Abo-Falle bei der Wohnungssuche auf rentola.at
Sind Sie gerade auf Wohnungssuche? Dann nehmen Sie sich vor einem undurchsichtigen Abo-Vertrag auf rentola.at in Acht. Geworben wird mit unzähligen Wohnungen in ganz Österreich und auf der ganzen Welt. Für eine erste Nachricht an Vermieter:innen müssen Sie jedoch 1 Euro bezahlen. Ein versteckter Kostenhinweis verrät: Hier landen Sie in einem teuren Abonnement!
Wer auf der Suche nach einer neuen Mietwohnung ist, greift heutzutage gerne auf Plattformen im Internet zurück. Immer wieder tauchen dabei auch neue Plattformen auf, die mit innovativen Neuheiten die Suche nach der passenden Wohnung vereinfachen wollen. Auf rentola.at beispielsweise beschreibt man die Plattform als „nutzerbezahlten Aggregator, der es Ihnen erleichtert, Ihr nächstes Wohnungsabenteuer freizuschalten.“ Finden Sie hier eine passende Wohnung, müssen Sie für Ihre Nachricht 1 Euro an die Plattform zahlen. Das klingt nach einem kleinen Betrag, doch bei genauerem Hinsehen fällt auf, dass es nicht bei dem Euro bleibt, sondern nach sieben Tagen 39 Euro abgebucht werden. Alle 28 Tage folgt daraufhin die nächste Abbuchung.
Versteckter Kostenhinweis
Wie am Bild oben ersichtlich, erfolgt hier kein klarer Hinweis über die Kosten, die ein Vertragsabschluss verursacht. Damit wird von rentola.at die sogenannte Buttonlösung missachtet. Das Gesetz besagt hier beispielsweise, dass nochmals alle Waren inklusive wesentlicher Merkmale, alle entstehenden Kosten und Vertragslaufzeiten sowie die dazugehörigen Kündigungsbedingungen unmittelbar über dem Bestellbutton dargestellt sein müssen. Hier wird der Hinweis auf monatliche Abbuchungen aber lediglich in winziger Schrift, in Dunkelgrau auf Hellgrau und unter dem Bestellbutton gegeben. Der hier abgeschlossene Vertrag über monatliche Abbuchungen ist somit nicht wirksam.
Probleme bei Rückbuchungen
Erfahrungsberichte im Internet deuten darauf hin, dass trotz der Unwirksamkeit des Vertrages nicht immer einfach zurückerstattet wird, sondern lediglich weitere Abbuchungen nach Ablauf der jeweiligen 28-tägigen Laufzeit gestoppt werden. Einer Rückerstattung der Beträge wird laut den Betroffenen meist nicht zugestimmt, obwohl die Abbuchungen unrechtmäßig erfolgten.
An Kreditkartenanbieter wenden
Wenn Sie sich bereits an rentola.at gewendet haben, aber keine Rückerstattung erfolgt ist, so wenden Sie sich an Ihren Kreditkartenanbieter und verlangen Sie eine Rückerstattung sämtlicher Beträge, die über den 1 Euro, den Sie ursprünglich freigegeben haben, hinausgehen. Beträge, die ohne Ihre Zustimmung abgebucht wurden (z.B. Beträge, auf die beim Kauf nicht ausreichend hingewiesen wurde), sind gemäß § 67 Zahlungsdienstleistungsgesetz 2018 von Ihrem Zahlungsdienstleister zurückzuerstatten.