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online seit 06.08.2018

Abmahnung der Anwalt AG wegen Urheberrechtsverletzung

Die ANWALT AG, vertreten durch Dr. Rene De La Porte, versendet eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. Empfänger/innen sollen 426,55 Euro wegen eines Rechtsverstoßes auf kinox.to bezahlen. Das Schreiben ist betrügerisch. Konsument/innen müssen den Geldbetrag nicht bezahlen.

Konsument/innen erhalten von der ANWALT AG, vertreten durch Dr. Rene De La Porte, eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. In dem Schreiben heißt es, dass Empfänger/innen auf der Website kinox.to eine Rechtsverletzung begangen haben. Aus diesem Grund sollen sie 426,55 Euro an die Zahlungsempfängerin BERLINER ANWALT AG bezahlen:

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung!

In vorbezeichneter Angelegenheit zeigen wir an, dass uns die Firma 20th Century Fox mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat. Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

Der Gegenstand unserer Beauftragung ist eine am 19.03.2018 über Ihre IP-Adresse begangene Urheberrechtsverletzung, auf der folgenden illegalen Streaming Plattform: Kinox.to

Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. April 2017 (Aktenzeichen C–527/15, Pressemitteilung) sind die Handlungen der Nutzer, welche Kinofilme bzw. Serien aus illegalen Quellen streamen, rechtswidrig.

Im Rahmen eines staatsanwaltlichen Auskunftsverlangen gemäß § 113 TKG wurde mitgeteilt, dass die IP-Adresse mit Ihrer übereinstimmt. Somit haften Sie für die Urheberrechtsverletzung, welche unter Nutzung Ihrer IP-Adresse begangen wurde, zivilrechtlich.

Insgesamt beläuft sich die vorliegend geltend gemachte Forderung unserer Mandantschaft auf einen Betrag in Höhe von 426,55 EUR der sich aus folgenden Einzelbeträgen zusammensetz:

Schadensersatz: 281,20 EUR
Rechtsanwaltskosten: 145,35 EUR
Gesamtsumme: 426,55 EUR

Um jegliche Inkasso- bzw. Gerichtskosten zu vermeiden, möchten wir Ihnen ausdrücklich empfehlen, die Ihnen ausgestellte Abmahnung in Höhe von 426,55 EUR zzgl. MwSt während der fünftägigen Zahlungsfrist zu begleichen.

Unsere Bankverbindung:

• Zahlungsempfänger: BERLINER ANWALT AG
• Bankinstitut: HSBC BANK PLC
• Adresse: Unit 2 Alexandra Gate, Cardiff, United Kingdom, CF24 2SA
• IBAN: GB31HBUK40436560168807
• BIC: HBUKGB4194C
• Verwendungszweck: Invoice DE098956
• Betrag: 426,55 EUR

Senden Sie uns nach der Zahlungsleistung die Quittung bzw. einen Screenshot an die folgende E-Mail-Adresse zu: info@anwalt-ag.eu

Sollten Sie die Zahlung nicht leisten, so möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Forderung im gerichtlichen Mahnverfahren durchgesetzt wird, was für Sie erhebliche Zusatzkosten zur Folge hätte.

Wenn nötig wird die Forderung durch unsere Vertragsanwälte im Mahnverfahren durchgesetzt. Aus einem Urteil oder Vollstreckungsbescheid kann die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher eingeleitet werden.

Eine Vollstreckung kann u.a. die Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen u.S.W. nach sich ziehen.

Sollten Sie derzeit nicht in der Lage sein, die Forderung komplett zu tilgen, können wir Ihnen sicherlich mit einer Ratenzahlung weiterhelfen.

Für eine kostenlose Beratung und weitere Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter:

Tel. +493025559884

Geschäftszeiten:
Mo. - Fr.: 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

Mit freundlichen Grüßen,
ANWALT AG
Dr. Rene De La Porte

Rechtsanwalt, Dipl.-Jur.
Tel. +493025559884
E-Mail: info@anwalt-ag.eu
Adresse: Unit, 2 Alexandra Gate,
Cardiff, United Kingdom, CF24 2SA

Sie haben dieses Schreiben per Email erhalten, weil Sie eine Urheberrechtsverletzung auf der folgenden illegalen Streaming Plattform begangen haben: kinox.to Sie sind jetzt in unserer Kundenkartei bei: anwalt-ag.eu

Unsubscribe

Müssen Sie die 426,55 Euro an die Anwalt AG bezahlen?

Nein, Sie müssen die 426,55 Euro nicht an die Anwalt AG bezahlen, denn dafür gibt es keinen Grund: Die angebliche Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ist gefälscht. Das erkennen Sie unter anderem daran, dass es keine Anwalt AG mit Sitz in Cardiff, Großbritannien, gibt. Sie wurde am 9. Jänner 2018 aufgelöst. Weitere Anhaltspunkte für das betrügerische Schreiben sind die nicht konkret ausgeführte Urheberrechtsverletzung – es ist allgemein von einer „am 19.03.2018 über Ihre IP-Adresse begangene Urheberrechtsverletzung“ die Rede, keine Benennung der Nachrichten-Emfpänger/innen und die Übermittlung der Abmahnung per E-Mail und nicht, wie üblich, per Brief.

Tipp: Abmahnung abbestellen!

Am unteren Ende der Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung finden Sie die Schaltfläche „Unsubscribe“. Klicke Sie darauf, damit Sie sich aus dem Verteiler der kriminellen Absender/innen austragen:

Erhalten Sie in Zukunft weitere Nachrichten dieser Art, blockieren Sie die Absender/innen in Ihrem E-Mailprogramm und verschieben Sie die Nachrichten in Ihrem Spam-Ordner. Das sollte dazu führen, dass Sie keine weiteren Schreiben der Kriminellen erhalten.

Beratung & Hilfe

Für konkrete Beratungsanfragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Stellen, die wir auf der Seite Beratung & Hilfe für Sie aufgelistet haben.

(Die Watchlist Internet bedankt sich bei Leser/innen für die Meldung der betrügerischen Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung.)

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