ASFINAG Phishing-Welle fordert Bezahlung angeblicher Verkehrsstrafe
Eine Verkehrsstrafe möchte man meist schnell begleichen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Genau diesen Reflex nutzen derzeit Kriminelle aus: Im Umlauf befindet sich eine gefälschte Mahn-SMS, die angeblich von der ASFINAG stammt.
Inhalt der gefälschten Nachricht
Viele Betroffene erhalten derzeit folgende oder ähnlich formulierte SMS:
Hinweis: Ihre Verkehrsstrafe ist noch offen. Dies ist die letzte Mahnung bevor die Saumnisgebühren steigen. [LINK]
Zahlungsaufforderung über 8,60 Euro
Auf der gefälschten Website sollen Nutzer:innen eine angebliche Mautgebühr von 8,60 Euro bezahlen. Die Zahlung ist ausschließlich per Kreditkarte möglich. Gerade die verhältnismäßig geringe Höhe des Betrags soll den Eindruck erwecken, man könne tatsächlich etwas übersehen haben.
Doch genau darauf setzen die Betrüger:innen, die mit dieser Masche an das Geld ihrer Opfer gelangen wollen. Erfahrungsgemäß bleibt es selten bei den vermeintlichen 8,60 Euro – im Online-Banking könnten im Zuge weiterer Schritte deutlich höhere Summen freigegeben werden müssen. Wer nicht aufmerksam hinschaut, riskiert daher, viel Geld zu verlieren.
So erkennen Sie die Betrugsmasche:
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SMS: Strafen oder Mautforderungen erhalten Sie nicht per SMS. Die ASFINAG verschickt keine Zahlungsaufforderungen auf diesem Weg.
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Webadresse: Prüfen Sie genau, ob Sie sich auf der echten Website befinden.
Die korrekte Adresse lautet: www.asfinag.at Gefälschte Websites verwenden oft ähnliche, aber falsche Domains – z. B. asfineg.top. -
Link: Links in SMS oder E-Mails sind immer verdächtig. Achten Sie besonders auf ungewöhnliche oder abweichende Schreibweisen.
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Dringlichkeit: „Sie müssen sofort zahlen!“ - Solche Aussagen erzeugen unnötigen Druck. Seriöse Anbieter setzen Kund:innen nicht derart unter Stress.
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Plausibilität: Ist es wirklich möglich, dass eine Zahlung offen ist? Sind sie überhaupt auf der entsprechenden Strecke gefahren?
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Nur Kreditkarte: Betrügerische Websites bieten oft ausschließlich Kreditkartenzahlung an. Der Grund: Abgebuchte Beträge lassen sich später meist nicht zurückholen.
Micht hat's erwischt! Was kann ich tun?
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Kontaktieren Sie Ihren Zahlungsdienstleister und versuchen Sie, die Zahlung zu stoppen.
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Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Das ist wichtig, da Kriminelle Ihre Daten für Betrugsmaschen in Ihrem Namen missbrauchen könnten.
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Halten Sie sich über aktuelle Betrugsmaschen auf dem Laufenden, um sich vor Folgebetrug zu schützen.