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online seit 17.12.2018

Betrügerische Androhung von Pfändungsterminen

Konsument/innen erhalten von erfundenen Inkassobüros und Rechtsanwält/innen letzte Zahlungsaufforderungen in Höhe von 479,16 Euro. Darin heißt es, dass es zu einer Pfändung ihrer Wertgegenstände komme, wenn sie den geforderten Geldbetrag nicht bezahlen. Empfänger/innen können das Schreiben ignorieren und müssen keine Überweisung tätigen.

Konsument/innen, die sich auf unseriösen Streaming-Plattformen registriert haben, erhalten nach einiger Zeit von vermeintlichen Anwält/innen oder Inkassobüros eine letzte Zahlungsaufforderung. Mit dieser drohen ihnen die Absender/innen einen Pfändungstermin an, wenn sie die angeblich offene Gesamtforderung von 479,16 Euro nicht bezahlen. Das liest sich beispielsweise folgendermaßen:

Von: Gross-inkasso.eu <info@gross-inkasso.eu>
Betreff: PFÄNDUNGSTERMIN AM 19.12.2018 UM 14:20 Uhr.

GROSS & CO LLP
Phone: +49 302 5559-884
E-Mail: info@gross-inkasso.eu
Aktenzeichen: DEG63013.
Rechnungsnummer: 14002GBT
Datum: 17.12.2018.

PFÄNDUNGSTERMIN AM 19.12.2018 UM 14:20 Uhr.

Unser Mandant (Streamba.de AFP FILMS LTD.) hat uns bevollmächtigt die unten aufgeführte Forderung für das Premium – Jahresabo ( 12 Monate / 1 Vertragsjahr ) einzuziehen. Uns legitimierende Vollmacht legen wir bei Bedarf vor Gericht vor.

• Ihre Registrierungsdaten:
• Name:
• IP-Adresse:
Browser:
• Betriebssystem:
• Internetanbieter:
• Breitengrad:
• Längengrad:

Achtung! Falls Sie aber bei der Registrierung falsche Daten angegeben haben, wird von unserem Anwalt eine Anfrage mit Ihren Registrierungsdaten an die zuständige Behörde gesendet, solchen wie die IP-Adresse, Betriebssystem, Browser, Internetanbieter usw. damit Ihre Persönlichkeit sowie Ihre Anschrift identifiziert werden können. In diesem Falle kommen auf Sie ebenso zusätzliche Kosten zu.

Leider habe Sie die offene Rechnung trotz letzter Mahnung, und letzter Zahlungsaufforderung vor dem Mahnverfahren nicht beglichen.

Insgesamt beläuft sich die vorliegend geltend gemachte Forderung unserer Mandatschaft auf einen Betrag in Höhe von 479,16 Euro, der sich aus folgenden Einzelbeträgen zusammensetzt :

• Hauptforderung: 358,80 Euro
• Mahnkosten: 23,86 Euro
• Inkassokosten: 96,50 Euro
• Gesamtforderung: 479,16 Euro

Wir haben in einem Mahnverfahren ( gemäß §§ 688 ff. ZPO ) einen Vollstreckungstitel beim zuständigen Amtsgericht gegen Sie erwirkt. Aus diesem Grund wird Sie der Gerichtsvollzieher am 19.12.2018 besuchen, um Ihre Wertgegenstände zu pfänden.

Sollten Sie am genannten Termin verhindert sein, bitten wir um einen Anruf, um einen neuen Termin zu vereinbaren.
Tel.: +49 302 55 59 884

Wir haben ebenfalls einen richterlichen Durchsuchungsbeschluß erwirkt. Sollten Sie am genannten Termin unentschuldigt nicht anwesend sein, wird ein Schlüsseldienst hinzugezogen. Die Mehrkosten müssen wir Ihnen zusätzlich in Rechnung stellen.

Sollten Sie Wiederstand leisten, wird der Gerichtsvollzieher die Polizei hinzuziehen.

Die einzige Möglichkeit, diese Maßnahme noch abzuwenden, ist die unverzügliche Überweisung des offenen Betrags von 479,16 Euro an folgende Bankverbindung :

Unsere Bankverbindung:
• Zahlungsempfänger: GROSS & CO LLP
• Bankinstitut: HSBC BANK PLC
• IBAN: GB31HBUK40110051418092
• BIC: HBUKGB4B
• Verwendungszweck: Invoice 14002GBT
• Betrag: 479,16 Euro

Senden Sie uns nach der Zahlungsleistung die Quittung bzw. einen Screenshot an die folgende E-Mail-Adresse zu: info@gross-inkasso.eu

Um zusätzliche Gerichts – und Vollstreckungskosten zu vermeiden, legen wir Ihnen nahe den Gesamtrückstand bis zum 19.12.2018 zu begleichen.

