaltspunkte dafür, dass Sie an Kriminelle geraten sind, ist die Behauptung der vermeintlichen Käufer/innen, dass sie aus dem Ausland sind, und ihr Vorschlag, den Kauf mithilfe eines unbekanntes Transportunternehmen abzuwickeln. Das ist insofern verdächtig, weil bei Verkaufsinseraten aus Österreich anzunehmen ist, dass Kaufinteressent/innen aus dem Land kommen. Ferner gibt es keinen Grund dafür, ein unbekanntes Logistikunternehmen mit der Kaufabwicklung zu beauftragen.

Wie verkaufen Sie Ihre Waren sicher?

Damit Sie bei einem Privatverkauf kein Opfer von Verbrecher/innen werden, ist es wichtig, dass Sie einige Sicherheitsmaßnahem beachten:

  • Kommunizieren Sie mit Kaufinteressent/innen ausschließlich über die Verkaufs-App oder Kleinanzeigen-Plattform. Dadurch nutzen sie die Sicherheitsinfrastruktur der Anbieter/innen, die verdächtige Nachrichten blockiert und Ihnen nicht zustellt.
  • Wenn es Ihnen möglich ist, vereinbaren Sie eine persönliche Warenübergabe. Das ist die sicherste Form des Privatverkaufs.
  • Brechen SIe jeden Kontakt ab, wenn vermeintliche Interessent/innen sie mit einer ausländischen Rufnummer kontaktieren und erklären, aus dem Ausland zu seien.
  • Überweisen Sie als Verkäufer/in keine Geldbeträge ins Ausland. Das ist eine nicht nachvollziehbare Aufforderung, denn Sie sollen den Kaufpreis erhalten und für den Warenverkauf keine Gegenleistung erbringen müssen.
  • Übermitteln Sie niemals Ausweiskopien an Käufer/innen. Dafür gibt es keinen Grund. Vielmehr besteht die Gefahr, dass Unbekannten Ihre Identität stehlen und für Verbrechen unter ihrem Namen nützen oder Sie erpressen.

Beratung & Hilfe

Für konkrete Beratungsanfragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Stellen, die wir auf der Seite Beratung & Hilfe für Sie aufgelistet haben.

(Die Watchlist Internet bedankt sich bei Leserinnen für die Meldung der Fallbeispiele.)

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