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online seit 15.12.2025

Arbeitssuchende aufgepasst! Vorsicht vor Jobportalen wie trabajo.org und bebee.com

Jobportale wie trabajo.org oder bebee.com werben mit attraktiven Stellenangeboten. Tatsächlich gibt es jedoch zahlreiche Hinweise darauf, dass man hier keine Jobs bekommt und sogar Daten abgegriffen werden könnten.

Website von trabajo.org mit der Suche Verkäufer:in Salzburg.

Wie arbeiten diese Portale?

Auf trabajo.org werden angeblich Stellen in verschiedenen Ländern angeboten. Wählt man beispielsweise Österreich aus, gelangt man auf at.trabajo.org, wo man nach Beruf oder Standort filtern kann. Die Suchfunktion liefert zunächst scheinbar passende Ergebnisse.

Um sich jedoch bewerben zu können, ist die verpflichtende Angabe einer E-Mail-Adresse notwendig. Kurz darauf erhält man zahlreiche E-Mails mit passenden Jobs. Viele berichten jedoch, dass ihre Bewerbungen über die Plattform ins Leere führen und keinerlei Rückmeldungen von den beworbernen Unternehmen erfolgen.

Warnungen auch von Unternehmen

Mehrere Firmen weisen öffentlich darauf hin, dass ihre Stellenanzeigen auf diesen Portalen:

  • ohne Zustimmung veröffentlicht wurden,

  • nicht aktuell sind,

  • und/oder falsche Angaben enthalten.

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Darüber hinaus äußern Nutzer:innen den Verdacht, dass der Hauptzweck der Plattformen in der Sammlung von Kontaktdaten liegen könnte. 

Verbindung zu bebee.com

Hinter trabajo.org steht das privat geführte Unternehmen beBee, das mit seiner eigenen Plattform bebee.com ebenfalls Jobvermittlung anbietet. Der Registrierungsprozess ist ähnlich, erfordert jedoch zusätzlich detaillierte Profilangaben sowie das Hochladen eines Fotos.

Auch hier werden zahlreiche, scheinbar passende Stellenanzeigen angezeigt. Entscheidet man sich jedoch für eine Bewerbung, muss man ein kostenpflichtiges Premium-Abo abschließen.

Zur Auswahl stehen:
  • ein Jahresabo um 69,90 € oder

  • eine 14-tägige Testversion um 2,99 € mit angeblicher Geld-zurück-Garantie.

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Im unteren Bereich der Seite wird unauffällig darauf hingewiesen, dass sich nach Ablauf der 14 Tage automatisch ein monatliches Abo in Höhe von 49,90 € aktiviert. 

Rechtlich bedenklich

Diese Praxis wirft rechtliche Fragen auf. Nach der sogenannten Button-Lösung muss bei kostenpflichtigen Online-Angeboten klar und eindeutig darauf hingewiesen werden, dass ein Vertrag abgeschlossen wird. Das ist hier nicht eingehalten. 

Arbeitssuchende sollten bei Plattformen wie trabajo.org und bebee.com äußerst vorsichtig sein. Wer sich registriert, riskiert nicht nur eine Flut an unerwünschten E-Mails, sondern möglicherweise auch den Abschluss teurer Abonnements – ohne realistische Aussicht auf eine tatsächliche Jobvermittlung.

Wie erkenne ich zweifelhafte Jobplattformen?
  • Konditionen prüfen: Müssen Sie für die Nutzung bezahlen? Dann lesen Sie die AGB sowie das Kleingedruckte am unteren Ende der Seite sehr genau. Achten Sie darauf, ob weitere oder versteckte Kosten auf Sie zukommen.

  • Jobangebote recherchieren: Kommt Ihnen eine Plattform merkwürdig vor, recherchieren Sie einzelne Jobangebote im Internet. Seriöse Stellenangebote sind in der Regel auch auf anderen Jobportalen oder auf der Website des Unternehmens zu finden. Ist ein Angebot nur auf einer einzigen Plattform zu sehen, ist Vorsicht geboten.

  • Erfahrungsberichte lesen: Im Internet finden Sie meist zahlreiche Bewertungen zu Jobplattformen. Ins besonders wenn Sie persönliche Daten angeben oder Zahlungen durchführen müssen, ist es empfehlenswert diese zuvor zu lesen.

Ich habe mich angemeldet/bezahlt! Was soll ich tun?
  • Profil löschen: Falls Sie sich bereits angemeldet haben und Zweifel an der Plattform bestehen, löschen Sie Ihr Profil so rasch wie möglich. Bei bebee.com können Sie dies unter Einstellungen → Konto → Konto löschen durchführen.

  • E-Mails abbestellen: Von Newslettern und Benachrichtigungen können Sie sich in der Regel über den Abmelde-Link am Ende einer E-Mail abmelden. Sollten Sie weiterhin E-Mails erhalten, können Sie den Absender in Ihrem E-Mail-Programm auf die Sperrliste setzen.

  • Zahlung überprüfen: Wurden Sie nicht klar darüber informiert, dass Sie ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen haben, wenden Sie sich umgehend an Ihre Bank oder Ihren Zahlungsdienstleister. Beträge, die ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung abgebucht wurden (z. B. unzureichend gekennzeichnete Kosten oder Abbuchungen über den vereinbarten Betrag hinaus), müssen gemäß § 67 Zahlungsdienstleistungsgesetz 2018 von Ihrem Zahlungsdienstleister rückerstattet werden.

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