Gerne können wir eine Ratenzahlung vereinbaren.

Für weitere Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter:
Tel. +49 302 555 9884
Geschäftszeiten
Mo. - Sa.: 08:00 Uhr - 19:00 Uhr

Copyright 2018 © GROSS & CO LLP
83/84 Guildhall Street, Bury St. Edmunds, Suffolk, IP33 1LN
Phone: +49 302 5559-884 E-Mail: info@gross-inkasso.eu

Sie haben dieses Schreiben per Email erhalten, weil Sie eine offene Rechnung nicht bezahlt haben Sie sind jetzt in unserer Kundenkartei bei: gross-inkasso.eu

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Nachfolgend ein Bild der betrügerischen Zahlungsaufforderung:

Zahlreiche Varianten um Umlauf

Das betrügerische Schreiben ist in zahlreichen Varianten im Umlauf. Weitere bekannte Absender/innen der Pfändungsandrohungen sind unter anderem:

  • Haas Capital LLP - info@haas-inkasso.eu
  • Markus Hohl Limited - info@hohl-inkasso.eu
  • Rechtsanwalt Dr.iur. Christian Eck - info@rechtsanwalt-eck.eu

Wichtiger Hinweis: Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Für Nachrichten der angeführten Absender/innen zählt das nachfolgend Ausgeführte ebenso.

Müssen Sie die 479,16 Euro bezahlen?

Nein, Sie müssen die 479,16 Euro nicht an die Gross & Co LLP, Haas Capital LLP, Markus Hohl Limited oder den Rechtsanwalt Dr.iur. Christian Eck bezahlen, denn dafür gibt es keinen Rechtsgrund: Eine Registrierung auf den in den Zahlungsaufforderung genannten Streaming-Plattformen führt zu keinem entgeltlichen Vertrag. Weiterführende Informationen dazu finden Sie hier. Auch wenn Ihnen die Absender/innen bei ausbleibender Zahlung schwerwiegende Konsequenzen und hohe Zusatzkosten in Aussicht stellen, dürfen Sie sich davon nicht einschüchtern lassen. Ihnen entstehen bei zu Recht ausbleibender Zahlung keine Nachteile!

Erfundene Absender/innen

Die Pfändungsandrohung ist unseriös und betrügerisch. Das können Sie unter anderem daran erkennen, dass es die als Absender/innen genannten Inkassobüros oder Anwält/innen nicht gibt. Das finden Sie sehr einfach mit einer Abfrage bei der britischen Law Society - sie ist die Vereinigung aller Rechtsanwält/innen in England und Wales - heraus. Bei dieser Suchabfrage stellen Sie fest, dass es zu den Absender/innenkeine Einträge gibt.

Woher haben die Absender/innen Ihre Daten?

Den Absender/innen ist durch Ihre Registrierung auf unseriösen Streaming-Plattformen Ihr Name und Ihre E-Mailadresse bekannt. Die ebenfalls in der E-Mail angeführten Informationen über Ihre IP-Adresse, Ihren Browser, Ihr Betriebssystem und Ihren Internetanbieter sind Daten, die Ihr Computer und Ihr Modem jeder Website bei einem Besuch mitteilen. Aus diesem Grund verfügen die Absender/innen ebenso über diese Angaben und können sie für ihre betrügerische Nachricht nutzen. Das braucht Sie nicht zu verunsichern, denn diese Informationen sind im Internet nichts Außergewöhnliches.

Zahlungsaufforderungen in den Spam-Ordner verschieben

Damit Sie in Zukunft keine vergleichbaren Zahlungsaufforderungen erhalten, empfehlen wir Ihnen, dass Sie die Absender/innen-Adresse blockieren. Das führt dazu, dass Ihnen weitere Nachrichten der erfundenen Inkassobüros und Rechtsanwält/innen nicht mehr zugestellt werden. Genauso hilfreich ist es, wenn Sie die Pfändungsandrohung in Ihren Spam-Ordner verschieben. Dadurch lernt Ihr E-Mailanbeiter, dass es sich bei den Mahnungen um unerwünschte Zusendungen handelt und stellt Ihnen in Zukunft keine vergleichbaren Nachrichten mehr zu.

Beratung & Hilfe

Für konkrete Beratungsanfragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Stellen, die wir auf der Seite Beratung & Hilfe für Sie aufgelistet haben.

(Die Watchlist Internet bedankt sich bei einer Leserin für die Meldung von gross-inkasso.eu.)

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